Die Unternehmensgruppe adcada GmbH stellt einen Insolvenzantrag. Will sie die Rückabwicklung ihrer Geschäfte verhindern oder wurde sie doch unerwartet stark von der Corona-Pandemie getroffen?
Was machte die Adcada GmbH?
Die adcada GmbH ist eine Unternehmensgruppe, die hauptsächlich auf den Handel ausgerichtet ist. Sie betreibt eine Plattform, die On- und Offline Handel kombinieren will: Sie kauft Waren von Herstellern und verkauft diese dann über den eigenen Online-Shop. Sie plante auch Ladengeschäfte mit den jeweiligen Produkten zu eröffnen. Außerdem wurde ein eigenes Bezahlsystem entwickelt, bei dem Kunden kein finanzielles Risiko tragen, da sie erst bezahlen müssen, sobald sie die Waren ihrerseits an Kunden veräußert haben.
Immobiliendarlehen
Hierauf beschränkt sich die adcada GmbH jedoch nicht, sie spekuliert auch mit Immobilien und ist Anbieterin von Geldanlagen, wie zum Beispiel Immobiliendarlehen. Hierauf erhob sie hohe Zinsen und definierte die Darlehen nicht als Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes. Das hat die Konsequenz, dass die Bestimmungen über Einlagengeschäfte umgangen werden sollten. Für ein Einlagengeschäft ist eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich. Diese hatte die adcada GmbH nicht.
Adcada GmbH vs. BaFin
Mit diesem Statement veröffentlich die adcada GmbH auf ihrer eigenen Website die Zerwürfnisse mit der BaFin. Bereits am 09. März 2020 ordnete die BaFin der adcada GmbH die Einstellung und Abwicklung von deren unerlaubten Einlagengeschäften an. Das Unternehmen wurde dazu verpflichtet die eingegangenen Gelder unverzüglich an die Kapitalanleger zurückzuzahlen. Ob diese Rückabwicklungen mittlerweile vollständig geschehen sind, ist unklar.
Insolvenz der adcada GmbH
Bereits im August 2020 informierte die Firma einige Investoren über die wirtschaftlichen Konsequenzen, die die Corona-Pandemie auf ihre Geschäfte habe. Am 22.09.2020 stellte die GmbH dann einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Rostock. Sie konnte die Rückzahlung der ohne Erlaubnis gewährten Einlagengeschäfte wohl nicht stemmen und wollte der Rückabwicklung ihrer Geschäfte durch die BaFin entgehen.
Konsequenzen für Anleger
Vor allem wenn Sie einen der oben genannten festverzinslichen Immobiliendarlehensvertrag abgeschlossen haben, sollten Sie sich schnell rechtliche Hilfe suchen. Die BaFin forderte auch bereits dazu auf, Forderungen bei dem Abwickler des Insolvenzverfahrens, Herrn Rechtsanwalt Gerhard Brinkmann, zu melden. Für eine ausführliche Beratung, vor allem wenn Sie auch Inhaber einer Teilschuld, eines Nachrangdarlehen oder einer Schuldverschreibung sind, senden Sie uns gerne Ihre Unterlagen für eine rechtliche Überprüfung zu.
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