BWF Stiftung: Razzia und Rückabwicklung

BWF Stiftung: Razzia und Rückabwicklung

Am 25.02.2015 kam es in Berlin zu einer großangelegten Razzia mit 120 Polizeibeamten und 5 Sonderermittlern der Finanzaufsicht BaFin bei der BWF Stiftung, wobei sämtliche Unterlagen der BWF-Stiftung sowie ein umfangreicher Edelmetallbestand von etwa 4 Tonnen „Gold“ von den Polizeibehörden sichergestellt worden sind.

Die BWF-Stiftung
Die Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) hatte Gold als lukrative Alternative zu Sparbuch bzw. Fonds beworben. Abhängig von einer Vertragslaufzeit von 2, 4 oder 8 Jahren garantierte man den BWF-Kunden einen Rückkaufpreis von 110 %, 130 % bzw. 180 % bezogen auf den jeweiligen Kaufpreis. Das Gold sollte bei der BWF-Stiftung verwahrt werden. Im Gegenzug wurden den BWF-Anlegern Zuwachsraten zwischen 5 % bzw. 7,5 % pro Jahr versprochen.

BaFin: Rückabwicklung der BWF – Stiftung angeordnet
Neben den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der BaFin wegen des Verdachts auf Betrug und Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz (KWG) wurde unabhängig die Rückabwicklung der BWF-Stiftung aufgrund des Fehlens der erforderlichen Erlaubnis von der BaFin angeordnet. Der am 05.03.2015 bestellte Rückabwickler Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau von der BBL Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB teilte hierzu zunächst mit, dass es voraussichtlich noch mehrere Wochen dauern wird, bis festgestellt werden kann, ob und in welcher Höhe noch Anlegergelder oder sonstige einbezogene Vermögenswerte vorhanden sind. Der Abwickler machte zudem deutlich, dass vor der Feststellung keine Auszahlungen vorgenommen werden, da nicht ersichtlich sei, ob und in welchem Umfang die Anlegergelder zurückgeführt werden können. Auch bräuchten Anleger aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Rückabwicklung keine Maßnahmen, insbesondere Kündigungsschreiben und Zahlungsaufforderungen an den Abwickler vornehmen.

Veruntreuung von Anlegergeldern?
Nach den Angaben der Staatsanwaltschaft sollen vier Tonnen vermeintlichen Goldes beschlagnahmt worden sein. Hierbei besteht der Verdacht, dass es sich nicht um Echt Gold handelt. Zur Prüfung wurde das sichergestellte Edelmetall der Deutschen Bundesbank zur Prüfung übergeben. Sollte sich der Verdacht erhärten, steht die Veruntreuung von mehreren Millionen Euro an Anlegergeldern im Raum.

TMS Dienstleistungs GmbH ebenfalls betroffen?
Neben der BWF Stiftung besteht ebenfalls für die TMS Dienstleistungs GmbH der Verdacht unerlaubt Bankgeschäfte geführt zu haben. Beide Gesellschaften sind eng verbunden mit Gerald Saik und haben ihren Sitz an der gleichen Adresse. Soweit auch bei der der TMS Dienstleistungs GmbH der Direktkauf von Gold stattfand, ist auch hier von einem unerlaubten Bankgeschäft auszugehen, so dass die BaFin – wie bei der BWF – Stiftung – unterbinden und die Rückabwicklung anordnen wird.

Justus rät:
Für die Anleger würde die vermutete Veruntreuung bedeuten, dass von der BWF – Stiftung nicht mehr die erforderlichen Mittel im Rahmen der Rückabwicklung aufgebracht werden können, die für die Auszahlung an die Anleger erforderlich wären. Es besteht somit die Gefahr erheblicher Verluste. Anleger sollten aufgrund dessen ihre rechtlichen Möglichkeiten von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen.
So besteht die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen gegen die BWF – Stiftung, gegen die Verantwortlichen des Unternehmens und gegen die Vermittler aus dem unerlaubten Betrieb eines Einlagengeschäfts. Soweit der Rückabwickler die vorhandenen Vermögenswerte gesichert hat, sollte auch eine entsprechende Forderung an diesen gestellt werden.
Die Berlin Anlegerschutzkazlei JUSTUS Rechtsanwälte vertritt schon einige BWF – Anleger und sieht durchaus gute Aussichten für die Durchsetzung von Schadenersatz.

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Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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