Akzenta: Schadenersatzansprüche gegen die Akzenta AG

 

 


Angeworbene Kunden und Anleger sollten ihre Verträge schnell kündigen und die Einlagen zurückfordern.

 

Ermittler, Staatsanwaltschaft und Untersuchungsrichter werfen der Akzenta AG ein illegales Schneeballsystem, organisierten Kapitalanlagebetrug und unlauteren Wettbewerb vor. Anlässlich der staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen die Akzenta AG wurden Geschäfts- und Privatwohnungen in Bayern und Hessen durchsucht und mehrere Beschuldigte wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetruges festgenommen.

Womit wirbt die Akzenta AG?

 

Die Akzenta AG ist hauptsächlich in Deutschland, aber auch in Österreich und der Schweiz aktiv und wirbt seit 1998 mit sagenhaften Umsatzbeteiligungen. 

Die beworbene Anleitung zum Geldverdienen ist so einfach wie unwirksam. Kauft ein Kunde bei einem Partner der Akzenta AG ein Produkt, so garantiert die Akzenta die Rückzahlung des Kaufpreises nach 10 Jahren aus Gewinnausschüttungen. Die Ausschüttungen sollen u.a. aus Provisionszahlungen der Akzenta-Partner gewonnen werden. Zusätzlich wirbt die Akzenta mit stillen Gesellschaftsbeteiligungen und mit Beteiligungen an verschiedenen Fonds (Dubai Opportunity Fonds). Tatsächlich vermuten Ermittler hinter dem Konzept ein wirksames Schneeballsystem, bei dem Neukunden die Ausschüttungen alter Kunden finanzieren sollen. Seit 1998 hat das Unternehmen über 35.000 Anleger geworben, welche nunmehr um Ausschüttungen und Einlagen bangen.

Was kann der Anleger tun und lohnt es sich?

 

Nach Ansicht der JUSTUS Rechtsanwälte und Steuerberater haben angeworbene Kunden und Anleger aufgrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse gegen die Akzent AG einen Anspruch auf sofortige Kündigung bestehender Verträge und Rückzahlung ihrer Einlagen.

Schadenersatzansprüche können entweder gegen die Gesellschaft, gegen die Vermittler oder im Wege der Durchgriffshaftung auch gegen die Geschäftsführung bzw., den Vorstand der Akzenta AG in Betracht kommen.   

Ähnlich wie bei den geschädigten Anlegern der Göttinger Gruppe/Securenta AG stellt sich für den Anleger die wichtige Frage wie lange berechtigte Schadenersatzansprüche überhaupt in einem Krisenfall der jeweiligen Gesellschaft durchsetzbar also vollstreckbar sind. Somit, ob sich eine Schadenersatzklage mit den Gerichts- und Anwaltskosten selbst bei rechtlich guten Erfolgsaussichten rechnet.

Sie sollten daher vor der Geltendmachung von Ansprüchen genau prüfen lassen, ob das Kostenrisiko von Ihrer Rechtsschutzversicherung gedeckt ist oder ob eventuell Beratungs- und Prozesskostenhilfe für Sie in Betracht kommt. Natürlich müssen auch die Erfolgsaussichten einer Schadenersatzklage im Einzelfall geprüft werden und soweit möglich auch die Bonität der jeweiligen Gesellschaft oder des Vermittlers.

Kosten der Erstprüfung:

 

Für eine Vorprüfung der Erfolgsaussichten in Rahmen einer schriftlichen Erstberatung entsteht bei den Justus Rechtsanwälten eine Gebühr in Höhe von 80,- EUR plus MwSt. Für die Erstbetratung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und wesentlichen Unterlagen zu.

Ansprechpartner und Autor:

Knud J. Steffan
Rechtsanwalt

JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56

E-mail: Steffan@kanzleimitte.de

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