Allianz Flexi Immo geschlossen – Hilfe für Anleger
Die Anteilsrücknahme des Fonds Allianz Flexi Immo ist nunmehr seit mehreren Monaten ausgesetzt. Die aktuelle Schließungswelle von einigen offenen Immobilienfonds und deren Immobiliendachfonds zieht nun scheinbar auch den Allianz Flexi Immo ihre Untiefen. Im Angesicht diverser Schicksale anderer Immobilienfonds der jüngeren Zeit, erscheint somit auch die Schließung dieses Fonds in einem unheilvollen Licht. Dabei wurde der Allianz Flexi Immo erst im Jahr 2008 von der Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH etabliert.
Die Anteilsrücknahme des Allianz Flexi Immo wird unbefristet ausgesetzt.
Im vorliegenden Fall ist vermutlich der Umstand ursächlich, dass bereits einige Zielfonds des Allianz Flexi Immo geschlossen sind oder sich in der Liquidationsphase befinden. Dies trifft beispielweise auf den KanAm Spezial grundinvest, DEGI International und DEGI German Business, AXA Immoselect u.a. zu, welche insgesamt einen erheblichen Teil des Fondsvolumens ausmachen.
Zusätzlich war die Fondsgesellschaft gesetzlich zur Rücksetzung der Anteilsrücknahme angehalten, da die liquiden Mittel des Allianz Flexi Immo unter 5% gesunken sind. Dies soll dem Schutz der Anleger dienen. Trotz allem Schutze, bleiben Anleger momentan mehr oder minder auf ihren Anteilen sitzen und können höchstens versuchen sie an der Börse zu verkaufen. Dies ist jedoch mit erheblichen Kursschwankungen und Verkaufsgebühren verbunden.
Anleger des Allianz Flexisollten sich an einen Fachanwalt wenden.
Eine wesentlich erfolgversprechendere und sichere Option ist es, sich in einem solchen Fall an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Fachanwalt zu wenden. Dieser prüft dann die Beteiligung im Hinblick auf individuelle Schadenersatzansprüche, die sich möglicherweise gegen die Fondsgesellschaft oder gegen den Vermittler durchsetzen lassen.
Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn dem Anleger die Risiken des Anlageprodukts nicht realistisch offengelegt worden wären, wie es bei Verlustrisiken oder bezüglich einer möglichen Schließung des Fonds vonnöten gewesen wäre. Dies insbesondere anhand der erheblichen Schieflage offener Immobilienfonds, die bereits seit 2006 deutlich zu erkennen war. Sollte die Beratung durch einen Mitarbeiter der Bank durchgeführt worden sein, hätte zusätzlich auf versteckte Provisionen (Kick-Backs) hingewiesen werden müssen. Möglicherweise können auch finanzierte Beteiligungen heute noch widerrufen werden.
JUSTUS rät:
Da anhand der prekären Lage hierhingehend eine Vielzahl rechtlicher Verfahren gegen Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH zu erwarten ist, sollten betroffene Anleger schnell handeln. JUSTUS Rechtsanwälte haben bereits in mehreren ähnlich gelagerten Fällen äußerst positive Resultate für Anleger erreicht und helfen auch Ihnen gern weiter.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin