Boll Filmfonds; Dr. Boll zur Zahlung verurteilt

Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 6.12.2012 (Az.: 6 O 7857/12)

Auf Klage eines Anlegers und Kommanditisten der Achten Boll Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.KG ist der Gründungsgesellschafter der 8. Boll KG zu Schadenersatz in voller Höhe und Freistellung von Nachschusszahlungen verurteit worden. Zug um Zug gegen Übertragung der Rechts aus der Beteiligung.
Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Klage und das Urteil ist insofern für alle Anleger und Gesellschafter der Boll Beteiligungsgesellschaften interessant, als das das Gericht die Haftung des Dr. Boll für unrichtige bzw. irreführende Prospektangaben und für Beratungsfehler des eingesetzten Beraters festgestellt hat. Vermttelt wurden die Beteiligungen im Streifall von der Brennesen Capital AG und der BOLU Filmproduktions und -verleih GmbH.

Aufgelegt wurden seit 1999 die folgenden Medienfonds und Filmfonds:

Erste Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co. KG (Boll Medienfonds 1)
Zweite Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co. KG (Boll Medienfonds 2)
Dritte Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co. KG (Boll Medienfonds 3)
Vierte Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co. KG (Boll Medienfonds 4)
Fünfte Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co. KG (Boll Medienfonds 5)
Sechste Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co. KG (Boll Medienfonds 6)
Siebte Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co. KG (Boll Medienfonds 7)
Achte Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co. KG (Boll Medienfonds 8)
Neunte Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co. KG (Boll Medienfonds 9)
Zehnte Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co. KG (Boll Medienfonds 10)

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus @ kanzleimitte.de

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Medienfonds und Filmfonds

Mit Hilfe von Medienfonds sollen Film- und Fernsehproduktionen bei der Finanzierung unterstützt werden. Bekannt sind vor allem KGAL oder Hannover Leasing. Was grundsätzlich wie eine rentable und auch allgemeinnützige Anlageform aussieht, stellte sich jedoch in der Praxis oft als Risikogeschäft für den Anleger heraus, auch wenn einige der finanzierten Filme sich zu Kassenschlagern entwickelten.

Das Wesen der Medienfonds

In der Sache werden die Medienfonds als geschlossene Fonds vermarktet, der potentielle Anleger kann eine Beteiligung also nur während eines bestimmten Zeitraums zeichnen. Als Anreiz für die Beteiligung wird er dann am Einspielergebnis beteiligt. Die Medienfonds werden meist in der Rechtsform der GmbH & Co KG betrieben; dies führt dazu, dass im Falle der Insolvenz des Fonds eine Haftung für Einlageverluste schwierig zu realisieren ist, da die Gesellschafter der GmbH als diejenigen, die maßgeblich das Geschäft des Fonds gesteuert haben, persönlich nicht haften müssen.

Medienfonds als angebliches Steuersparmodell

Grund für eine Beteiligung an Medienfonds war in der Vergangenheit auch häufig eine steuerliche Besonderheit in Deutschland: es konnten im ersten Jahr der Beteiligung bis zu 100 % der Einlage steuerlich berücksichtigt werden. Diese Möglichkeit wurde 2005 durch eine Gesetzesnovelle beseitigt. Bereits seit 2001 wurde die steuerliche Vergünstigung nach dem so genannten Medienerlass des Bundesfinanzministeriums nur gewährt, wenn die Gesellschafter des Fonds als „Filmhersteller“ gelten konnten, sie auf die Produktion des Films also maßgeblichen Einfluss ausübten. Dies war insbesondere dann problematisch, wenn nur einmal jährlich eine Anlegerversammlung stattfand, bei der eine allgemeine Information über die Filmprojekte gegeben wurde. Auch die Vertretung durch einen Beirat zu diesem Zweck konnte die Steuervergünstigung nur dann herbeiführen, wenn sich darin Fachkundige aus der Film- und Fernsehbranche befanden.

Risiken bei Medienfonds

Allerdings war auch die Beteiligung an den Medienfonds an sich für viele Anleger risikoreich: schließlich handelt es sich um einen Geschäftsbereich, in dem der normale Anleger kaum Erfahrung besitzt, er die Qualität und den Erfolg der produzierten Filme also kaum bewerten kann.
Auch ergaben sich durch die veränderten Möglichkeiten zur steuerlichen Geltendmachung vielfach Nachteile für die Anleger; diese wurden oftmals explizit mit dem Versprechen der Steuerersparnis zur Beteiligung am Fonds verleitet. Nach Änderung der Steuerpraxis folgten dann Nachforderungen durch die Finanzämter. Teilweise wurden die Kunden trotz Kenntnis des Fondsanbieters nicht über diesen Sachverhalt aufgeklärt oder Fondsprospekte falsch gestaltet, so dass es für diese möglich ist, sich von den Fonds zu lösen. Allerdings besteht diese Möglichkeit im Regelfall nur dann, wenn die Vermittler des Filmfonds die maßgeblichen Fakten auch tatsächlich kannten.

Inzwischen sind Medienfonds als Anlage aus den genannten Gründen wohl nicht mehr attraktiv.

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