APO-Bank: Zinsanpassungsklauseln bei Krediten unwirksam!

APO-Bank: Falsche Zinsabrechnungen können zu hohen Schäden bei Kunden führen

Hohe Schäden durch unrichtige Zinsanpassungen:
Kunden der APO-Bank, Apotheker- und Ärztebank bekommen nach Ansicht von Kreditsachverständigen oft unkorrekte Zinsabrechnungen. Dies kann bei einem Kredit mit einer Laufzeit von 20 oder 30 Jahren schnell zu einem Schaden in Höhe von 50- bis 100.000,- € führen.

Zinsanpassung ist oft über Jahre unrichtig abgerechnet:
Zum einen können die Zinsanpassungsklauseln selbst unwirksam sein oder aber die Abrechnung auf wirksame Zinsanpassungsklauseln ist jahrlang unrichtig erfolgt, ohne dass der Kunde dies merkt.
Aktuelle Urteile gegen die APO-Bank:
Diese Auffassung wird von Gutachten und auch einigen aktuellen Urteilen gegen die APO-Bank bestätigt.
So haben das Landgericht Duisburg, Urteil vom 1.12.2011 (nicht rechtskräftig) und das Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 5.04.2012 jeweils die APO-Bank verurteilt den Kunden Gutschriften in Höhe von jeweils über 50.000,- € zu erteilen.

JUSTUS rät: Gutachten durch ein Sachverständigen
Soweit Sie einen Kredit bei der APO-Bank führen, sollten sie die Zinsanpassungen und Zinsabrechnungen prüfen lassen und ggf. einen festgestellte Fehlabrechnung durch eine Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zurückfordern.
Die Kanzlei Justus arbeitet hierzu mit einem Sachverständigenbüro zusammen, welche Erfahrungen mit Gutachten zu Zinsabrechnungen hat, die schon vielfach erfolgreich verwendet werden konnten.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de 

 

Please follow and like us:

Mehr zum Thema

BANK- UND KAPITALMARKTRECHT232
Bank- und Kapitalmarktrecht "Es ist gut, dass die Menschen ihr Geldsystem nicht verstehen, denn sonst hätten wir noch vor morgen früh eine Revolution" Henry Ford Achtung: Absolute Verjährung, taggenau 10 Jahre ab Zeichnung bzw. Vertragsschluss  Bankrecht und Kapitalmarktrecht: Begriffsbestimmungen und rechtliche Grundlagen Das Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst zwei in der Tradition und in der Ausformung völlig unterschiedliche Rechtsgebiete: Das Bankrecht ist ein althergebrachtes traditionelles Rechtsgebiet mit einer Fülle von Rechtsfragen vom Allgemeinen Teil des BGB bis hin zum speziellen Recht der Ausführungsverordnungen zum Kreditwesengesetz. Das Kapitalmarktrecht hingegen – als Begriff noch Anfang der siebziger Jahre des vorherigen Jahrhunderts weitgehend unbekannt – stellt in Deutschland ein vergleichsweise junges und spezielles Rechtsgebiet dar, welches in den letzten Jahren eine nahezu beispiellos stürmische und dynamische Entwicklung durchlaufen hat und sich nach wie vor in Bewegung befindet. Bankrecht Zum tief im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten Bankrecht gehören im Wesentlichen das Recht des Kredit- und Einlagengeschäfts der Kreditinstitute, des Zahlungsverkehrs, des Wertpapier- und Depotgeschäfts sowie die damit verbundenen Haftungsfragen, z. B. infolge fehlerhafter Beratung oder Aufklärung. Weiterhin zählen dazu das spezialgesetzlich geregelte Scheck- und Wechselrecht. Berührungspunkte bestehen insbesondere zum Handels- und Gesellschaftsrecht. Kapitalmarktrecht Kernbereiche des Kapitalmarktrechts, die Regelungen zum Insiderhandel, der Marktmanipulation, Publizitätspflichten und besondere Verhaltenspflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind im WpHG – auch als Grundgesetz des Kapitalmarktrechts bezeichnet – verankert. Hinzu kommen das Börsenrecht, das InvG, das Prospektregime nach VerkaufsprospektG und WpPG sowie das Recht der Unternehmensübernahmen börsennotierter Aktiengesellschaften. Zahlreiche Gesetze – wie z. B. KWG, GwG, AktG, HGB oder auch das StGB – enthalten weitere für das Kapitalmarktrecht bedeutende Normen oder stehen mit diesem in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang. Ergänzt werden die gesetzlichen Regelungen durch eine Fülle von Verordnungen, Satzungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften, Mitteilungen (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin) und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte).   Ansprechpartner: Enrico Weide, Rechtsanwalt Susanne Störmer, Rechtsanwältin Stephanie Schulze, Rechtsanwältin Knud J. Steffan, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht