BGH bestätigt Verurteilungen der CSA-Anlagebetrüger

BGH Urteil CSA
CSA

Aufklärungspflicht der Geschäftsführer einer Fondsgesellschaft gegenüber ihren Anlegern aufgrund pflichtwidrigen Vorverhaltens
Beschluss des BGH vom 08.03.2017 (Az.: 1 StR 466/16):

Leitsatz

Vorangegangenes gefährliches Tun (Ingerenz) kann eine Aufklärungspflicht nicht nur bei Vorverhalten mit objektivem Täuschungscharakter begründen. Werden durch das Vorverhalten diejenigen vermögensrelevanten Umstände verändert, deren Fortbestehen Grundlage weiterer Vermögensverfügungen des Getäuschten ist, kann dies ebenfalls eine Aufklärungspflicht begründen, die bei Nichterfüllung zu einer Täuschung durch Unterlassen führt.

Begründung der Aufklärungspflicht der Geschäftsführer der CSA und Deltoton

Der Bundesgerichtshof hatte hier über die Revisionen der des Betruges zu Lasten der Anleger der Capital Sachwert Alliance und Deltoton verurteilten Hintermänner zu entscheiden.
Erfreulich für die Schadenersatzklagen unserer CSA Anleger ist die Tatsache, das der BGH hier klar eine Aufklärungspflicht der verurteilten Hintermänner der CSA und Deltoton bejaht, die bei vorliegender Nichterfüllung zu einer Betrugshandlung führt. Damit wird nach unser Ansicht auch zwingend die zivilrechtliche Schadenersatzpflicht bejaht.

Betreiber eines Anlagemodells täuschen grundsätzlich ihre potentiellen Anleger, wenn in den Emissionsprospekten eine sichere Anlage mit erheblichen Renditen in Aussicht gestellt wird, die Betreiber aber von Anfang an entschlossen sind, dem jeweiligen Fondsvermögen eigennützig Kapital in erheblichem Umfang zu entziehen (Urteil des BGH vom 07.03.2006, Az.: 1 StR 379/05). Erfolgt aber eine solche Täuschung nicht bereits vor der Anlageentscheidung, sondern erst nach dem Zeichnen der Beteiligung durch die Anleger, ist die Lage für diese jedenfalls dann nicht anders als vor der ursprünglichen Anlageentscheidung, wenn sie immer wieder solche Vermögensverfügungen treffen, die sich auf vermeintlich unveränderte, das Verbleiben in der Anlage begründende Umstände basieren. Denjenigen, die die in den Veruntreuungen zu Lasten des Fondsvermögens liegenden, veränderten Umständen herbeigeführt haben, ist daher, dem neuesten Beschluss des BGH vom 08.03.2017 (Az.: 1 StR 466/16) zufolge, eine rechtliche Pflicht im Sinne des §13 Abs. 1 StGB zur Erteilung von Informationen über die Veränderung aufzuerlegen.

Quellen: Beschluss des BGH vom 08.03.2017, Az.: 1 StR 466/16
Urteil des BGH vom 07.03.2006, Az.: 1 StR 379/05

Bedeutung des Beschlusses für Fonds-Anleger

Für die Anleger eines Fonds oder Gesellschaftsbeteiligung bedeutet der Beschluss des BGH vom 08.03.2017 (Az.: 1 StR 466/16) ferner, dass ihnen gegenüber die Geschäftsführer der jeweiligen Gesellschaft zur Aufklärung über die der Gesellschaft und dem Gesellschaftervermögen in der Vergangenheit zugefügten erheblichen Vermögensnachteile verpflichtet sind. Erfüllen diese ihre rechtliche Aufklärungspflicht nicht, verwirklichen sie wegen ihrer Garantenstellung gegenüber den Anlegern der Gesellschaft eine Betrugstat zu Lasten dieser. Für die betrogenen Anleger besteht deshalb die Möglichkeit, für ihre aus der Verletzung der Aufklärungspflicht entstandenen Vermögensverlusten die entsprechenden Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Justus rät, dass Sie sich schnellstmöglich darüber informieren, ob Sie im Rahmen Ihrer Beteiligung an einem Anlagemodell nicht unerhebliche Vermögensnachteile erlitten haben, die infolge einer verletzten Aufklärungspflicht der Geschäftsführer der Fondsgesellschaft entstanden sind.

Schadenersatzklagen in Sachen CSA und Deltoton:

Wir werden weiter über unsere Klageverfahren gegen die Hintermänner der CSA vor dem allein zuständigen Landgericht Würzburg berichten. Bislang scheint das Gericht noch an ihrer Protektion der rechtskräftig des Betruges verurteilten Hintermänner festzuhalten. Wir gehen aber davon aus, dass spätestens das Oberlandesgericht auch im Hinblick auf die o.g. Entscheidung des BGH dei Schadenersatzansprüche der betrogenen Anleger bejahren wird.

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Wir vertreten bundesweit über 600 Anleger der Gesellschaften CSA Capital Sachwert Alliance und Deltoton. Für eine kostenfreie Erstberatung schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an.

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Rechtsanwältin Grit Rahn
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Juni 2017:
JUSTUS Rechtsanwälte haben inzwischen die ersten Klagen vor dem allein zuständigen Landgericht Würzburg gegen die strafrechlich verurteilten Hintermänner der CSA und Deltoton eingereicht. Derzeit tendiert das Landgericht Würzbug wohl leider noch eher zu der Protektion der Kapitalanlagebetrüger (diese sind inzwischen rechtskräftig durch den BGH verurteilt). Wir sind aber zuversichtlich diese derzeit verbraucherfeindliche Rechtsprechung noch korrigieren zu können.

April 2017:
Bundesgerichtshof bestätigt die strafrechtlichen Verurteilungen der Hintermänner der CSA und Deltoton. Der BGH bejaht auch deutlich die Aufklärungspflicht der Geschäftsführer der Anlagegesellschaft gegenüber ihren Anlegern aufgrund pflichtwidrigen Vorverhaltens!
Beschluss des BGH vom 08.03.2017 (Az.: 1 StR 466/16):


26.11.2016
Urteile im Prozess gegen die Drahtzieher der CSA - Frankonia Gruppe:
Das Landgericht Würzburg hat nach Urteil vom 21.01.2016 mit zwei weiten Urteilen vom 26.04.2016 die weiteren Angeklagten wegen Betrug und Untreue verurteilt.
In dem Verfahren ging es um das Geschäft der Frankonia-Gruppe, an dem auch der frühere Weltklasse-Fechter Thomas Gerull und dessen Bruder Michael mitwirkten. Betroffen von diesem Schneeballsystem sind rund 25.000 Kleinsparer. Anfang des Jahres hatte die Staatsanwaltschaft Würzburg sie und drei weitere Männer in Untersuchungshaft genommen. Nun wurde auch über den letzten Angeklagten das Urteil gesprochen. Die gefällten Urteile sind noch nicht Rechtskräftigkeit.
Lesen Sie in unserem 5. Newsletter Alles über die gestiegenen Aussichten auf Schadenersatz betrogener Anleger und unsere ersten Klagen gegen die Hintermänner der CSA / Fankonia.

Zahlungsaufforderung  des Insolvenzverwalters: 
24.01.2016, nun ist es soweit. Der Insolvenzverwalter der CSA Beteiligungsfonds Dr. Markus Schädler hat – wie wir schon angekündigt haben – die Anleger mit aktuellem Schreiben zum Ausgleich eines negativen Auseinandersetzungsguthabens aufgefordert. Die Kosten für die Rechtsverteidigung müssten die meißten Rechtsschutzversicherungen übernehmen, da Zeitpunkt des Rechtsschutzfalles hier die Insolvenz der CSA-Gesellschaften (Juni 2015) ist.
Welche Möglichkeiten und Einreden Sie gegen die Zahlungsaufforderungen haben lesen Sie HIER 


Insolvenz CSA: Justus Rechtsanwälte bieten kostenfreie Ersteinschätzung
Achtung:  10 jährige kenntnisunabhängige Verjährung im Bankrecht und Anlagerecht ist immer zu beachten und beginnt taggenau ab Vertragsschluss (Zeichnung)  zu laufen. Anleger, die z.B. Anfang  2005 den CSA Beteiligungsfonds 4 oder 5 gezeichnet haben, müssen jetzt handeln.
Lesen Sie mehr dazu hier:
Verjährung und Schlichtung im Kapitalmarktrecht


Insovenz - Gutachten des Insolvenzverwalters Dr. Markus Schädler
www.kanzleimitte.de/anwalt/attachments/Gutachten-CSA-5.pdf
Stellungnahme der Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte zu dem Gutachten des Insolvenzverwalters

Berlin, den 8. Juli 2015
Interessengemeinschaft CSA/Deltoton: Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Würzburg hat am 01. Juli 2015 über das Vermögen der
der CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. KG (Az.: IN 55/15)
und der CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG (Az.: IN 56/15)
wegen Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde der bisherige vorläufige Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler, Hofstraße 3, 97070 Würzburg, Tel: +49(931)45202950, Telefax: +49(931)45202966, bestellt.
Insolvenzforderungen sind bis zum 01. Oktober 2015 anzumelden.


Würzburg, 02.02.2015

Vorläufiges Insolvenzverahren eröffnet: Interessengemeinschaft CSA
Das Amtsgericht Würzburg hat über das Vermögen der CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. KG (IN 55/15) und der CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG (IN 56/15) am 17.02.2015 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Kanzlei JUSTUS vertritt bereits über 350 CSA Anleger und hat heiraus eine starke  Interessengemeinschaft CSA gebildet. Wir sichten kostenfrei Ihre Unterlagen und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot.


Berlin, 15.01.2015
Insolvenzgefahr bei der CSA?

Telefonisch ist niemand mehr bei der CSA zu erreichen, Zustellungen sind nicht mehr möglich und auch gerichtlich lässt sich die CSA wohl nicht mehr anwaltlich vertreten.
Nach Auffassung von Fachanwalt Knud J. Steffan ist es nur eine Frage der Zeit, wann auch die Gesellschaften der CSA abgewickelt werden, bzw. sich ein Insolvenzverwalter bei den Gesellschaftern melden wird.
Spätestens jetzt ist es auch für die letzten Anleger Zeit zu reagieren.
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte vertritt seit über 10 Jahren Anleger der CSA, Deltoton und Frankonia und versucht im Rahmen einer Interessengemeinschaft CSA/Deltoton den Anlegern zu helfen.

Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Frankonia, CSA, Deltoton wegen Betrugs
Im Dezember 2014 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg gegen fünf verantwortliche Personen der Unternehmen Frankonia, Deltoton und CSA ein Ermittlungsverfahren wegen Anlagebetrugs eingeleitet hat. Aufgrund eines dringenden Tatverdachts wurden die Beschuldigten in Untersuchungshaft genommen.
Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, rund 30 000 Anleger geschädigt zu haben, die seit Ende der 1990er Jahre Beteiligungen an den Unternehmen Frankonia, Deltoton und CSA erworben haben. Die Beschuldigten sollen eine Vielzahl von Gesellschaften im In- und Ausland gegründet haben, über die von den Anlegern einbezahlte Gelder hin- und hergeschoben wurden. Entgegen ihrem ursprünglichen Zweck sollen diese zumindest teilweise den Beschuldigten zugeflossen sein. Hierdurch ist nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen ein Schaden in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags entstanden.

Wer ist die CSA?

Der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 sind Tochtergesellschaften im Geflecht der Frankonia-Gruppe. Von dieser wurden die verschiedensten Fonds aufgesetzt.
Der CSA Beteiligungsfonds 4 ung 5 AG & Co. KG - wurden im Jahr 2003 in Zusammenarbeit mit der Komplementärin Capital Sachwert Alliance Verwaltungs AG (heute: CSA Verwaltungs GmbH) aufgesetzt. Ziel des Fonds war es, zwischen 2003 und 2006 Geld von Anlegern einzusammeln, um dieses dann in Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Finanzinstrumenten zu investieren.
Dabei wurde den Anlegern eine Rendite von bis zu 17 % versprochen.

Vertrieb der CSA: Futura Finanz
Mit dem Vertrieb der Anlage betraut wurde die Futura Finanz AG, deren Vertriebspraktiken ungeregelt und nach unserer Ansicht rein provisionsorientiert war.
Die Futura Finanz AG kann leider für ihre Falschberatungen nicht mehr in Anspruch genommen werden. Nachdem mit Beschluss vom 19.12.2007 das Amtsgericht Hof (Insolvenzgericht) das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Futura Finanz Zukunftsunternehmen für Finanz- und Wirtschaftsberatung GmbH & Co. KG (Futura Finanz) angeordnet hatte, wurde am 09.01.2008 wegen festgestellter Zahlungsunfähigkeit das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: IN 639/07).

