Berliner Anderson Holding AG ist insolvent
Die Berliner Anderson Holding AG hat nach übereinstimmenden Medienberichten beim AG Charlottenburg Insolvenz angemeldet.
Berliner Anderson Holding AG – Insolvenz angemeldet
Der Immobilieninvestor der vornehmlich in deutsche Wohn- und Sozialimmobilien investierte und insoweit u.a. auf Erwerb, Entwicklung und Betrieb von Sozialbauten und Pflegeeinrichtungen spezialisierte war, hat beim AG Charlottenburg Insolvenz angemeldet. Bislang blieb es jedoch bei der Insolvenzanmeldung der Holdinggesellschaft. Die zum Unternehmen gehörenden 7 Tochtergesellschaften sind davon nicht mitbetroffen. Inwieweit auch bei diesen Gesellschaften eine Insolvenzgefahr besteht, kann insoweit nicht eingeschätzt werden. Die Erfahrung zeigt aber, dass diese nicht unbeachtlich ist.
Etwa 1.000 Anleger betroffen
Aufgrund der Finanzstruktur der Gesellschaft, die sich durch Kapital von Privatanlegern kennzeichnete, besteht für die etwa 1.000 betroffenen Privatanleger nunmehr die akute Gefahr, dass ein Großteil ihrer Anlage verloren ist. Für Anleger war die Anlage auf den ersten Blick ein lukratives Investment. Schließlich versprach die Anderson Holding AG eine Rendite von bis zu 10 Prozent. Inwieweit das durch die Anleger eingetriebene Kapital von ca. 3 Millionen Euro noch vorhanden ist, kann derzeit nur der Insolvenzverwalter (Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg) beantworten. Zumindest hat dieser alle Abflüsse vom Unternehmensvermögen gestoppt und prüft eventuelle Unregelmäßigkeiten bei den Geldflüssen (u.a. an die Tochtergesellschaft Erste Grundwert GmbH & Co. KG).
Justus rät:
Anleger der Berliner Anderson Holding AG sowie der Tochtergesellschaften (zB. Erste Grundwert GmbH & Co. KG) sind gut beraten, wenn Sie sich hinsichtlich potentieller Ansprüche von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. So kommen u.a. die Lösung vom Vertrag, Schadensersatzansprüche gegen Emittenten, Prospektverantwortliche und ggf. gegen die Gesellschaft/Gesellschafter in Betracht.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin