Probleme bei Beteiligungen am Airbus A380
Wir sehen für die Anleger Probleme bei Beteiligungen am größten Passagierflugzeug, dem Airbus A380. Mehrere große Flugunternehmen wollen ihre Leasingverträge für diesen Airbus nicht mehr verlängern und es ist ungeklärt, was mit Maschinen passieren wird, die keine Leasingnehmer finden.

Anlegern von Flugzeugfondsbeteiligungen drohen zunehmend Verluste.
Schon seit mehreren Jahren gab es immer wieder Schwierigkeiten mit geschlossenen Flugzeugfonds, jedoch hat sich die Situation jetzt zugespitzt.
Die Airlines verlängern ihre Leasingverträge nicht mehr und geben die Flugzeuge (Typ A380) wieder zurück. Kritik an dem Modell sind die hohen Passgierzahlen die befördert werden können (zwischen 500 und 800 Passagiere). Viele Airlines bekommen die Flugzeuge selten voll, sodass sich der Betrieb nicht lohnt. Dazu kommen die extrem hohen Treibstoffkosten der vier Triebwerk.
Singapore Airlines ist nun der erste Kunde, welcher nun 5 der Flugzeuge A380 wieder zurückbrachte. Von den Flugzeugen gehörten 4 zu Dr. Peters Fonds, das andere zu den Fondsanbietern Doric. Außerdem plant auch die Fluglinie Air France 2020 und 2024 insgesamt 5 der geleasten A380 Flugzeuge zurückzugeben. Davon betroffen sind die DS Rendite Fonds 135, 136, 137 und 139.
Größter Auftrag der Emirates könnte storniert werden
Die Entscheidung der Emirates zur Verlängerung der Leasingverträge steht noch aus. Von 2020 bis 2022 könnten bis zu 12 weitere A380 zurückgegeben werden. Außerdem ist der der größte Auftrag der Emirates 36 Flugzeuges des Typs A380 leasen zu wollen, gefährdet. Falls Emirates diesen Auftrag storniert müssen Kapitalanleger mit Verlusten rechnen.
Selbst Bestellungen wurden beispielsweise von der Fluggesellschaft Qantas Airways zurückgezogen. In diesem Fall hatte es sich um eine Bestellung von 8 Passagiermaschinen gehandelt.
In Deutschland investieren aufgelegte Fonds in 21 Maschinen dieses Typs. Dies ist das Ergebnis der test.de-Recherche, welche diese in ihrem Beitrag wie folgt auflistet:
• DS-Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV
• DS-Fonds Nr. 130 Flugzeugfonds V
• Doric Flugzeugfonds 3
• DS-Fonds Nr. 131 Flugzeugfonds VI & VII
• DS-Fonds Nr. 135 Flugzeugfonds X
• Doric Flugzeugfonds 6
• SKY CLOUD A280
• DS-Fonds NR. 136 Flugzeugfond XI
• Hannover Leasing 200 Flight Invest 49
• DS-Fonds Nr. 137 Flugzeugfond XII
• SKY CLOUD II – A380
• SKY CLOUD III – A380
• A30 Singapore Airlines
• SKY CLOUD IV – A380
• DS-Fonds NR. 139 Flugzeugfond XIII
• Hannover Leasing 209 Flight Invest 50
• WealthCap Aircraft 25
• WealthCap Aircraft 26
• Hannover Leasing Flight Invest 51
• DS-Fonds Nr. 140 Flugzeugfond XIV
Rechtliche Ansatzpunkte
Anleger können sich vor Kapitalverlust schützen. Banken und Finanzvertriebe sind zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet. Im Rahmen dieser Beratung muss auf die Risiken des Fonds wie beispielsweise ein Totalverlustrisiko oder ein Finanzierungsrisiko hingewiesen werden. Wurde die Anlageberatung nicht ordnungsgemäß ausgeführt und die Risiken nicht ausreichend erläutert, können daraus Schadensersatzansprüche für die Anleger entstehen. Der Schadensersatzumfang ist: Im Ergebnis werden Anleger so gestellt, als hätten sie die Beteiligung nie erworben.
Justus rät:
Wenn Sie Anleger solch einer Beteiligung sein sollten, warten Sie nicht bis der Verlust oder Verjährung eintritt, sondern wenden sie sich umgehend an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Kostenfreie Erstberatung:
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Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56