CMS Spread Ladder Swap: Verjährung 31.12.2014

CMS Spread Ladder Swap: Bank wird sich ab 31.12.2014 auf die Verjährung der Schadensersatzanspüche berufen

Mit dem CMS Spread Ladder Swap brachte die Deutsche Bank AG ein Produkt auf den Markt, das einer Zinswette gleicht. Nur wenn sich die Spanne zwischen kurzfristigem und langfristigem Zinsniveau vergrößerte kann der Anleger davon finanziell profitieren. Jedoch trat das Gegenteil ein und Kunden erlitten Verluste in Millionenhöhe.

Swaps sind hochspekulative Anlagen:
Viele Kunden waren sich nicht bewusst, dass es sich bei dem CMS Spread Ladder Swap, um ein hochspekulatives Geschäft mit einem für den Kunden unbegrenzten Verlustrisiko handelt. So stellte der BGH in seinem Urteil vom 22.03.2011 – Az. XI ZR 33/10 fest, dass geradebei einem so hochkomplex strukturierten und riskanten Produkt wie dem CMS Spread Ladder Swap-Vertrag hinsichtlich der Risikodarstellung des Anlageprodukts hohe Anforderungen an die beratende Bank zu stellen sind. Infolge dieses anlegerfreundlichen Urteils wurde die Deutsche Bank AG vermehrt von Geschädigten auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen. Zumal die Bank im Rahmen ihrer Beratungspflicht über einen negativen Marktwert zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hätte aufklären müssen.

Swapgeschäfte: Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht Ende 2014!
Geschädigte des CMS Spread Ladder Swap, die gegen die Bank bislang noch nicht wegen fehlerhafter Anlageberatung vorgegangen sind, sollten sich im Klaren darüber sein, dass sich die Bank ab 31.12.2014 auf die Einrede der Verjährung berufen wird und so die Durchsetzbarkeit der Ansprüche gefährdet ist. Nach Ansicht der Bank müsste spätestens seit dem Urteil des BGH im Jahr 2011 jeder Kenntnis von der unzureichenden Beratung gehabt haben.

Angesichts dieser Auffassung ist Anlegern z.B. des CMS Spread Ladder Swap zu raten möglichst noch in diesem Jahr Klage einzureichen, um den Verjährungslauf zu hemmen und die Geltendmachung des Schadensersatzes nicht unnötig zu gefährden.

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Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

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Swaps, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Swaps

Ein Zinsswap ist ein eine Vereinbarung, die auf den Tausch von Zinsverbindlichkeiten gerichtet ist. Zweck dieser Vereinbarung kann sowohl die Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken als auch ein reines Spekulationsinvestment sein. Die Zinszahlungen werden meist so festgesetzt, dass eine Partei einen bei Vertragsabschluss fixierten (festgesetzten) Festzinssatz zahlt, die andere Partei hingegen einen variablen Zinssatz ("Plain Vanilla Swap"). Der variable Zinssatz orientiert sich an den üblichen Referenzzinssätzen im Interbankengeschäft.

Swaps sind hochspekulative Finanzinstrumente und eine Wette, auf Zinsschwankungen und Währungsschwankungen bei dem die Bank in der Regel einen erheblichen institutionellen Wissensvorsprung hat. 

Im Rahmen von Swapgeschäften und den in diesem Zusammenhang bestehenden erheblichen Kursrisiken, bedarf es der Berücksichtigung und Erörterung wesentlicher, mit dem Wechselkursrisiko zusammenhängender Gesichtspunkte in den Beratungsgesprächen, um eine  anleger- und anlagegerechte Beratung zu erbringen. Dies gilt laut Bundesgerichthof unabhängig von der bisherigen Anlagepraxis des Anleger.

Bekannt geworden sind in letzter Zeit u.a. die:
  • Spread-Ladder-Swaps, der EUR-Zinssatzswap der Deutschen Bank
  • Cross Currency Swaps der Sparkasse, ein Währungsswap, bei dem zwei Vertragsparteien Zins- und Kapitalzahlungen in unterschiedlichen Währungen austauschen.
  • Zinsswapgeschäfte der Hypo Vereinsbank
Neben den Banken haben auch die Commerzbank, die WestLB oder die Landesbank Baden-Württemberg vergleichbare Wetten wie die Deutsche Bank abgeschlossen.

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