Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen auch nach 2010

Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen auch nach 2010

Die Möglichkeit des Widerrufs

Ein Darlehensvertrag der zwischen einem Unternehmer auf Darlehensgeberseite und einem Verbraucher auf Darlehensnehmerseite geschlossen worden ist, kann grundsätzlich innerhalb einer bestimmten Widerrufsfrist durch eine einseitige Erklärung seitens des Verbrauchers widerrufen werden. Zu beachten ist dabei, dass der deutsche Gesetzgeber mit Wirkung zum 21.03.2016 das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ bei Fehlern im Rahmen der Widerrufsbe-lehrung für den Immobilar-Verbraucherdarlehensvertrag abgeschafft hat.

Am 21.06.2016 war Schluss
Rund 80 Prozent der von November 2002 an bis zum 10.06.2010 abgeschlossenen Immobi-lienkreditverträge enthielten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen (siehe auch Bundesgerichtshof 12. Juli 2016 Aktenzeichen Az.: XI ZR 564/15) mit der Folge, dass auch beim Verstreichen der zweiwöchigen Widerrufsfrist Sie als Verbraucher den Vertrag trotzdem noch widerrufen konnten. Der Gesetzgeber verabschiedete jedoch mit der Umsetzung der Wohnimmobilien-kreditrichtlinie mit Wirkung zum 21.03.2016 zugleich ein Übergangsgesetz mit, welches Verbrauchern ihr Widerrufsrecht für Immobiliendarlehensverträge die vor dem 10. Juni 2010 mit einer fehlerhaften Belehrung abgeschlossen worden sind ab dem 21.06.2016 erlöschen ließ. Begründet wurde die – rechtspolitisch umstrittene – Begrenzung der Widerrufsfrist und auch das Übergangsgesetz für die Altverträge damit, dass viele Verbraucher die kleineren Versäumnisse der Darlehensgeber ausgenutzt haben sollen, um noch nach Jahren unter Ausübung des Widerrufsrechts eine günstige Umschuldung zu erreichen. Auch sollte die vorliegende Rechtsunsicherheit aufgehoben werden.

Weiterhin auf das Widerrufsrecht bestehen
Indes ist zu beachten, dass ein großer Teil der deutschen Sparkassen und Volksbanken auch nach 2010 weiterhin falsche bzw. fehlerhafte Widerrufsbelehrungen genutzt haben. Für diese Verträge ist weiterhin die Möglichkeit des Widerrufs gegeben, sodass u.a. die Chance besteht die zu viel gezahlten Zinsen zurückzuerlangen. Des Weiteren besteht immer noch die Möglichkeit des „ewigen Widerrufsrechts“ wenn der Darlehensvertrag außerhalb von Geschäftsräumen bzw. im Fernabsatz geschlossen worden ist und im Rahmen dessen Belehrungsfehler begangen worden sind (vgl. § 356 III 2 BGB). Dabei muss erläutert werden, dass ein erfolgsversprechender Widerruf Zeit und eine gründliche Vorbereitung voraussetzt. Ein unvorbereiteter Widerruf ist riskant und kann mit Hohen Kosten Ihrerseits verbunden sein.

Ansprechpartner:
Grit Rahn
Rechtsanwältin
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Telefon: 030-440 449 66
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Verbraucher haben nach herrschender Rechtsprechung und unserer Erfahrung  gute Chancen auch noch nach Jahren den Widerruf und die Rückabwicklung ihres Darlehensvertrags herbei zu führen. Die Ersparnis durch den Widerruf eines teuren Immbilienkredites (bspw. zu 5%) und Umschuldung in einen derzeit möglichen Umschuldungskredit (bspw. zu 2%) beläuft sich oft auf mehrere 10.000 Euro.
Hierzu finden Sie hier eine Beispielsberechnung Widerrufsjoker.

Verbraucherkreditverträge von 2002 bis 2010 – Widerruf immer noch möglich

Für Kreditkunden, insbesondere bei Immobilien- und Verbraucherdarlehen, bestehen gute Aussichten, dass Ihnen ein Anspruch in nicht unbeträchtlicher Höhe gegenüber der darlehensgewährenden Bank zusteht.
Seit dem BGH Urteil vom 01.03.2012, Az. III ZR 83/11, steht fest, dass eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung die Widerrufsfrist nicht in Gang setzten kann. Insoweit können alle seit dem 01.11.2002 aufgenommenen Darlehen widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft erfolgte. Einer Erhebung der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge, waren in 80 Prozent von 1.800 überprüften Kreditverträgen die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft.
Die Top 10 der betroffenen Kreditinstitute für fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Darlehen

Ziel des Widerrufs eines Darlehens:
Durch Umschuldung können erhebliche Zinsbeträge erspart werden


Durch die anhaltende Möglichkeit zum Widerruf des Darlehens können Bankkunden sich auch noch heute vom Vertrag lösen. Sinnvoll ist dies beispielsweise um die Zinslast von „Altkrediten“ zu drücken, indem man durch den Widerruf die Möglichkeit erhält, einen neuen Kreditvertrag zu den aktuell sehr günstigen Zinsbedingen abzuschließen.
Auch sind Finanzierungen betroffen, die vorzeitig beendet wurden.

Vorfälligkeitsentschädigung kann nach Widerruf erspart oder zurückgefordert werden:

Durch einen Fehler in der Widerrufsbelehrung kann die geleistete Vorfälligkeitsentschädigung vom Kreditinstitut zurück verlangt werden.
Hilfreiche Informationen zum Widerruf und zur Vorfälligkeitsentschädigung
sowie einen Vorfälligkeitsenschädigungrechner finden
Sie unter:  http://www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net


Kreditwiderruf bis zum 21.06.2016Es ist 5 Minuten vor 12
Experten rechnen mit einer Widerrufswelle bis zum 21. Juni 2016, denn das Widerrufsrecht endet für Altfälle zu diesem Zeitpunkt. Schon jetzt weisen die Verbraucherzentralen auf Wartezeiten von bis zu 6 Wochen für eine Prüfung der Widerrufsbelehrung hin. Wir prüfen Ihre Belehrung kostenlos, fachanwaltlich und in einem vertretbaren Zeitrahmen von ca. einer Woche.

Geht es ohne Anwalt?
Unsere Erfahrungen zeigen, dass Banken auf einen Widerruf eines Kunden nicht, verzögernd oder abschlägig reagieren. Ohne die Androhung der konsequenten Durchsetzung Ihres Anspruches durch einen Rechtsanwalt werden Sie keinen Erfolg haben.

Widerruf von Darlehen ist nur noch bis zum 21.06.2016 möglich: 

Bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen konnten Verbraucher ihren Immobilienkredit bisher widerrufen. Dieses unbefristete Widerrufsrecht ("Widerrufsjoker") ist nun nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung wegfallen. Betroffen sind Immobiliendarlehen, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden. Das dazugehörige Gesetz ist im März 2016 in Kraft treten.

Justus rät:
Bankkunden die ein Darlehen/Kredit nach dem 01.11.2002 aufgenommen haben, haben gute Aussichten auf einen erfolgreichen Widerruf ihres Darlehens. Damit kann entweder ein viel günstigerer Kredit gesichert (Umschuldung) oder die bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigung und Kreditkosten zurück verlangt werden.
Wir berechnen ihnen gern ein Umschuldungsbeispiel und die Höhe der ersparten Zinsen.
Bankkunden sind somit gut beraten, wenn sie die Widerrufsmöglichkeit ihrer Darlehen von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.

Kostenfreie Prüfung Ihrer Widerrufsbelehrung

Wir prüfen Ihren Kreditvertrag und ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei, schnell und einfach.
Wir teilen Ihnen transparent die enstehenden Kosten mit und ob sich der Widerruf für Sie wirtschaftlich lohnt.
Für die Widerrufsprüfung und schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular oder senden uns eine Email. 
Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.


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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
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