Alno AG wird abgewickelt

Alno AG wird endgültig abgewickelt

Die Gesellschaft des Küchenhersteller Alno AG muss nun endgültig abgewickelt werden, da kein Investor für den insolventen Küchenhersteller gefunden werden kann.
Der Insolvenzverwalter der Alno AG teilte am 24. November 2017 mit, dass der Geschäftsbetrieb endgültig eingestellt wird, da auch der letzte potenzielle Investor am Ende kein Angebot für den Erwerb der Gesellschaft abgegeben hatte.
Zuvor konnte jedoch für die Tochterfirma Pino ein Investor gefunden und einige Auslandsgesellschaften verkauft werden. Weiterhin wird versucht, die verbliebenen Vermögenswerte des Unternehmens in der Einzelverwertung zu verkaufen.

Ansprüche der Anleger

Von der Abwicklung der Alno AG sind hauptsächlich die Anleger der Alno-Anleihe betroffen, welche mit hohen Verlusten rechnen müssen, da im Mai 2013 der Küchenhersteller noch eine Mittelstandsanleihe mit einem Volumen in Höhe von 45 Millionen Euro und einem Zinskupon von jährlich 8,5 Prozent emittiert hatte.
Bis zum 20. Dezember können die Anleger ihre Forderungen noch beim Insolvenzverwalter anmelden. Um im Insolvenzverfahren überhaupt berücksichtigt zu werden ist diese Anmeldung unbedingt notwendig.

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Entstehung eines Schadensersatzanspruches

Außerdem sind weitere rechtliche Schritte, um die drohenden finanziellen Verluste abzuwenden, möglich. Unabhängig vom Insolvenzverfahren kann geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Dies kann durch eine Fachkanzlei mit dem Themengebiet Bank- und Kapitalmarktrecht geprüft werden.
Mögliche Entstehung eines Schadensersatzanspruches kann beispielsweise eine fehlerhafte Anlageberatung der Berater oder Vermittler durch Verletzung einer Aufklärungspflicht sein, indem nicht genügend über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über die Möglichkeit des Totalverlusts aufgeklärt wurde.
Zudem kann auch geprüft werden, ob Ansprüche gegen die ehemaligen Vorstände und Unternehmensverantwortlichen entstanden sein können. In Betracht kommen dabei auch Ansprüche gegen Unternehmens- und Prospektverantwortliche.

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