Aventor Fonds wird liquidiert

Finanzberatung
Anlegern droht Verlust von investiertem Kapital
Seit dem 30.12.2016 befindet sich der Aventor-Fonds in Liquidation.
Regelmäßige Ausschüttungen aus dem Aventor Funds wurden seit Juli 2016 nicht mehr getätigt und eine Rücknahme von Fondsanteilen wurde ausgesetzt.

Die vorhandenen Vermögenswerte vom Aventor Fonds lassen vermuten, dass nur noch

20-30% des ursprünglich investierten Geldes der Anleger abgedeckt werden können.
Ob diese Vermögenswerte tatsächlich erreicht werden, ist noch unklar.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es auf Seiten des Fonds von Aventor zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Ebenfalls besteht die Möglichkeit des totalen Geldverlusts der Anleger.

Wie kommen Anleger an ihr Geld?
Häufig wurden Anleger durch Berater und Vermittler falsch informiert. So kam es nicht selten vor, dass den Kapitalanlegern das Risiko eines Totalverlusts nicht verdeutlicht wurde. Vielmehr wurde ihnen eine Sicherheit der Kapitalanlage versprochen.
Aus diesem Grund sollten Anleger Schadensersatz gegen die Berater und Vermittler geltend machen. So ist gesichert, dass sie nicht vollkommen leer ausgehen, sondern einen Teil des von ihnen investierten Geldes zurück bekommen.
Justus rät:
Exakt 10 Jahre nach der Falschberatung und der Zeichnung der Kapitalanlage verjähren Schadensersatzansprüche. Dies bedeutet, dass die Kapitalanleger keine Chance mehr haben ihr investiertes Geld zurück zu erhalten.
Lassen Sie deshalb durch einen Fachanwalt für Banken- und Kapitalmarktrecht sofort überprüfen, ob und in welcher Höhe Sie gegen die Berater und Vermittler Schadenersatzansprüche geltend machen können.

Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte, welche auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts spezialisiert ist, hilft Ihnen gerne dabei Ihre Ansprüche auf Schadenersatz durchzusetzen.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56

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