Berufsunfähigkeit: Worauf sollten Sie achten

Berufsunfähigkeit: Worauf Sie achten sollten!

Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit

1. Richtige Antragstellung
Von besonderer Bedeutung für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die richtige Antragsstellung. Hierbei sollten sich Antragsteller unbedingt ausreichend Zeit nehmen und genau lesen. Soweit Angaben versehentlich oder absichtlich falsch gemacht worden sind, besteht das Risiko, dass die Versicherung im Versicherungsfall nicht mehr einstandspflichtig ist und rechtmäßig den Vertrag kündigen kann.
Der Antragsteller muss deswegen so weit wie im jeweiligen Antragsformular erforderlich, seiner vorvertraglichen Anzeigepflicht nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nachkommen und wahrheitsgemäß Auskunft erteilen. Um Schwierigkeiten bereits im Vorfeld ausschließen zu können, ist eine individuelle und fachkundige Beratung durchaus zu empfehlen.

2. Leistungsumfang
Mindestens genauso wichtig ist die richtige Höhe der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente. Diese muss die individuelle Situation des Versicherungsnehmers berücksichtigen und abdecken können. Auf der anderen Seite sollte die monatliche Berufsunfähigkeitsrente aber auch nicht zu hoch bemessen werden, da die Höhe der Beiträge überwiegend davon abhängt.
Grundsätzlich empfehlen wir aber mindestens eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von 1.000,00 €, da der Unterschied zur staatlichen Unterstützung (auf die die Unfallrente angerechnet wird) ansonsten so gering sein wird, dass sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente wirtschaftlich und finanziell eigentlich keinen Sinn macht.

3. Deckungslücken vermeiden
Unbedingt sollten Deckungslücken vermieden werden. Diese können sich unter anderem dadurch auftun, dass das Versicherungsende im Versicherungsvertrag nicht mit dem gesetzlichen Renteneintrittsalter übereinstimmt. So müssen Versicherungsnehmer mit einem vereinbarten Versicherungsende zum 65. Lebensjahr die Differenz bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Renteneintrittsalter (momentan 67. Jahre) selbst abdecken. Dies ist aber gerade bei einem eingetretenen Versicherungsfall nicht ohne weiteres möglich.

4. Wann greift meine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Soweit der Versicherungsnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist seinen Beruf auszuüben, kommt die Inanspruchnahme der Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht. Erforderlich ist nach dem Gesetz eine Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers.

Gemäß § 172 Absatz 2 VVG ist berufsunfähig, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.
Abhängig von den unterschiedlichen Bedingungen der Unfallversicherer wird zunächst auf die letzte Tätigkeit vor der Beeinträchtigung des Versicherungsnehmers abgestellt. Diese muss allein Beruf qualifiziert werden können.

Bei einem Wechsel des Berufs ist grundsätzlich keine Mitteilung an die Berufsunfähigkeitsversicherung erforderlich. Aus Sicherheitsgründen sollte aber auch hier immer der Versicherungsvertrag genau gelesen werden.

Lesen Sie hier mehr zur Berufsunfähigkeitsversicherung

kostenfreie Erstberatung:

Für weitere Informationen zur Berufsunfähigkeit oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Die Erstberatung ist kostenfrei. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.

foto: © Dean Norris/ pixabay

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

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VERSICHERUNGSRECHT82
Versicherungsrecht Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber. Versicherungsrecht Es umfasst Rechtsvorschriften für die Sozialversicherung und die Privatversicherung (Privatversicherungsrecht). Versicherungen sind Verträge zwischen zwei Parteien, dem Anbieter und dem Versicherungsnehmer. In ihnen sind Leistungen festgelegt, die bei einem Unglücksfall zur Auszahlung kommen sollen. Rechtsnormen im Versicherungsrecht: Neben den allgemeinen Rechtsnormen des BGB, HGB, AGBG etc. v.a. das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Sie können uns in allen Versicherungsstreitigkeiten beauftragen. Insbesondere sind wir tätig bei folgenden Versicherungen:
Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden. Risikolebensversicherungen schützen die finanzielle Absicherung der Familienangehörigen des Versicherten, sollte dieser sterben.
Die Kapitallebensversicherung dient sowohl als Altersvorsorge sowie als Absicherung der Familie im Todesfall. Zum Vertragsende wird der angesparte Betrag mit Zinsen ausgezahlt.
Rentenversicherungen dienen ebenfalls der Altersvorsorge und werden teilweise auch als Steuermodell verkauft. Sie gehören in den Bereich der Sozialversicherungsrechts. Gerade aber bei Kündigungen oder Widerruf von Rentenversicherungen vertreten wir Sie gern.
  • Private Haftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung versichert gegen Schadensersatzforderungen, die auf Grund von (auch grob) fahrlässigem Verhalten anfallen.
Die BU-Versicherung garantiert die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente im Falle einer eintretenden Berufsunfähigkeit. Versichert ist die berufliche Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers in Bezug auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Nicht selten kommt es dabei zu Rechtsstreitigkeiten, denn von Seiten der Versicherer wird genauestens untersucht, ob tatsächlich eine Zahlungsverpflichtung vorliegt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient letzlich dem Schutz vor Armut, sollte man nicht mehr in der Lage sein, am Erwerbsleben teilzunehmen.
  • Unfallversicherung und Invalidität
  • Hausratversicherung
Als reine Sachversicherung schützt die Hausratversicherung die Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände des Haushalts vor Feuer- und Wasserschäden oder Einbruch und ersetzt auch die möglichen Reparatur- und Aufräumkosten.
  • KFZ-Versicherungen
Neben der KFZ-Haftpflichtversicherung, die jeder verkehrsteilnehmende Fahrzeuginhaber zwingend abschließen muss, gibt es auch Teil- und Vollkaskoversicherungen, die Schäden am eigenen Fahrzeug z.B. aus Unfällen oder durch Unwetter erstatten.
  • Sozialversicherungen
Krankenversicherungen und Rentenversicherungen fallen in den Bereich des Sozialrechts. Bei Streitigkeiten im Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht kooperieren wir mit einem erfahrenen Fachanwalt für Sozialrecht.
Rechtsschutzversicherungen dienen der Absicherung der Kosten eines Rechtsstreits in einem eintretenden Rechtsschutzfall. Leider werden bei neueren Verträgen immer mehr Risikoausschlüsse in den Versicherungsvertrag (ARB) eingebaut, so dass es immer häufiger zu eienr Ablehnung der Deckung des Rechtsschutzfalles kommt. Hier lohnt es sich oft einen versierten Rechtsanwalt mit einer Deckungsanfrage und ggf. Deckungsklage zu beauftragen.
Ihre Ansprechpartner im Versicherungsrecht sind: Rechtsanwältin Grit Rahn Rechtsanwalt Knud J. Steffan