Neue Urteile und aussergerichtliche Vergleiche mit der CSA
Seit vielen Jahren vertreten wir Anleger der Capital Sachwet Alliance (CSA) und Frankonia Sachwert, Deltoton AG. Diese müssen oft erst nach Jahren oder am Ende der Laufzeit feststellen, das ein Großteil ihrer eingezahlten Altersvorsorge durch die Verlußte der Gesellschaft aufgefressen ist, sie also bei Vertragsschluss falsch beraten worden sind.
Bei Kündgung oder Nichtzahlung wurden unsere Mandanten oft mit pauschalen Schadenersatzforderungen und negativem Auseinandersetzungsguthaben verschreckt und so zur Weiterzahlung veranlasst.

Lassen sie ihre Ansprüche rechtzeitig prüfen. Wir konnten in der Vergangenheit in den meißten Fällen vernünftige Zahlungsvergleiche mit der CSA schließen.

Erfolge für CSA Anleger - CSA Beteiligungsfonds AG & Co. KG, Frankonia Sachwert AG (Deltoton AG), Südwestrenta u.a

Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 03.04.2009
Zum einen hat das OLG Nürnberg einem Anleger, der eine Beteiligung an der CSA Beteiligungsfonds AG & Co erworben hat, recht gegeben und die Berufung der Südfinanz AG gegen das Urteil des LG Regensburg zurückgewiesen. Dem Anleger hat das Gericht Schadensersatz in voller Höhe zugesprochen. Ebenfalls soll er künftig von allen Verbindlichkeiten hinsichtlich seiner Kommanditbeteiligung freigesprochen werden, sodass auf ihn auch keine weiteren Rateneinlagen mehr zukommen sollen.

Landgerichts Tübingen verurteilt CSA und Deltoton zur Rückabwicklung
Auch das Landgericht Tübingen hat Pressemitteillungen zufolge im Februar 2010 einem Anleger die komplette Rückabwicklung seiner Beteiligungen an der CSA Beteiligungsfonds AG & Co. KG sowie Deltoton AG zugesprochen. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der offensichtlichen Falschberatung durch einen schlecht ausgebildeten Vermittler. Zusätzlich zu der Zug-um-Zug Rückabwicklung der Beteiligungen wurden dem Kläger entgangener Gewinn sowie der Ersatz außergerichtlicher Kosten zugesprochen.

Verjährung:
Immer zu beachten ist hierbei neben der dreijährigen kenntnisabhängigen Verjährung immer die 10jährige absolute Verjährung, welche taggenau an Zeichnung (Vertrasgsschluss) zu laufen beginnt. Wer also Anfang 2004 gezeichnet hat, sollte dringend handeln.

Justus rät:
Insgesamt dürften den Kommanditisten (Anlegern) aber nach herrschender Rechtsprechung nur das sogenannte Auseinandersetzungsguthaben zustehen. Auch dies sollte immer von einem Fachanwalt geprüft werden, da hier durch die CSA nach unserer Ansicht unzulässige hohe Vertragsstrafen abgezogen werden.

Insolvenz: Wie sollten Anleger nun reagieren?
Der Insolvenzverwalter wird nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens alle Gesellschafter zur Einzahlung der gesamten Einlagen auffordern und diese notfalls auch einklagen.
Wir raten daher, sämtliche möglichen Forderungen, also Auseinadersetzungsguthaben und Schadenersatz form- und fristgerecht zur Insolvenztabelle feststellen zu lassen, die Verträge fristlos zu kündigen und spätestens jetzt zu handeln.

Wir bieten Ihnen das folgende Paket an:
  • begründete ausserordentliche Kündigung sämtlicher Beteiligungsverträge
  • Forderung des Auseinandersetzungsguthabens
  • Form- und fristgerechte Insolvenzanmeldungen u Vertretung im InSVerfahren
  • Verfolgung möglicher Schadenersatzansprüche aus Delikt (Strafverfahren)
  • Schadenersatz gegen Gründungsgesellschafter, soweit nicht verjährt
  • laufende Informationen durch unsere Interessengemeischaft CSA/Deltoton

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte hat schon eine Vielzahl von Insolvenzverfahren begleitet und ist auch auf das Insolvenzrecht spezialisiert.

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Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966


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Rechtsanwältin Stephanie Schulze
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
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JUSTUS Rechtsanwälte
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