Bearbeitungsgebühren: JUSTUS erwirkt Urteil gegen FGA Bank Germany

Zur Erstberatung wegen Rückforderung von Kreditgebühren

Amtsgericht Heilbronn verurteilt FGA Bank Germany GmbH zur Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren

Das Amtsgericht Heilbronn hat mit Urteil vom 18.01.2013 (noch nicht rechtskräftig) die FGA Bank Germany GmbH verurteilt, einer von JUSTUS Rechtsanwälte, Rechtsanwältin Stephanie Schulze vertretenen Klägerin die geleisteten Bearbeitungsgebühren für einen Finanzierungsdarlehen zu erstatten.

Das Gericht folgte der von uns vertretenen Auffassung, dass es sich bei den Bearbeitungsgebühren um unzulässig erhobene Gebühren handelt und stellte fest, dass es sich gerade nicht um eine Hauptleistungspflicht des Darlehensvertrags handelt. Vielmehr handele es sich um eine Preisnebenabrede. Das Gericht sah in der Erhebung der Bearbeitungsgebühr eine unangemessene Benachteiligung der Klägerin und bejahte zudem eine Verletzung des Transparenzgebots.

Erstberatung zur Rückforderung von Kreditgebühren:

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Die Erstberatung zur Rückforderung von Kreditgebühren kostet 80,- €. Die bei der notwendigen Verjährungsunterbrechung durch Mahnbescheid anfallenden Kosten muss in der Regel die Bank tragen, soweit Sie sich mit der Rückzahlung in Verzug befindet. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen. 
Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de

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