CIS Deutschland AG
GarantieHebelPlan‘ 07/08/09 AG & CO. KG, GenoHausFonds I AG & CO. KG, Premium Renditefonds’10 AG & Co. KG
FAQ
1. Frage: Welche Art der Kapitalanlage sind diese Fonds?
Zu den von der CIS Deutschland AG initiierten Fonds zählen u.a. der sog. GarantieHebelPlan`07 (GarantieHebelPlan`07 AG & Co. KG), der sog. GenoHausFonds I (GenoHausFonds I AG & Co. KG), der sog. GarantieHebelPlan`09 (GarantieHebelPlan`09 AG & Co. KG) und die sog. Premium Renditefonds ’10 AG & Co. KG.
Bei den Fonds handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft. Der Anleger beteiligt sich als Treugeber an der Gesellschaft. Die Beteiligung erfolgt regelmäßig über eine Einmaleinlage oder einen Sparplan oder auch beides.
Bei den Beteiligungen handelt es sich um unternehmerische Beteiligung, welche mit enormen Risiken für den Anleger verbunden sind. Die Beteiligungen sind alles andere als eine geeignete Altersvorsorge.
2. Frage: Welche Risiken hat die Beteiligung an den Fonds für mich?
• Unternehmerisches Risiko – Beteiligung am Gewinn und Verlust der Gesellschaft
• Totalverlustrisiko
• Agioverlustrisiko
• Blind-Pool-Risiko
• Fremdwährungsrisiko
• Finanzierungsrisiko
• Insovenzrisiko
• Kündigungsrisiko
• Kostenrisiko
3. Frage: Kann ich meine gezahlten Beiträge zurückfordern?
Die Beiträge können zurückgefordert werden, wenn dem Anleger ein Schadensersatzanspruch zusteht. Ein Schadensersatzanspruch steht dem Anleger z.B. dann zu, wenn dieser fehlerhaft und unzureichend über die Beteiligung und deren Risiken beraten wurde. In diesem Fall ist der Anleger auch von weiteren Zahlungsverpflichtungen zu befreien.
Im Fall einer Kündigung oder einem Widerrufs hat der Anleger einen Anspruch auf ein sog. Auseinandersetzungsguthaben. Die Höhe des Auseinandersetzungsguthabens ist unter anderem abhängig von dem Verlust der Gesellschaft.
4. Frage: Gegen wen kann ich meine Schadensersatzansprüche geltend machen?
Schadensersatzansprüche können die Anleger gegen die Vertriebsgesellschaften geltend machen. Sofern die Fondsbeteiligung von der Carpediem Vertriebsgesellschaft vermittelt wurde, sind Klagen gegen diese jedoch nicht mehr zielführend, da die Carpediem ihren Betrieb eingestellt hat und für die Anleger nicht mehr greifbar ist.
Schadensersatzansprüche können auch gegenüber den Gründungsgesellschaftern geltend gemacht werden. Gründungsgesellschafter der Fonds sind je nach Fonds die CIS Deutschland AG, die FH Treuhand- und Revisionsgesellschaft mbH (vormals: Grützmacher Gravert GmbH) und Nymphenburg Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Die CIS Deutschland AG ist ebenfalls nicht mehr greifbar für die Anleger, so dass die FH Treuhand- und Revisionsgesellschaft mbH (vormals: Grützmacher Gravert GmbH) Nymphenburg Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft als Anspruchsgegner verbleiben.
5. Frage: Wann verjähren meine Schadensersatzansprüche?
Grundsätzlich verjähren Schadensersatzansprüche nach 10 Jahren nach dem Beitritt zur Gesellschaft. Daneben läuft eine kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist, so dass die Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis von den schadensersatzbegründenden Umständen eine Rolle spielt. Für einige Fonds (z.B. den GHP’08) wurde bereits im Jahr 2011 eine Änderung der Investitionsstrategie mitgeteilt, so dass eine Verjährung teilweise bereits zum 31.12.2014 droht.
Die Verjährung des Anspruchs kann durch rechtzeitige Einreichung einer Klage oder eines Schlichtungsantrages verhindert werden. Hierzu sollten Sie einen Fachanwalt rechtzeitig beauftragen. Ein einfaches Aufforderungsschreiben genügt nicht, um die Verjährung zu hemmen.
Für weitere Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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