Axa Immoselect: Einführung
Der offene Immobilienfonds AXA Immoselect (Wertpapierkennnummer: 984645; ISIN: DE0009846451) startete im Juni 2002 und investiert überwiegend in Büroimmobilien. Die Gebäude des offenen Immobilienfonds befinden sich in verschiedenen europäischen Ländern. Investitionsschwerpunkt ist Frankreich, gefolgt von Deutschland und den Niederlanden. Einnahmen fließen dem Fonds durch die Mietzahlungen der Immobilien zu. Die Anteile des AXA Immoselect wurden meißt von Banken vertrieben, gegen die sich nun die Schadenersatzansprüche richten.
Entwicklung des AXA Immoselect:
Unter dem 17.11.2009 wurde die Anteilsrücknahme ausgesetzt, da die flüssigen Mittel des Fonds seinerzeit unter die 5 %-Schwelle gerutscht waren. Im Februar 2010 wurde von der Geschäftsführung des Immobilienfonds die Schließung um weitere 9 Monate verlängert. Dann ergab sich, dass die maximal zulässige Schließungszeit von 2 Jahren ausgeschöpft werden sollte. Schlussendlich wurde der Axa Immoselect am 19.11.2011 aufgelöst.
Für die Anleger des Axa Immoselect kann das hohe Verluste bedeuten. Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH können sich die Anleger aber Hoffnung auf Schadensersatz machen, sofern sie von ihrer Bank nicht über das Schließungsrisiko des Fonds informiert wurden.
Im Rahmen der Abwicklung des Axa Immoselect werden die Immobilien aus dem Bestand des offenen Immobilienfonds verkauft. In vielen Fällen werden dabei allerdings nur Preise erzielt, die unter dem eigentlichen Verkehrswert der Gebäude liegen. Dadurch verlieren wiederum die Fondsanteile der Anleger weiter an Wert, so dass Anleger erhebliche Verlußte erleiden können, die bis zum Totalverlußt ihrer Einlagen gehen können.
BGH: Aufklärung über Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds
Die neuesten BGH-Urteile (Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13) vom 29.04.2014 stellen fest, dass Berater in Anlagegesprächen ungefragt über das Schließungsrisiko von offenen Immobilienfonds unterrichten müssen, ansonsten kann dies Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Beratung für die Anleger begründen.
Die gesetzliche Möglichkeit, dass der Fonds geschlossen und die Anteilsrücknahme ausgesetzt werden kann, begründet eine Ausnahme zum Grundprinzip, dass die Anteile an offenen Immobilienfonds jederzeit zurückgegeben werden können.
Hat der Berater – wie fast immer – über dieses Schließungsrisiko nicht ausdrücklich aufgeklärt, so stehen dem Anleger Schadenersatzansprüche zu.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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