ABMAHNUNG – WAS NUN?

Vorgehen gegen eine Abmahnung

Abmahnung – was nun?

Haben Sie eine Abmahnung erhalten ? Wenden Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt.
Internet kein rechtsfreier Raum

Mühsam hat man die eigene Website konzipiert und womöglich noch selbst erstellt – dann flattert eine Abmahnung ins Haus. Hohe Zahlungen drohen.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, auch hier gelten die allgemeinen Gesetze. Die Inhalte der einzelnen Webangebote sind zumeist urheberrechtlich, manche markenrechtlich geschützt. Das Wettbewerbsrecht spielt im Internet ebenfalls eine große Rolle, so bei der Beachtung der Vollständigkeit des Impressums oder spezieller Hinweispflichten. Bei Verstoß gegen das Recht eines anderen droht eine Abmahnung.


Was ist eine Abmahnung ?

Eine Abmahnung ist ein Schreiben mit der Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Der Abmahnende beschreibt den Sachverhalt, für den die Abmahnung ausgesprochen wird. Danach folgt die Erläuterung der Rechtsgrundlage und die Argumentation.

Der Sinn einer Abmahnung – ob berechtigt oder unberechtigt – liegt zunächst in der Abwehr zukünftiger Rechtsverletzungen durch die Abgabe einer sog. strafbewehrten Unterlassungserklärung. Das Ziel: Vermeidung langwieriger und kostenintensiver prozessualer Auseinandersetzungen.

Abmahnungen kommen im Internet immer häufiger vor. Manche Anwälte bestreiten damit regelrecht ihr Tagesgeschäft. Die Abmahnungen werden nicht selten ohne Rechtsgrundlage verschickt. Besonders bei Bagatellverstößen, die massenhaft abgemahnt werden, sind rechtsmissbräuchliche Abmahnungen zu befürchten.

Ob aber ein Bagatellverstoß vorliegt oder überhaupt ein Rechtsverstoß, kann ein Laie in der Regel nicht beurteilen. Es empfehlt sich daher, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, um unnötige Kosten zu ersparen. Denn diese können hoch sein. Bei einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht drohen Bußgelder bis zu mehreren Tausend Euro. Der abmahnende Anwalt stellt etwa 500 bis 1000 Euro in Rechnung.


Abmahnung bei Verwendung von Bildern

Bei der Verwendung von Bildern, die von so genannten lizenzfreien Seiten aus dem Internet stammen, gibt es viele urheberrechtliche Abmahnungen durch die unberechtigte Nichtnennung des Urhebers. Betroffen von besagten urheberrechtlichen Abmahnungen sind viele Privatpersonen oder neue Unternehmen, die versuchen, ihren Webauftritt zu gestalten oder zu verbessern.

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Bei der Erstellung einer Website können Bilder oder Fotos von Seiten wie Fotalia, Pixelo oder Pixabay sehr hilfreich für die visuelle Darstellung des Themas sein. Allerdings tun die Fotografen und Künstler, die ihre Arbeiten auf diese Websites hochladen, dies in der Regel mit dem Ziel der Werbung. Daher muss der Benutzer, auch wenn das gewählte Bild für die kommerzielle Nutzung frei ist, den Urheber nennen.

Online-Händler und Abmahnung- besonders großes Thema

In Bezug auf Online-Händler kann sich die Abmahnung auf viele Bereiche beziehen:

Ebay-Verkäufer handeln gewerbsmäßig

Auch für ebay-Verkäufer ist die Abmahnung ein sehr teures Verfahren. Wer seine Gegenstände (auch nur ab und zu) über die Handelplattform verkauft, muss aufpassen: andere ebay Händler verschicken Abmahnungen mit der Behauptung, der Betreffende handele gewerblich.

Diese Abmahnungen sind mit Anwaltskosten verbunden und fordern die Unterlassung des Handels mit dem Risiko von Vertragsstrafen (manchmal mehr als 2.000,- €). Der Grund: Wenn jemand als „Privatperson“ verkauft, dies aber gewerblich tut, verschafft er sich einen unlauteren Vorteil, der gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.

Warum ist es wichtig, ob jemand privat oder gewerblich handelt?

Für ebay-Händler sieht das Gesetz einige Pflichten vor. Zum Beispiel – ein Impressum gem § 5 TMG, obligatorische Widerrufsbelehrung und Pflicht-Informationen gemäß Art. 246a und 246c EGBGB.

