Widerruf: Kredite der Berliner Volksbank

Widerrufsbelehrungen der Berliner Volksbank fehlerhaft?

In einem Klageverfahren unserer Mandanten wegen Rückforderung der Vorfälligkeitsentschädigung gegen die Berliner Volksbank, stellte sich heraus, dass die von der Berliner Volksbank oft verwendeten Widerrufsbelehrungen wohl fehlerhaft sind.

So vertrat auch das Landgericht Berlin in mündlicher Verhandlung die von Justus Rechtsanwälte vorgetragene Rechtsauffassung, dass die in dem streitgegenständlichen Darlehensvertrag aus dem Jahr 2005 verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft sei.
Denn die Widerufsbelehrung enthält zum Fristbeginn die Formulierung: “….Der Lauf der Frist beginnt mit der Aushändigung der Vertragsurkunde und dieser Information über das Recht zum Widerruf an den Darlehensnehmer. ….”
Eine solche Formulierung entspricht nicht dem Deutlichkeitsgebot im Sinne des § 355 BGB, vgl.: BGH vom 10.03.2009 – XI 33/08. Denn die Erklärung kann von dem Verbraucher so verstanden werden, dass die Frist ohne Rücksicht auf die Vertragserklärung des Verbrauchers – also bereits mit Übersendung des Vertrages, welcher die Widerrufsbelehrung enthält – zu laufen beginne.

Da die Berliner Volksbank, wie auch andere Banken, diese Formulierung üblicherweise in ihren Widerrufsbelehrungen verwandt hatte, ist ein Widerruf der teuren Darlehen oder auch schon gekündigter Darlehen noch heute möglich.

Folgen eines Widerrufs des Darlehens – Berliner Volksbank:

Folge des Widerrufs ist ein Rückabwicklungsverhältnis.
Auf diese Weise können sehr Zinsintensive teure Darlehen durch Umschuldung (Aufnahme zinsgünstiger Darlehen) ohne Vorfällingkeitsentschädigung abgelöst werden.

Auch gekündigte Darlehen können noch widerufen werden.
Auf diese Weise verlert die Bank den Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung oder Schadenersatz, Zinsen und Kosten.

Umstritten ist hierbei,  ob ein Widerruf noch erfolgen kann, wennund soweit die Leistungen schon erbracht sind. Dies ist oft bei dem Verkauf oder der Versteigerung des Sicherungsobjekts (Immobilienkredit) der Fall.

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Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus @ kanzleimitte.de

 

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Verbraucher haben nach herrschender Rechtsprechung und unserer Erfahrung  gute Chancen auch noch nach Jahren den Widerruf und die Rückabwicklung ihres Darlehensvertrags herbei zu führen. Die Ersparnis durch den Widerruf eines teuren Immbilienkredites (bspw. zu 5%) und Umschuldung in einen derzeit möglichen Umschuldungskredit (bspw. zu 2%) beläuft sich oft auf mehrere 10.000 Euro.
Hierzu finden Sie hier eine Beispielsberechnung Widerrufsjoker.

Verbraucherkreditverträge von 2002 bis 2010 – Widerruf immer noch möglich

Für Kreditkunden, insbesondere bei Immobilien- und Verbraucherdarlehen, bestehen gute Aussichten, dass Ihnen ein Anspruch in nicht unbeträchtlicher Höhe gegenüber der darlehensgewährenden Bank zusteht.
Seit dem BGH Urteil vom 01.03.2012, Az. III ZR 83/11, steht fest, dass eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung die Widerrufsfrist nicht in Gang setzten kann. Insoweit können alle seit dem 01.11.2002 aufgenommenen Darlehen widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft erfolgte. Einer Erhebung der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge, waren in 80 Prozent von 1.800 überprüften Kreditverträgen die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft.
Die Top 10 der betroffenen Kreditinstitute für fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Darlehen

Ziel des Widerrufs eines Darlehens:
Durch Umschuldung können erhebliche Zinsbeträge erspart werden


Durch die anhaltende Möglichkeit zum Widerruf des Darlehens können Bankkunden sich auch noch heute vom Vertrag lösen. Sinnvoll ist dies beispielsweise um die Zinslast von „Altkrediten“ zu drücken, indem man durch den Widerruf die Möglichkeit erhält, einen neuen Kreditvertrag zu den aktuell sehr günstigen Zinsbedingen abzuschließen.
Auch sind Finanzierungen betroffen, die vorzeitig beendet wurden.

Vorfälligkeitsentschädigung kann nach Widerruf erspart oder zurückgefordert werden:

Durch einen Fehler in der Widerrufsbelehrung kann die geleistete Vorfälligkeitsentschädigung vom Kreditinstitut zurück verlangt werden.
Hilfreiche Informationen zum Widerruf und zur Vorfälligkeitsentschädigung
sowie einen Vorfälligkeitsenschädigungrechner finden
Sie unter:  http://www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net


Kreditwiderruf bis zum 21.06.2016Es ist 5 Minuten vor 12
Experten rechnen mit einer Widerrufswelle bis zum 21. Juni 2016, denn das Widerrufsrecht endet für Altfälle zu diesem Zeitpunkt. Schon jetzt weisen die Verbraucherzentralen auf Wartezeiten von bis zu 6 Wochen für eine Prüfung der Widerrufsbelehrung hin. Wir prüfen Ihre Belehrung kostenlos, fachanwaltlich und in einem vertretbaren Zeitrahmen von ca. einer Woche.

Geht es ohne Anwalt?
Unsere Erfahrungen zeigen, dass Banken auf einen Widerruf eines Kunden nicht, verzögernd oder abschlägig reagieren. Ohne die Androhung der konsequenten Durchsetzung Ihres Anspruches durch einen Rechtsanwalt werden Sie keinen Erfolg haben.

Widerruf von Darlehen ist nur noch bis zum 21.06.2016 möglich: 

Bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen konnten Verbraucher ihren Immobilienkredit bisher widerrufen. Dieses unbefristete Widerrufsrecht ("Widerrufsjoker") ist nun nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung wegfallen. Betroffen sind Immobiliendarlehen, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden. Das dazugehörige Gesetz ist im März 2016 in Kraft treten.

Justus rät:
Bankkunden die ein Darlehen/Kredit nach dem 01.11.2002 aufgenommen haben, haben gute Aussichten auf einen erfolgreichen Widerruf ihres Darlehens. Damit kann entweder ein viel günstigerer Kredit gesichert (Umschuldung) oder die bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigung und Kreditkosten zurück verlangt werden.
Wir berechnen ihnen gern ein Umschuldungsbeispiel und die Höhe der ersparten Zinsen.
Bankkunden sind somit gut beraten, wenn sie die Widerrufsmöglichkeit ihrer Darlehen von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.

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