Berufsunfähigkeit: Worauf Sie achten sollten!

1. Richtige Antragstellung
Von besonderer Bedeutung für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die richtige Antragsstellung. Hierbei sollten sich Antragsteller unbedingt ausreichend Zeit nehmen und genau lesen. Soweit Angaben versehentlich oder absichtlich falsch gemacht worden sind, besteht das Risiko, dass die Versicherung im Versicherungsfall nicht mehr einstandspflichtig ist und rechtmäßig den Vertrag kündigen kann.
Der Antragsteller muss deswegen so weit wie im jeweiligen Antragsformular erforderlich, seiner vorvertraglichen Anzeigepflicht nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nachkommen und wahrheitsgemäß Auskunft erteilen. Um Schwierigkeiten bereits im Vorfeld ausschließen zu können, ist eine individuelle und fachkundige Beratung durchaus zu empfehlen.
2. Leistungsumfang
Mindestens genauso wichtig ist die richtige Höhe der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente. Diese muss die individuelle Situation des Versicherungsnehmers berücksichtigen und abdecken können. Auf der anderen Seite sollte die monatliche Berufsunfähigkeitsrente aber auch nicht zu hoch bemessen werden, da die Höhe der Beiträge überwiegend davon abhängt.
Grundsätzlich empfehlen wir aber mindestens eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von 1.000,00 €, da der Unterschied zur staatlichen Unterstützung (auf die die Unfallrente angerechnet wird) ansonsten so gering sein wird, dass sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente wirtschaftlich und finanziell eigentlich keinen Sinn macht.
3. Deckungslücken vermeiden
Unbedingt sollten Deckungslücken vermieden werden. Diese können sich unter anderem dadurch auftun, dass das Versicherungsende im Versicherungsvertrag nicht mit dem gesetzlichen Renteneintrittsalter übereinstimmt. So müssen Versicherungsnehmer mit einem vereinbarten Versicherungsende zum 65. Lebensjahr die Differenz bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Renteneintrittsalter (momentan 67. Jahre) selbst abdecken. Dies ist aber gerade bei einem eingetretenen Versicherungsfall nicht ohne weiteres möglich.
4. Wann greift meine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Soweit der Versicherungsnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist seinen Beruf auszuüben, kommt die Inanspruchnahme der Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht. Erforderlich ist nach dem Gesetz eine Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers.
Bei einem Wechsel des Berufs ist grundsätzlich keine Mitteilung an die Berufsunfähigkeitsversicherung erforderlich. Aus Sicherheitsgründen sollte aber auch hier immer der Versicherungsvertrag genau gelesen werden.
Lesen Sie hier mehr zur Berufsunfähigkeitsversicherung
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Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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