Um zu entscheiden, ob jemand gewerbsmäßig handelt, muss man jeden Fall gesondert betrachten. Der BGH hat die folgenden Kriterien aufgestellt:

  • Wurde die verkaufte Ware erst kürzlich auf der gleichen oder einer ähnlichen Plattform gekauft?
  • Werden die gleichen Waren wiederholt angeboten?
  • Sind die angebotenen Waren neu oder gebraucht ?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten.  Wer zuerst den Abmahner oder dessen Anwalt kontaktiert und eine Unterlassungserklärung abgibt, riskiert, hohe Anwaltskosten aufgrund einer unberechtigten Abmahnung zahlen zu müssen.

AGB Abmahnung

Wer über seine eigene Website oder über Plattformen wie Amazon oder Ebay usw. Waren verkauft, soll die richtigen und vollständigen Geschäftsbedingungen haben. Diese sollen alle wichtigen Informationen enthalten und den Anforderungen der §§ 305 ff. BGB entsprechen.

Der deutsche Gesetzgeber hat Richtlinien aufgestellt, wann AGB den gesetzlichen Regeln genügen:

  • AGB dürfen bei der Auslegung keine Zweifel enthalten
  • sie müssen klar verständlich sein (für einen durchschnittlichen Verbraucher ohne spezielle Kenntnisse)
  • AGB dürfen keine überraschenden oder atypischen Klauseln enthalten
  • der Vertragspartner darf nicht unangemessen benachteiligt werden.

Die Regeln enden jedoch nicht hier. Um wirksam  zu sein, müssen die AGB deutlich sichtbar auf der Website zu finden sein. Es gilt die folgende Formel: Die AGB sind gültig, wenn sie gesehen und gelesen werden können.

Viele Händler haben mit dem Problem der Abmahnung zu kämpfen, wenn ihre AGB abmahnfähige Fehler enthalten. Auch wenn viele Muster-AGB online zu finden sind, garantieren sie nicht immer die Fehlerfreiheit.

Impressum Abmahnung

Jeder gewerblich tätige Inhaber einer Webseite muss ein vollständiges Impressum auf haben. Diese Pflicht ist im § 5 des Telemediengesetzes (TMG) geregelt. Es dient dem Zweck, jeden potentiellen Geschäftspartner darüber zu informieren, mit wem er agiert.

Ein gültiges Impressum muss immer

  • leicht auffindbar sein
  • sofort erreichbar sein
  • immer erreichbar sein.

Es muss außerdem:

  • keine unberechtigten Namenskürzungen enthalten
  • ladungsfähige Anschrift enthalten
  • immer aktuell sein
  • die gewählte Rechtsform des Unternehmens enthalten
  • E-Mail-Adresse (für schnelle Kontaktmöglichkeit) enthalten
  • Angaben zu Handelsregister und Umsatzsteuer-ID enthalten
  • Angaben zum Vertretungsberechtigten enthalten

Sollten diese Anforderungen nicht erfüllt sein, kann eine Abmahnung versendet werden.

Abmahnung Datenschutzerklärung und DSGVO

Auch die Abmahnungen bezüglich der Datenschutzerklärung sind sehr häufig. Sie stehen im Zusammenhang mit der Nutzung von Tracking-Tools (wie zB Google analytics) oder der E-Mail-Werbung (Newsletter).

Nicht jede Nutzung dieser Taktiken ist jedoch abmahnfähig. Hat der Nutzer einer Internetplattform oder einer anderen kommerziell genutzten Website dem Einsatz von Tracking-Tools jedoch nicht zugestimmt, kann die Abmahnung gerechtfertigt sein.  Dies kann auch dann der Fall sein, wenn der Betreiber der Website keine Möglichkeit vorsieht, der Nutzung zuzustimmen oder zu widersprechen.

Die DSGVO ist ab dem 25.05.2018 gültig. Seitdem können Abmahnungen ausgesprochen werden, wenn gegen Auskunftspflichten nach Art. 15 DSGVO verstoßen wird.

Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie nicht sofort eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Sie sollten sich zunächst an einen Rechtsexperten wenden. Dieser sollte den Fall genau prüfen, nämlich die Anwendung der DSGVO, die Höhe der Schadensersatzansprüche und die erforderlichen Nachweise (Emailverkehr, Anrufe, Notize usw.) zur Konstellation.

