Rückforderung von überzahltem Gehalt nur innerhalb der tariflichen Ausschlussfrist

BAT-Arbeitgeber, die einem Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum zu viel Gehalt gezahlt haben, können den überzahlten Betrag grundsätzlich nur innerhalb der tariflichen Ausschlussfrist zurückfordern. Das kann selbst dann gelten, wenn der Arbeitnehmer Kenntnis von der Gehaltsüberzahlung hatte. Die Tatsache, dass der Arbeitnehmer sich trotz Kenntnis von der Überzahlung auf die Ausschlussfrist beruft, ist nicht treuwidrig, wenn der Arbeitgeber trotz Wissen um den Sachverhalt mehrere Monate abwartet, bevor er den zu viel gezahlten Betrag zurückfordert.
BAG, Urteil v. 10.3.2005, 6 AZR 217/04
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Knud Steffan
Rechtsanwalt
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Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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