Wölbern Invest – Firmenchef Schulte verhaftet

Nach Meldungen von Spiegel Online ist Heinrich Maria Schulte, Inhaber und Chef des Hamburger Fondsemissionshauses Wölbern Invest, am Montagvormittag verhaftet worden. Nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft wird Schulte gewerbsmäßige Untreue in mehr als 300 Fällen vorgeworfen. Die Verhaftung erfolgte wegen Fluchtgefahr, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft manager magazin online. Der Haftbefehl wurde demnach bereits am 17. September ausgestellt, also vergangene Woche.

137 Millonen aus Wölbern Invest abgezogen:
Den Angaben der Behörde zufolge soll der Emissionshauschef aus Immobilienfonds von Wölbern Invest in der Vergangenheit insgesamt 137 Millionen Euro unrechtmäßig abgezweigt haben. Es sei aber möglich, dass ein Teil des Geldes noch verfügbar sei. In Höhe von insgesamt 37 Millionen Euro soll sich Wölbern-Chef Schulte aus den Fonds persönlich bereichert haben.

Das Emissionshaus Wölbern Invest
Die Wölbern Invest KG in Hamburg gehört zur Wölbern Group und ist auf die Emission von Beteiligungsangeboten spezialisiert. Im Vordergrund stehen dabei geschlossene Immobilienfonds mit Investitionsschwerpunkten im In- oder im Ausland sowie geschlossene Private-Equity-Fonds. Zur Wölbern Group gehören neben der Wölbern Invest KG auch die Wölbern Fondsmanagement GmbH, die Wölbern Treuhand GmbH und die Wölbern Private Equity GmbH, die alle in Hamburg ansässig sind. 
Die Wurzeln der heutigen Wölbern Group reichen bis ins Jahr 1818 zurück, als das Bankhaus E. J. Meyer in Berlin gegründet wurde. Die erste Niederlassung des Bankhauses wurde 1945 in Hamburg eröffnet und 1956 wurde das Unternehmen in Bankhaus Wölbern & Co. umbenannt.
Das Bankhaus Wölbern & Co. wurde 2006 durch Prof. Dr. Heinrich Maria Schulte gekauft, im selben Jahr wurde die bisherige Produktpalette der geschlossenen Immobilienfonds um den Bereich Private-Equity-Fonds erweitert. Mit der Abspaltung vom Bankhaus Wölbern wurde 2007 die Wölbern Invest AG gegründet und 2008 wurde die Assetklasse Global Transport in das Produktspektrum aufgenommen. 2009 wurde das Unternehmen in die heutige Wölbern Invest umfirmiert.

Justus rät:
Justus Rechtsanwälte wird für ihre Mandanten Anträge auf einstweiligen Arrest stellen. Anleger sollten Schadenersatzansprüche prüfen und schnell durchsetzen lassen.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das
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Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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GESCHLOSSENE IMMOBILIENFONDS61
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Geschlossene Immobilienfonds:

Beim geschlossenen Immobilienfonds investiert der Kapitalanleger in Immobilien, z.B. in Gewerbeimmobilien wie Büro- oder Einzelhandels-, Logistik-, aber auch Wohnobjekte. Er ist damit Mitinhaber mit entsprechenden Risiken, aber auch allen Chancen des Marktes. Steuerlich liegen meist Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) vor.

Die einzelnen Immobilien werden in einem Emissionsprospekt ausführlich dargestellt, was dem Anleger – im Gegensatz zum offenen Immobilienfonds – eine transparente Investitionsentscheidung ermöglicht. Bei Erreichung der geplanten Investitionshöhe wird der Platzierungszeitraum beendet, das heißt, es werden keine weiteren Gelder mehr eingeworben, und der Anlegerkreis ist damit definiert. Der Fonds wird geschlossen.

Anbieter von geschlossenen Immobilienfonds bieten ihre Produkte gerne als krisensichere Kapitalanlage mit Inflationsschutz und Wertzuwachs an. Dabei gab es in den vergangenen Jahren eine Reihe spektakulärer Pleiten. So wurde beispielsweise die Deutsche Capital Management AG (DCM), einst ein führender Emittent geschlossener Immobilienfonds, 2013 insolvent.

Unterschiede offener und geschlossener Immobilienfonds
 
  • Risikostreuung - Offene Immobilienfonds investieren in viele Immobilien. Geschlossene Fonds dagegen oft nur in ein oder zwei Objekte. Das Risiko wird bei offenen Fonds also breiter gestreut.
  • Investitionsvolumen - Bei offenen Immobilienfonds ist das Fondsvermögen meist nicht gedeckelt. Es wächst, wenn neue Anleger Anteile erwerben und dem Fonds damit Geld zufließt. Bei geschlossenen Fonds hingegen ist das Volumen beschränkt. Wenn alle Anteile verkauft sind, wird der Fonds geschlossen.
  • Anteile-Verkauf - Bei offenen Immobilienfonds können Sie Ihre Fondsanteile grundsätzlich jederzeit wieder verkaufen. Bei geschlossenen Fonds müssen Sie die Anteile dagegen bis zum Ende der Laufzeit halten. Dann wird das Immobilienobjekt verkauft und der Erlös an alle Anleger ausgeschüttet.
  • Rechtliche Behandlung - beide Kapitalanlagen sind sowohl hinsichtlich der Rechten und Pflichten der Anleger, Aufklärungs- und Beratungspflichten, Schadenersatzansprüche und Verjährungsfristen rechtlich unterschiedlich zu behandeln.
 

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