Filesharing

Was ist Filesharing ?

Filesharing ist das Weitergeben von Dateien zwischen Benutzern des Internets unter Verwendung eines dafür bestimmten Netzwerks. Die Dateien befinden sich normalerweise auf den Computern der einzelnen Nutzer oder Servern, von wo sie an Nutzer verteilt werden können. Daten in diesem Sinne können auch sein: Lieder, Musikalben, Filme, Computerspiele usw.

Urheberrechtsverletzung beim Filesharing: Filesharing kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Daten ist gemäß § 15 UrhG nur dem Urheber gestattet. Wenn andere Nnutzer diese Daten ohne die Erlaubnis des Urhebers teilen (= share), verletzen sie dessen Rechte. Der Urheber kann dann eine Abmahnung schicken und verlangen, dass das besagte Teilen unterbleibt.

Fragen und Probleme: Abmahnung beim Filesharing

In Bezug auf das Filesharing ist die Abmahnung mit zwei wichtigen Fragen verbunden:

1. Wie hoch sind die Schadensersatzansprüche und die daraus resultierenden Anwaltskosten ? Antwort: – Anwaltskosten für Unterlassung sind auf Streitwert 1.000 EUR (§ 97a Abs. 3 UrhG) bei privaten Filesharingfällen beschränkt Wenn der § 97a Abs. 3 UrhG nicht anwendbar ist – hier.

2. Haftet der Inhaber des Internetanschlusses immer ? Es gibt Situationen – in der Familie oder unter Nachbarn – in denen andere Personen durch die Nutzung des Netzes die Urheberrechte verletzen. Antwort: Der Schadensersatzanspruch richtet sich nur gegen den Verantwortlichen selbst. Wenn auch andere Personen mit Zugriff auf den Internetanschluss die Urheberrechtsverletzung begangen haben, sind Sie allenfalls als Störer (sog. Störerhaftung) in der Verantwortung. Hierzu hat der BGH in den letzten Jahren in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass jedenfalls bei volljährigen Mitbenutzern des Internetanschlusses keine Pflicht des Anschlussinhabers besteht, solche Mitnutzer zu belehren oder zu überwachen (sog. Bearshare-Entscheidung des BGH vom 08.01.2014, Az.: I ZR 169/12 – BEAR SHARE).

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Abmahnung im Markenrecht

Markeninhaber sind berechtigt, ihre patentierten Marken zu schützen, wenn diese ohne Zustimmung verwendet werden. Nicht nur Online-Händler müssen sich bei der Organisation ihres Geschäfts und ihres Webauftritts über mögliche Markenrechtsverletzungen im Klaren sein. Die folgenden Punkte sind die Hauptgründe für eine Abmahnung im Markenrecht:

  • Unzulässiges Verkaufen oder Anbieten von markenrechtlich geschützten Waren
  • vorsätzliches oder ungewolltes Teilen/Vertreiben/Handel mit Plagiaten.
  • Handel mit Original-Markenware nach deren Veränderung

Diese Punkte sind nicht vollständig, stellen aber die am häufigsten getroffenen Verstöße dar. Ein Markeninhaber kann aber auch eine Abmahnung aussprechen, wenn er feststellt, dass das Verhalten in irgendeiner Weise schädlich für seine Marke war.


FAQ

Zunächst ist zu beachten, dass eine Abmahnung entweder berechtigt oder nicht berechtigt ist. Die Frage, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist oder nicht, hängt von vielen Umständen ab und kann nur für jeden Einzelfall beantwortet werden. Es empfiehlt sich daher, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Eine Abmahnung sollte nie ignoriert werden, um die – evtl. unnötige – Einleitung eines Prozesses zu verhindern.


Unberechtigte Abmahnung. Was kann man tun ?

Stellt sich bei der Prüfung der Rechtslage heraus, dass die Abmahnung unberechtigt ist, sollte gegen sie vorgegangen werden. Eine Möglichkeit besteht darin, den Abmahnenden unter Fristsetzung aufzufordern, den behaupteten Anspruch nicht weiterhin geltend zu machen. Wenn die Erledigung der Angelegenheit auf diese Weise nicht möglich ist, kann eine negative Feststellungsklage erhoben werden. Sollte der Abmahnende mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung drohen, empfiehlt es sich, bei Gericht eine Schutzschrift zu hinterlegen, um eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung zu verhindern.

Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Abgemahnte nicht die Möglichkeit hat, sich zur Sache zu äußern und zu verteidigen.


Wie ist im Falle einer berechtigten Abmahnung vorzugehen?

Ergibt die Prüfung, dass die Abmahnung zu Recht ergangen ist, ist es zunächst wichtig, die Kosten durch Vermeidung eines Prozesses gering zu halten. Hilfreich kann auch die Abgabe einer sog. strafbewehrten Unterlassungserklärung sein. Dabei verspricht der Rechtsverletzer die Bezahlung eines bestimmten Geldbetrags bei erneutem Rechtsverstoß. Die Höhe dieser Vertragsstrafe ist sehr unterschiedlich und richtet sich nach Art und Intensität des Verstoßes. Der Abgemahnte muss zudem die Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen.


Was sind die häufigsten Fehler ?

Es ist für die Praxis üblich, dass jemand, wenn er eine Abmahnung erhält, online nach Antworten sucht. So kommen sie oft zu diesem Ergebnis:

Man müsse eine modifizierte Unterlassungserklärung gegenüber dem Abgemahnten abgeben und auf die Erstattung von Abmahnkosten verzichten.

Dieser Ratschlag ist jedoch nicht immer richtig. Wenn die modifizierte Unterlassungserklärung nicht passend zum aktuellen Fall formuliert ist, kann sie zu großen finanziellen Risiken führen. So können bei einem Verstoß gegen diese Erklärung Vertragsstrafen von mehr als 1.500,- € pro Verstoß drohen.


Welches Gericht bei Abmahnungen und Urheberrechtsverletzungen zuständig?

Es gibt auch neue Regeln und eine Änderung des Gerichtsstandes (sog. fliegender Gerichtsstand ist weggefallen). Der Abmahner konnte bisher ein Gericht in der gesamten Bundesrepublik Deutschland nach seinem Willen wählen. Das war früher das Gericht, das die freundlichste Rechtsprechung für den Abmahner aufwies.

Der fliegende Gerichtsstand ist seit dem 20.12.2020 abgeschafft. Nun ist für Steitigkeiten nach Abmahnungen das Gericht am Wohnsitz des Beklagten zuständig.

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Was kann man von der Zusammenarbeit mit “Justus Rechtsanwälte” erwarten?

1. Erstens sollten Sie sich nach Erhalt einer Abmahnung so schnell wie möglich mit uns in Verbindung setzen. Die Zeit ist von entscheidender Bedeutung, denn nach Erhalt der Abmahnung beginnt die von der Gegenseite gesetzte Endfrist.

2. Sie senden uns das Dokument mit der Abmahnung und erzählen uns mehr zu dem aktuellen Sachverhalt.

3. Wir werden die Abmahnung kostenfrei prüfen und feststellen, ob sie berechtigt ist oder nicht. Dann geben unsere Experten Ihnen eine Antwort mit einem Vorschlag für das weitere Vorgehen.

4. Nach Prüfung unserer Antwort und der möglichen Kosten können Sie sich für das weitere Vorgehen mit uns entscheiden.


Zusammenfassung “Abmahnung”

Die Abmahnung wird ausgesprochen, wenn jemand eine Verletzung in seinen Rechten (kann Urheberrecht, Wettbewerbsrecht oder anderes sein) sieht. Die Folgen einer solchen Abmahnung können teuer werden, insbesondere dann, wenn die Situation ohne Kenntnis des Gesetzes und der Anforderungen an eine berechtigte Abmahnung behandelt wird.
Durch die Einholung eines Rechtsgutachtens bei einem Rechtsanwalt können Kosten gespart werden – auch wenn die Abmahnung berechtigt ist und erst recht, wenn sie es nicht ist.

Justus rät:

Haben Sie eine Abmahnung erhalten, wenden Sie sich sofort an einen spezialisierten Rechtsanwalt. Füllen Sie für eine kostenfreie Erstberatung einfach unser Kontaktformular aus und laden das Abmahnschreiben gleich hoch.

foto: mediamodifier/pixabay

Ansprechpartner und Autor:

JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
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Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
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Ansprechpartner:
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