Schon zuvor hatten wir darüber berichtet, dass die Luft für die Autark Invest AG immer dünner wurde. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen ließen Schlimmes erahnen. Auch deswegen kündigten immer mehr Anleger ihr Darlehensverhältnis mit der Autark Invest AG. Die große Kündigungswelle hat die Autark Invest AG nun dazu gezwungen ein Schreiben aufzusetzen. Darin heißt es, dass man sich bei weiteren Kündigungen seitens der Anleger auf die Regelungen des Nachrangdarlehens berufen kann. Mit anderen Worten: Die Autark Invest AG will sich durch die Regelungen zum Nachrangdarlehen vor der Insolvenz schützen.
Nachteile des Nachrangdarlehens
Die Nachteile des Nachrangdarlehens werden durch das Schreiben der Autark Invest offensichtlich. Im Falle der Insolvenzgefahr kann diese Gesellschaft Auszahlungen an Darlehensgeber von Nachrangdarlehen verweigern. Auch werden Nachrangdarlehensgeber im Falle der tatsächlichen Insolvenz zuletzt bedient. Am 31.03.2017 möchte sich die Autark Invest AG erneut bei den Anlegern mit „hoffentlich“ positiven Nachrichten melden.
Chronologie lässt Schlimmes erahnen
Betrachtet man die letzten Geschehnisse, kann jedem Anleger in die Autark Invest AG nur angst und bange sein. Auch deswegen sollte man vorrausschauend planen. Es ist nicht mehr abwegig, dass die Autark Invest alsbald sämtliche Auszahlungen an die Anleger wegen der Regelung verweigern wird (Stichtag 31.07.2017).
Insbesondere stellt sich die Frage, ob die Anleger im Rahmen der Beratung zur Investition über die Gefahren des Nachrangdarlehens hinreichend aufgeklärt worden sind. Überdies muss geklärt werden, wie das Nachrangdarlehen rechtlich zu qualifizieren ist.
Justus rät:
Den Anlegern wird dabei geraten frühzeitig Kontakt mit einem Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht aufzunehmen. Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte ist Ihnen gerne auf dem Weg behilflich Ihre Investition vor einem möglichen Totalverlust zu schützen.
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