Cis: beschluss garantiehebelplan’08 premium vermögensaufbau; kündigung und abfindungsguthaben

Beteiligung an der GarantieHebelPlan’08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG:
Schriftliche Beschlussfassung vom 2.09.2011, Anleger sollen Verlust von fast 70 % ihrer Einlagen hinnehmen!

Mit Schreiben von 2. September 2011 sind alle Anleger des Fonds Garantie-Hebel-Plan 08 Vermögensaufbau AG & Co.KG von der Treuhänderin, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Grützmacher Gravert GmbH angeschrieben worden.

Änderung des Gesellschaftszweckes und Kündigungsrecht bzw. Abfindungsguthaben:

Mit diesem Rundschreiben ist das Beschlussprotokoll des Gesellschafterbeschlusses vom 2. September 2011 durch die Komplementärin, die CIS Fondsverwaltung AG & Co.KG an die Anleger und Gesellschafter versandt worden, sowie die Mitteilung, dass den Beschlussvorschlägen der Geschäftsführung mit 62,37 % zugestimmt worden sein soll. Auch die Treuhänderin hat sich naturgemäß für die Änderung des Gesellschaftszwecks und einem Sonderkündigungsrecht der Gesellschafter gegen Abfindungsguthaben iHv. 34,41 % der Einlagen ausgesprochen. Damit wäre quasi ein Verlust der Anleger des „Garantiefonds“ in Höhe von 65,59 % festgeschrieben.

Scheitern des Zinsdifferenzmodells der CIS AG:

Hintergrund ist nach Presseberichten, dass die CIS Deutschland AG bereits in der Vergangenheit selbst eingeräumt hat, dass ihr Modell des Zinsdifferenzgeschäftes gescheitert sei. Um die Auflösung des Fonds Garantie-Hebel-Plan `08 und damit einhergehende Verluste für die Anleger zu verhindern, wurden die Kunden dazu aufgefordert, einer Änderung des Gesellschaftszweckes zuzustimmen. Eine erste Abstimmung mit Frist bis zum 30.06.2011 scheiterte an der für eine solche Abstimmung erforderliche Anlegerquote. Eine zweite Abstimmung mit Frist zum 15.07.2011 scheiterte erneut am Nichterreichen der erforderlichen 75% – Quote der Anleger.

Ansprüche der Anleger und stillen Gesellschafter:

Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte vertritt eine Vielzahl von Anlegern des Fonds Garantie Hebel Plan 08 der CIS und wird für diese voraussichtlich die Nichtgkeit des Beschluss im Wege der Anfechtungsklage feststellen lassen.

Ferner ist zu prüfen, ob sich im Einzelfall Schadenersatzansprüche oder Rückabwicklungsansprüche der Anleger gegen den Berater, meist die Carpediem GmbH aufgrund von Beratungsfehlern ergeben. Auch ergeben sich bei einem nicht schlüssigen Anlagekonzept oder Prospektfehler Schadeneratzansprüche in Höhe der Einlagen zzgl. Agio und Zinsen gegen die Komplementärin (CIS AG) und die Treuhänderin.
Diese Ansprüche können auch nach schon erfolgter Kündigung erhoben werden. Im Einzelfall kann der Vertragsschluss auch noch widerrufen werden.

Achtung Verjährung!
Ansprüche auf Schadenersatz aus Beratungsfehlern, und der weiten Prospekthaftung verjähren in drei Jahren nach Kenntnis. Diese Kenntnis kann u.U. schon bei der Beratung oder Prospektübergabe eintreten, so dass die Verjährung der Ansprüche sofort geprüft werden sollte.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56

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