DEIKON GmbH – Verjährung droht

Deikon GmbH – Verjährung droht!!!

Deikon – zum Unternehmen
Die Deikon GmbH (ehemals: Boetzelen Real Estate AG) ist nach eigenen Angaben ein Immobilienunternehmen, das sich auf den Erwerb, die Vermietung und Entwicklung sowie professionelles Bestandsmanagement von langfristig vermieteten Einzelhandelsimmobilien spezialisiert hat. Dabei sollten vor allem Fachmärkte und Fachmarktzentren mit Lebensmittelkonzernen im Fokus stehen.
Die Anleihe die am 01.07.2006 emittierte und eine Laufzeit bis zum 01.07.2016 vorsah, hatte ein Emissionsvolumen von 20 Mio. EUR und einen Kupon (Zins) von 6 Prozent.

Deikon – Insolvenz
Über das Vermögen der Deikon GmbH wurde am 28.09.2012 vom AG Köln das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde RA Dr. Andreas Ringstmeier bestellt. Dieser hat 86 der 90 Einzelhandelsimmobilien an die Firma Holdco S.a.r.l., eine Gesellschaft luxemburgischen Rechts und Tochtergesellschaft der Patrizia Immobilien AG, für ca. 178 Mio. EUR verkauft. Mit Bericht vom 18.07.2014 wies der Insolvenzverwalter aber darauf hin, dass sich aufgrund vielfältiger Verzögerungen die Abwicklung des Kaufvertrags und damit auch die Verteilung des durch die Veräußerung einzunehmenden Geldes auf unbestimmte Zeit verzögern kann.

Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26.06.2014, Az. I-6 U 127/13
Treuhänderin zum Schadenersatz verurteilt
Das OLG Düsseldorf hat die frühere Sicherheitentreuhänderin zum Schadensersatz gegenüber einem Anleger verurteilt, den aus der Deikon-Anleihe entstandenen Anlageverlust zu ersetzen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Treuhänderin gegenüber dem Anleger ihre vorvertraglichen Aufklärungspflichten verletzt hat. Die Treuhänderin informierte den klagenden Anleger nicht, dass das im Prospekt dargestellte Konzept einer dauerhaft steigenden dinglichen Sicherung im Zeitpunkt des Kaufs der Anleihe nicht bzw. nicht vollständig umgesetzt worden ist. Aufgrund dessen verurteilte das OLG die Treuhänderin dazu den gezahlten Kaufpreis abzüglich der erhaltenen Zinsen Zug um Zug gegen Rückübertragung der Anleihen zu erstatten.

Justus rät:
Deikon-Anleger haben mit dem Urteil des OLG Düsseldorf gute Chancen erfolgreich gegen die Sicherheitentreuhänderin vorzugehen. Aufgrund der 3-jährigen Verjährungsfrist ab Kenntnis bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis besteht aber wegen bereits eingereichter Klagen im Jahr 2011 die erhöhte Gefahr für Deikon-Anleger, dass ihre Ansprüche mit Ablauf des 31.12.2014 verjähren. Deikon-Anleger sind deswegen gut beraten, wenn sie ihre Ansprüche noch vor der Jahreswende 2014/2015 von einem Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.

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Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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