Viele Widerrufsbelehrungen der Allianz-Lebensversicherung enthalten falsche Formulierungen oder Angaben. Davon sind insbesondere viele ältere Verträge bis 2007 betroffen. Als Folge der falschen Widerrufsbelehrung hat die Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen und die Versicherungsverträge können noch bis heute widerrufen werden.
Fehler Nr. 1: Widerrufsbelehrung der Allianz nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht eindeutig genug
Die Formulierung „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ stellt eine fehlerhafte Aufklärung über den beginn der Widerrufsfrist dar. Der Bundesgerichtshof bestätigte dies in mehreren Entscheidung. Der Versicherungsnehmer kann dieser Belehrung nicht entnehmen, wann genau die Frist zu laufen beginnt, was gegen das im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerte Deutlichkeitsgebot widerspricht. Nach der Ansicht des Bundesgerichtshofs (Az.: VIII ZR 219/08) kann für den Verbraucher durch diese Formulierung der Eindruck entstehen, der Fristbeginn hinge von weiteren Voraussetzungen ab, wobei jedoch unklar ist um welche es sich dabei handeln soll.

Fehler Nr. 2 Abweichung vom gesetzlichen Muster
Den Werrufsbelehrungen fehlt oft der letzte Satz des vom Gesetz gestellten Musters. Laut dem Muster, muss die Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllt werden. Durch die Abweichungen genießt die Allianz keinen Vertrauensschutz und muss deswegen auch den Nicht-Ablauf der Widerrufsfrist hinnehmen.
Fehler Nr. 3 Fehler durch fehlenden Hinweis auf die Rückgewährfrist
Durch das Fehlen des letzten Satzes des gesetzlichen Musters fehlt auch der Hinweis auf die Rückgewährungsfrist, womit der Verbraucher auch nicht abschließend über seine Rechte und Pflichten aufgeklärt wurde.
Fehler Nr. 4: Falsche Optik
Die Widerrufsbelehrung muss vom Text eindeutig hervorgehoben und optisch abgegrenzt sein. Eine Belehrung, die nur als weiterer Abschnitt in den Versicherungsbedingungen aufgeführt wird, ist nicht rechtsgültig. Außerdem muss die Belehrung durch eine Änderung der Schriftart hervorgehoben sein. Dies ist bei Alliance oft nicht der Fall.
JUSTUS rät:
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen sich von Ihrer Versicherung zu lösen, beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie bei Ihrer Kündigung oder einem Widerruf Ihrer Versicherung.
Lassen Sie ihre Widerrufsbelehrung und Vertragsunterlagen von unseren Spezialisten kostenfrei prüfen. Wir teilen Ihnen auch mit, welchen Betrag Sie ggf. über dem Rückkaufswert beanspruchen können und welche Kosten auf Sie zu kommen. Das Verfahren nach Ablehnung eines Widerrufs wird von den Rechtsschutzversicherung meißt übernommen.
Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus und laden Sie ihre Widerrufsbelehrung hoch.
Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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