Verjährung zum 31.12.2014:
Zum Jahresende droht die Verjährung von Zinscap-Prämien, Bearbeitungsgebühren,
Abschlussgebühren und hierauf entfallende Zinsen in den meißten Fällen.
Wir raten unseren Mandanten dringend dazu, sämtliche möglichen Ansprüche gegen die APO-Bank zunächst durch einen form- und fristgerechten Schlichtungsantrag geltend zu machen.
Das Schlichtungsverfahren ist im Vergleich zu einer Klage oder Mahnbescheid die einfachere und kostengünstigere Möglichkeit die Verjährung der Ansprüche aus den Darlehensverträgen zu verhindern.
Wir nehmen Aufträge für die Schlichtung aus Zinscap-Darlehen noch bis zum 23.12.2014 entgegen.
Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56