Canada Gold Trust –Schadensersatz für Anlegerin

In einem Urteil hat das Landgericht Konstanz einer Anlegerin des Fonds Canada Gold Trust II KG Schadensersatz in Höhe von 85.000 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basissatz zugesprochen (Az.: E 3 O 223/16). Die als Treuhänderin tätige Xolaris Service GmbH, welche gleichzeitig als Gründungskommanditistin fungiert, muss die Einlage der Klägerin abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen an diese zurückzahlen.
Prospekthaftung für die Xolaris Service GmbH
Das Gericht stellte fest, dass es keine umfassende Aufklärung durch den Anleger über mögliche Risiken gab, da das Emissionsprospekt fehlerhaft war.
Das Prospekt verschweige unter anderem ein von der Prospekterstellung angefertigtes Gutachten, welches verdeutlicht dass keine sicheren oder belastbaren Erkenntnisse für wirtschaftlich sinnvoll förderbare Goldvorkommen vorliegen.
Dies erhöht die Chance von geschädigten Anlegern der Canada Gold Trust-Fonds Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können. Dabei muss sich die Xolaris Service GmbH diese Beratungsfehler zurechnen lassen und trägt somit die Schadensersatzpflicht.
Konkrete Aufklärung über Risiken nötig
Diese Ansicht vertritt auch das LG Konstanz, denn ein Anleger müsse über alle für seine Anlageentscheidung wesentlichen Umstände verständlich und vollständig aufgeklärt werden.
Die Aufklärung über die bestehenden Risiken der Geldanlage stelle einen wesentlichen Teil davon dar und es hätte eine konkrete Aufklärung über die Risiken, welche mit dem Goldgewinnungsverfahren verbundenen sind, stattfinden müssen. Anhand des Prospekts sei bei dem Anleger ein falsches Gesamtbild von der Geldanlage entstanden, welches ursächlich für seine Anlageentscheidung gewesen sei.
Somit begründet sich eine Prospekthaftung für den Geschäftsführer der Canada Gold Trust GmbH, sowie für die Xolaris Service GmbH und den Vertrieb.
Das kanadische Gebiet um Quesnel wurde von der Canada Gold Trust GmbH als ertragsreiche und rentable Goldanlage angepriesen. Anleger erhofften sich hohe Zinsauszahlungen. Durch geringe Minenaktivität und nur feinkörniges Goldvorkommen scheiterte das Konzept.
Justus rät:
Lassen Sie rechtzeitig durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen, ob Ihnen Schadeneratzansprüche zustehen und diese nicht verjährt sind. Für eine Erstberatung, die auch die Anfrage bei Ihrer Rechtsshcutzversicherung umfasst, füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus oder rufen uns einfach an.
Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56