Allianz – typische Fehler bei Widerrufsbehlerung

Viele Widerrufsbelehrungen der Allianz-Lebensversicherung  enthalten falsche Formulierungen oder Angaben. Davon sind insbesondere viele ältere Verträge bis 2007 betroffen. Als Folge der falschen Widerrufsbelehrung hat die Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen und die Versicherungsverträge können noch bis heute widerrufen werden.

Fehler Nr. 1: Widerrufsbelehrung der Allianz nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht eindeutig genug

Die Formulierung „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ stellt eine fehlerhafte Aufklärung über den beginn der Widerrufsfrist dar. Der Bundesgerichtshof bestätigte dies in mehreren Entscheidung. Der Versicherungsnehmer kann dieser Belehrung nicht entnehmen, wann genau die Frist zu laufen beginnt, was gegen das im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerte Deutlichkeitsgebot widerspricht. Nach der Ansicht des Bundesgerichtshofs (Az.: VIII ZR 219/08) kann für den Verbraucher durch diese Formulierung der Eindruck entstehen, der Fristbeginn hinge von weiteren Voraussetzungen ab, wobei jedoch unklar ist um welche es sich dabei handeln soll.

Allianz - typische Fehler bei Widerrufsbehlerung
Allianz – typische Fehler bei Widerrufsbehlerung

Fehler Nr. 2 Abweichung vom gesetzlichen Muster

Den Werrufsbelehrungen fehlt oft der letzte Satz des vom Gesetz gestellten Musters. Laut dem Muster, muss die Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllt werden. Durch die Abweichungen genießt die Allianz keinen Vertrauensschutz und muss deswegen auch den Nicht-Ablauf der Widerrufsfrist hinnehmen.

Fehler Nr. 3 Fehler durch fehlenden Hinweis auf die Rückgewährfrist

Durch das Fehlen des letzten Satzes des gesetzlichen Musters fehlt auch der Hinweis auf die Rückgewährungsfrist, womit der Verbraucher auch nicht abschließend über seine Rechte und Pflichten aufgeklärt wurde.

Fehler Nr. 4: Falsche Optik

Die Widerrufsbelehrung muss vom Text eindeutig hervorgehoben und optisch abgegrenzt sein. Eine Belehrung, die nur als weiterer Abschnitt in den Versicherungsbedingungen aufgeführt wird, ist nicht rechtsgültig. Außerdem muss die Belehrung durch eine Änderung der Schriftart hervorgehoben sein. Dies ist bei Alliance oft nicht der Fall.

JUSTUS rät:
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen sich von Ihrer Versicherung zu lösen, beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie bei Ihrer Kündigung oder einem Widerruf Ihrer Versicherung.

Lassen Sie ihre Widerrufsbelehrung und Vertragsunterlagen von unseren Spezialisten kostenfrei prüfen. Wir teilen Ihnen auch mit, welchen Betrag Sie ggf. über dem Rückkaufswert beanspruchen können und welche Kosten auf Sie zu kommen. Das Verfahren nach Ablehnung eines Widerrufs wird von den Rechtsschutzversicherung meißt übernommen.
Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus und laden Sie ihre Widerrufsbelehrung hoch.

Ansprechpartner:
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
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VERSICHERUNGSRECHT82
Versicherungsrecht Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber. Versicherungsrecht Es umfasst Rechtsvorschriften für die Sozialversicherung und die Privatversicherung (Privatversicherungsrecht). Versicherungen sind Verträge zwischen zwei Parteien, dem Anbieter und dem Versicherungsnehmer. In ihnen sind Leistungen festgelegt, die bei einem Unglücksfall zur Auszahlung kommen sollen. Rechtsnormen im Versicherungsrecht: Neben den allgemeinen Rechtsnormen des BGB, HGB, AGBG etc. v.a. das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Sie können uns in allen Versicherungsstreitigkeiten beauftragen. Insbesondere sind wir tätig bei folgenden Versicherungen:
Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden. Risikolebensversicherungen schützen die finanzielle Absicherung der Familienangehörigen des Versicherten, sollte dieser sterben.
Die Kapitallebensversicherung dient sowohl als Altersvorsorge sowie als Absicherung der Familie im Todesfall. Zum Vertragsende wird der angesparte Betrag mit Zinsen ausgezahlt.
Rentenversicherungen dienen ebenfalls der Altersvorsorge und werden teilweise auch als Steuermodell verkauft. Sie gehören in den Bereich der Sozialversicherungsrechts. Gerade aber bei Kündigungen oder Widerruf von Rentenversicherungen vertreten wir Sie gern.
  • Private Haftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung versichert gegen Schadensersatzforderungen, die auf Grund von (auch grob) fahrlässigem Verhalten anfallen.
Die BU-Versicherung garantiert die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente im Falle einer eintretenden Berufsunfähigkeit. Versichert ist die berufliche Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers in Bezug auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Nicht selten kommt es dabei zu Rechtsstreitigkeiten, denn von Seiten der Versicherer wird genauestens untersucht, ob tatsächlich eine Zahlungsverpflichtung vorliegt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient letzlich dem Schutz vor Armut, sollte man nicht mehr in der Lage sein, am Erwerbsleben teilzunehmen.
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