Investitionen in Gold der BWF-Stiftung jetzt zurückholen. Kostenfreie Erstberatung
Perfide Taktik der BWF-Stiftung

Bis heute ist die Investition in Gold grundsätzlich eine sichere Alternative zu sonstigen Anlagen z.B. für die Altersvorsorge. Zwar wirft Gold keinen Zins ab, jedoch un-terliegt Gold keinen extremen Schwankungen wie Geldwährungen. Dies wusste auch die Berliner Wirtschafts-und Finanzstiftung (BWF-Stiftung) und nutze die Gutgläubigkeit der Anleger, um sich auf deren Kosten zu bereichern. Gepriesen wurde seitens der BWF-Stiftung insbesondere durch einen Keller in Zehlendorf, welcher angeblich knapp 4 Tonnen Gold lagerte. Den Umstand, dass Gold keinen Zins abwirft sollte seitens der BWF-Stiftung damit begegnet werden, dass der Anleger, der das Gold in Form von Wertpapieren kauft direkt in der Form eines Sachdarlehens dem Unter-nehmen zur Verfügung stellt und somit im Laufe der Zeit eine Rendite erhält. Knapp 6000 Anleger investierten insgesamt 54 Millionen Euro in die BWF-Stiftung.
Finanzaufsicht und Staatsanwaltschaft schalteten sich ein
Die Anpreisungen der BWF-Stiftung waren zu schön um wahr zu sein, sodass aufgrund des Eingreifens seitens der Finanzaufsicht (BaFin) und der Staatsanwaltschaft der gesamte Schwindel aufflog. Im Rahmen der Durchsuchungen in den Räumlichkeiten in Zehlendorf wurde festgestellt, dass von knapp 4 Tonnen nur 324 Kg echtes Gold gewesen ist was einer Summe von „nur“ 10 Millionen Euro entsprach. Der Rest (ca. 3,7 Tonnen) waren angemalte Attrappen. Für die Anleger war somit das worst-case-Szenario eingetreten. Schon viele sahen ihre Investitionen in die BWF-Stiftung dahinfließen. Zumal im Rahmen eines Insolvenzverfahrens gegen die BWF-Stiftung mit keinem nennenswerten Geldfluss zu rechnen ist.
Klagen gegen Hintermänner und Vermittler möglich und vielversprechend
Generell gilt der Grundsatz des Haftungsprivilegs der Kapitalgesellschaften. Darunter versteht man, dass jegliche Gesellschafter nicht persönlich in Haftung genommen werden können. Dies ändert sich jedoch dann, wenn die Gesellschafter durch die Gesellschaft Straftaten begangen haben bzw. gegen Schutzgesetze verstoßen haben. Dies ist hier der Fall. Vorliegend kann von einem gewerbsmäßigen Betrug und einem Verstoß gegen § 32 I Kreditwesensgesetz ausgegangen werden, sodass die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen haften.
Überdies können auch Vermittler oder Berater wegen falscher Anlageberatung in Anspruch genommen werden. Dies haben grundsätzlich die Pflicht den Anleger über die Risiken des Invests aufzuklären. Betrachtet man sich allein die Brisanz der Thematik an, hätte einem erfahrenen Vermittler auffallen müssen, dass eine Investition in die BWF-Stiftung nicht ratsam ist (Schlüssigkeitsprüfung). Mittlerweile haben diverse Gerichte über das Land verteilt den geschädigten Anlegern Recht gegeben und Ihren Forderungen auf Schadensersatz stattgegeben. Folglich können die Erfolgsaussichten als relativ hoch eingestuft werden, die Investitionen in die BWF-Stiftung zurückzuerlangen.
JUSTUS rät:
Lassen Sie ihre Schadenerstzansprüch gegen den Vermittler oder Berater sofort durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen.
Exakt 10 Jahre nach Zeichnung der Kapitalanlage verjähren Schadenersatzansprüche absolut und kenntnisunabhängig.
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte hat schon viele solcher und ähnlicher Verfahren vor Gerichten geführt und ist auf dem Gebiet das Kapitalmarktrechts spezialisiert. Gerne unterstützen wir Sie dabei Ihr Geld zurück zu erhalten.
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Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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