Anleger der ALBIS Capital AG & Co. KG werden aktuell wieder aufgefordert die erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen. Zumindest fordert die Anwaltskanzlei Dr. May, Hofmann und Kollegen, die die inzwischen in RvH AG & Co. KG i.L. umfirmierte Fondsgesellschaft vertritt.
Die Rückforderung der Ausschüttungen der ALBIS Capital ist unserer Ansicht nach rechtswidrig.
Ausschüttungen können grundsätzlich von den Fondsgesellschaften nicht zurückverlangt werden. Eine Ausnahme besteht nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nur dann, wenn eine Verpflichtung zur Rückzahlung von Ausschüttungen im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Der Gesellschaftsvertrag der ALBIS Capital AG & Co. KG schließt einen unmittelbaren Anspruch der Fondsgesellschaft auf Rückforderung von Ausschüttungen sogar explizit aus.
Die Anlegersschutzkanzlei JUSTUS Rechtsanwält vertritt seit Jahren eine Vielzahl von ALBIS Anlegern auch in der Rechtsverteidigung gegen unberechtigt erhobene Rückzahlungsforderungen.
JUSTUS rät:
Zahlen Sie nicht auf die Rückforderungen sondern lassen Sie die Ansprüche zunächst von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen.
Für weitere Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
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Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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