Anleger in X1 Zertifikate der Emittentin Barclays Bank PLC haben den kompletten Verlußt ihrer Kapitalanlage erlitten.
Die Zertifikate bildeten als einzigen Index den jeweiligen Wert des K1-Fonds ab, welcher sich als Selbstbedienungsfond für den verurteilten Hintermann Helmut Kiener entpuppte. Da Anlegergelder nicht angelegt sondern in einem Schneeballsystem veruntreut wurden war der Fonds bald zahlungsunfähig. Der Wert der X1 Zertifikate wurde dann durch die Emittentin Barclays auf Null festgelegt. Anleger erfuhren ihren Totalverlusst oft erst viel später von den Vermittlungsgesellschaften und dies oft knapp nach Verjährung etwaiiger Schadensersatzansprüche aus Beratungsvertrag.
In Betracht kommende Schadenersatzansprüche gegen die Emittentin Barclays drohen nun zum Endes des Jahres endgültig 2012 zu verjähren. Wir hatten vorsorglich schon die Hemmung zu Ende 2011 empfohlen, da der Verjährungbeginn von Gerichten gern strenger beurteilt wird.
Wenn und soweit die Finanzvermittlungsinstitute und Berater – vorwiegend wurden die X1 Zertifikate u.a. durch die Fonds Direkt AG vermittelt – ihre Kunden vorsätzlich falsch beraten haben sollten, um die durchaus hohen Provisionszahlungen zu erlangen, sind auch Schadenersatzansprüche gegen die Berater noch nicht verjährt.
Der BGH hat allerdings die Schwelle für aufklärungspflichtige Provisionen mit 15 % hoch angesetzt.
Wem allerdings z.B. – wie uns oft berichtet wird – ein Switch vom kriselnden K1 Fonds zu den vermeintlich viel sichereren und renditebringenden X1 Zertifikaten geraten wurde, ist nach unserer Ansicht falsch beraten worden. Denn die X1 Zertifikate bildeten ja gerade den Index des kriselnden K1 Fonds ab.
Zur Durchsetzung von Ansprüchen sind wir auch auf Informationen und Nachweise von Anlegern und Beratern angewiesen.
Anleger, welche eine Klage nicht oder noch nicht einreichen möchten, sollten die drohende Verjährung zum Jahresende durch ein Schlichtungsverfahren hemmen lassen.


