CFB-Schiffsfonds als unsicher eingestuft
Einige Fonds des Anbieters CFB, nämlich der CFB-Fonds Nr. 167 – Containerriesen der Zukunft und der CFB-Fonds Nr. 166 – Schiffsfonds Twins 1, bergen nach Prsseberichten ein erhebliches Verlustrisiko. Sollte sich diese Prognose bewahrheiten, sind viele Anleger von einem Verlust ihrer Einlagen betroffen. Vor allem für Kleinanleger, die diese Fonds, die im riskanten Bereich der Containerschifffahrt tätig sind, gezeichnet haben, kann es ratsam sein, sich vorzeitig von der Beteiligung loszusagen. Möglich ist dies vor allem deshalb, weil oftmals eine nicht ausreichende Aufklärung über die Verlustrisiken durch die vermittelnde Bank oder den Anlageberater erfolgte. Beides kann dazu führen, dass sich der Anleger vom Fonds vorzeitig lösen kann.
Rückabwicklung und Bankenhaftung bei Schffsfonds:
So kann ein Anleger, der über das Risiko der Beteiligung an einem Fonds nicht hinreichend aufgeklärt wurde, grundsätzlich Schadensersatz von der beratenden Bank verlangen. Wird das Produkt als „sichere Anlage“ verkauft, obwohl unter Umständen der Verlust des gesamten eingesetzten Kapitals droht, haften die beratenden Banken oder Anlageberater. Der Kunde hat so einen Anspruch auf eine der Wahrheit entsprechende und umfassende Aufklärung über die Anlage, in die er investieren soll. Dies gilt nach einem neueren Urteil des OLG Frankfurt auch für erfahrene Anleger (OLG Frankfurt, 19 U 22/10).
Nach der so genannten Kick-Back-Rechtsprechung des BGH ist die beratende Bank ebenfalls dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn sie nicht klarstellt, dass sie Rückvergütungen erhält, dass also Provisionen an sie zurückfließen, weil der Anleger in diesem Fall nicht weiß, ob sein Berater ihn objektiv berät oder nur aufgrund seiner Provision eine Empfehlung für eine bestimmte Anlage ausspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. 1. 2009 – XI ZR 510/ 07).
Beides kann grundsätzlich auch dazu führen, dass der komplette Vertrag rückabgewickelt werden muss; im Gegenzug hat der Anleger seine Anteile am Fonds zurückzugeben.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Autor: Alexander Vorndran
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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