Welches Schmerzensgeld steht Ihnen zu?

Schmerzensgeld
Schmerzensgeld

Nach einem Verkehrsunfall können erhebliche körperliche Mängel bei Ihnen auftreten.

In einem solchen Fall ist es von Bedeutung Schadensersatz in Form eines Schmerzensgeldes zu erhalten.
Aber welches Schmerzensgeld steht Ihnen zu?
 
Wie wird der gesundheitliche Schaden festgestellt?

Zuerst einmal ist es von hoher Bedeutung, dass Sie sich ein ärztliches Attest besorgen, in welchem dokumentiert ist, welche gesundheitlichen Schäden Sie haben. Damit auch der Zusammenhang zum Unfall hergestellt werden kann, sollten Sie sehr bald (ca. 1-2 Tage) nach dem Unfall einen Arzt aufsuchen. 
Zu beachten ist hierbei, dass es sich wirklich um schwere Verletzungen handeln muss. Beispiele hierfür sind Beinbrüche oder Wirbelsäulenverletzungen.
 
Und wie viel Schmerzensgeld steht Ihnen zu?
Viele unterschiedliche Faktoren sind für diese Festlegung von Bedeutung. Pauschale Aussagen sind nicht möglich. Insbesondere sind Dauer und Entstellungen, aber auch Größe und Intensität von Bedeutung.
Ebenfalls wird beachtet, ob der Verletzte den Unfall mit verursacht hat und ob der Schädigende fahrlässig oder mit Absicht gehandelt hat.
Entscheidend ist letztendlich die Einschätzung des Gerichts. Dieses versucht Bemühungen anzustellen und zieht hierbei insbesondere bereits entschiedene Fälle als Vergleich in Betracht.
Eine grobe Übersicht finden Sie in einer Schmerzensgeldtabelle.
 
Justus rät:

Lassen Sie sich noch vor dem Gang zum Gericht von einem Anwalt beraten, ob und wie Sie einen Schadensersatz geltend machen können.

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66


Ansprechpartner:
Michael Kraft
Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

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VERSICHERUNGSRECHT82
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Ihre Ansprechpartner im Versicherungsrecht sind: Rechtsanwältin Grit Rahn Rechtsanwalt Knud J. Steffan