Barclays und X1 Zertifikate: OLG verurteilt Barclays zur Zahlung; Sammelklagen und Erfolgshonorar

Aufgrund der aktuellen positiven Entwicklung in der Rechtsprechung zu den sog. X1 Zertifikaten, sehen wir neue Ansatzpunkte für Anleger, ihre Ansprüche gegen die Barclays Bank geltend zu machen.

OLG Frankfurt a.M. verurteilt Barclays als Emitentin der X1-Zertifikate zum Schadenersatz:
So hat das Oberlandesgerichtgericht Frankfurt a.M. mit Urteil vom 22.02.2013 die beklagte Emittentin der X1 Zertifikate nach Berufung des Klägers zum Schadenersatz zu ca. 50 % verurteilt. Die Revision hat das OLG zugelassen. Das Urteil des OLG Frankfurt am Main ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien haben Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Nach den Urteilsgünden stehe dem Kläger ein Anspruch auf Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage gegen die Emittentin Barclays zu, was zu einer Vertragsanpassung und damit zu einer Schadensteilung führte. Dieses für Anleger positive Urteil ist nach Ansicht der Justus Rechtsanwälte durchaus auf fast alle X1-Zertifikatefälle übertragbar.

Verjährung der Ansprüche gegen Barclays:
Die neue Entwicklung hat auch Auswirkungen auf die Verjährungsfristen, so dass wir vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung gute Chancen sehen, dass die Anleger ihr eingesetztes Kapital zumindest hälftig zurückerlangen können. Spätestens bis zum 31.12.2013 wird jedoch in jedem Falle Verjährung eintreten. Im Einzelfall kann bereits schon früher Verjährung, z.B. zum 31.12.2012 eingetreten sein, so dass wir möglichst schnell eine Einzelfallprüfung anraten.

Rechtsschutzversicherung und Eintrittspflicht:
Haben Rechtsschutzversicherungen in der Vergangenheit oftmals ihre Eintrittspflicht verneint, so haben sich auch hier Änderungen ergeben, die eine Eintrittspflicht unter Umständen begründen. So haben erst das OLG Müchen und nun auch der BGH entschieden, dass die häufig verwendeten Ausschlussklauseln für Spekulationsgeschäfte oder Kapitalanlagen, auf die die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind, unwirksam sind. Daher lohnt es in vielen Fällen, gegen eine erste Deckungsablehnung vorzugehen. Die Rechtsschutzversiheurngen müssen ihrer Eintrittspflicht im Schadensfall endlich nachkommen.
Wir konnten in vielen X1- Fällen für unsere Mandanten schon Deckungszusagen erreichen.

Musterverfahren nach KapMuG:
Da bundesweit eine Vielzahl an Anleger gegen die Barclays Bank klagen, bestehen überdies Bestrebungen ein Musterverfahren durchzuführen, in welchem diverse Rechtsfragen einheitlich beantwortet werden. Auch Justus Rechtsanwälte haben bereits Musterverfahrensanträge vor dem Landgericht Frankfurt a.M. gestellt.

Sammelklagen und Erfolgshonorar:
Grundsätzlich sind auch nach deutschem Recht Sammelklagen (Streitgenossenschaften) in einheitlichen Sachverhalten möglich. Der Vorteil für ein Zusammenschluss von mehreren X1-Anlegern ist das erheblich geringere Prozesskostenrisiko. Im Falle einer Abweisung der Klage werden nämlich die anfallenden Gerichtskosten und Anwaltskosten unter den Streitgenossen aufgeteilt, so dass jeder nur einen Bruchteil zu tragen hat. Wir halten eine gesammelte Klage gegen Barclays analog dem Urteil des OLG Frankfurt a.m. durchaus für zulässig und sinnvoll.
Im Einzelfall können Klagen auch auf Erfolgshonorarbasis geführt werden.

Unser Angebot an X1 Anleger:

  1. Fundierte Erstberatung durch einen Fachanwalt und Deckungsanfrage sowie Vorgehen gegen eine erhaltene Deckungsablehnungder Rechtsschutzversicherung
  2. Schlichtung der Ansprüche gegen Barclays zur Verhinderung der Verjährung zum 31.12.2013, um ein klärendes Urteil des Bundesgerichtshofes abzuwarten
  3. Sammelklagen: Bündelung von X1 Anlegern zu gesammelten Klagen (Streitgenossen), die vor dem 31.12.2013 eingereicht werden
  4. Im Einzelfall die Vereinbarung von Erfolgshonoraren

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte vertritt eine Vielzahl von X1 Anlagern und hat bundesweit die ersten Klageverfahren gegen Barclays PLC vor dem Langgericht Frankfurt a.M. durchgeführt. 
Sollten Sie Interesse an Beratung und der Durchsetzung ihrer Ansprüche haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:
Rechtsanwältin von Bredow
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Please follow and like us:

Mehr zum Thema

X1 ZERTIFIKATE - K1 FONDS , BARCLAYS BANK12
Barclays X1


Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das
Kontaktformular aus.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966


Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Stephanie Schulze
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin