VW Kauf ab dem 01.01.2016 – Urteil im Diesel Abgasskandal?

Viele VW-Kunden, die ihren Pkw VW/Audi/Skoda/Seat ab dem 01.01.2016 gekauft haben und dieser mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen war, haben von VW kein Vergleichsangebot bekommen. Dies, da nach Aussage vom Hersteller VW zu diesem Zeitpunkt die Abschaltvorrichtung schon beim VW Kauf bekannt gewesen sei.

VW Kauf ab dem 01.01.2016 und kein Angebot von VW erhalten – Was nun?

Für diese Kunden stellt sich nun die Frage, ob VW auch ihnen gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet ist.

Das OLG Koblenz gibt mit seinen beiden Entscheidungen vom 13.03.2020 (Az. 8 U 1351/19) und vom 03.04.2020 (Az.: 8 U 1956/19) vielen Verbrauchern Hoffnung, die von VW kein Vergleichsangebot bekommen oder sich an der Musterfeststellungklage gar nicht beteiligt haben.

Urteil: Schadenersatz auch bei VW Kauf nach 2015
Urteil: Schadenersatz auch bei VW Kauf nach 2015

Positives Urteil des OLG Koblenz

Das OLG Koblenz verurteilte VW zu Schadensersatz nach § 826 BGB. Und dass, obwohl in beiden Verfahren die Kläger ihre Fahrzeuge erst nach dem 01.01.2016 gekauft hatten.

Im Wesentlichen beschäftigen sich die Urteile mit der wesentlichen Frage, ob überhaupt noch eine sittenwidrige Schädigung vorliegen kann, wenn VW eine Internetseite eingerichtet hat, mit der jeder Kunde feststellen kann, ob sein Pkw von der Umschaltvorrichtung betroffen ist.

Das OLG Koblenz hält VW nach § 826 BGB für schadensersatzpflichtig. Demnach hat VW sittenwidrig und vorsätzlich gehandelt. Das objektiv sittenwidrige Verhalten von VW dauerte zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages auch noch an. Sowohl die Ad-hoc-Mitteilung im September 2015 von VW als auch die Website, auf der jedermann unter Eingabe einer Fahrzeugidentitätsnummer ermitteln konnte, ob das Fahrzeug mit einem vom Abgasskandal betroffenen Motor ausgestattet ist, lasse das sittenwidrige Verhalten nicht entfallen.

Unseres Erachtens zutreffend stellt das OLG Koblenz fest, VW habe sich in der von ihr angeführten Ad-hoc-Mitteilung und der Website nicht dazu bekannt

  • dass den Fahrzeugen wegen der Software nach der Ansicht des Kraftfahrt-Bundesamtes die Stilllegung des Fahrzeugs drohte,
  • VW habe auch nicht ihre sittenwidrige Motivation offengelegt, dass sie allein aus Profitmaximierungsgründen darüber getäuscht habe, dass die festgesetzten gesetzlichen Abgasgrenzwerte eingehalten werden, um so auf kostengünstigen Weg die Typengenehmigung für die Fahrzeuge zu erhalten

Weder heute noch im Jahr 2017 gab es derartige Erklärungen, so dass nach dem OLG Koblenz weiterhin von einer Sittenwidrigkeit ausgegangen werden könne.

Auch OLG Oldenburg hält Schadenersatz nach VW Kauf für begründet

Mit seinem Urteil schließt sich das OLG Koblenz der Argumentation der OLG Hamm (Urteil vom 10. September 2019, Az. 13 U 149/18) und Oldenburg (Urteil vom 16. Januar 2020, Az. 14 U166/19) an. Wie jetzt das OLG Koblenz hält es auch das OLG Oldenburg für nicht angemessen, bei einer vollendeten sittenwidrigen Handlung den Täter mit Straflosigkeit zu belohnen, nur, weil er sein Handeln öffentlich macht.

Mit seinen beiden Entscheidungen vom 13.03.2020 (Az. 8 U 1351/19) und vom 03.04.2020 (Az.: 8 U 1956/19) hat das OLG Koblenz die Chancen der Kunden massiv verbessert. Es zeigt, dass für VW-Kunden, die kein Angebot von VW erhalten haben, ja sogar für die, die sich gar nicht an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben, noch heute gute Chancen bestehen Schadensersatzansprüche gegen VW erfolgreich durchzusetzen.

Lesen Sie hier mehr zum Vergleichsangebot von VW. Was unserer Mandanten fragen und wir raten (FAQ zum VW-Vergleich).

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Ihre Ansprüche als VW-Käufer

Volkswagen hat bekannt gegeben, dass weltweit und über alle Konzern-Marken hinweg rund elf Millionen Fahrzeuge betroffen sind, die mit einem Dieselmotor vom Typ EA 189 mit einem Hubraum von 1,2, 1,6 oder 2,0 Liter ausgestattet sind.
Es geht dabei zum Beispiel um den Golf der sechsten Generation, den Passat der siebten Generation sowie um die erste Generation des Volkswagen Tiguan. Betroffen sind außerdem Fahrzeuge von Skoda, Seat und Audi.
Allein in Deutschland sind nach VW-Angaben gut 2,5 Millionen Fahrzeuge betroffen. Sollten Sie ein solches Fahrzeug besitzen, informiert Sie der Hersteller über das konkrete Nachbesserungsangebot.
Hierauf müssem Sie sich nicht einlassen. Nach neueren Urteilen kommt auch der Rückkauf der Fahrzeuge und Schadenrsatz in Betracht.

Auch kommen inzwischen weitere Dieselautohersteller wie Mercedes in den Verdacht, die Abgas-Grenzwerte im tatsächlichen Verkehr um ein Vielfaches zu überschreiten.

Ist Ihr Auto betroffen?

Sie können selbst prüfen, ob in Ihrem Fahrzeug die Manipulationssoftware eingebaut ist. Dazu benötigen Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (alter Name: Fahrgestellnummer). Diese finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alter Name: Fahrzeugschein) in der Zeile 4 oder im Auto auf der Fahrerseite zwischen Armaturenbrett und Windschutzscheibe. Die Nummer geben Sie auf der entsprechende Webseite (z.b. www.volkswagen.de/info) ein und bekommen dann Auskunft, ob in Ihrem Fahrzeug die Manipulationssoftware eingebaut ist.

Ihre Rechte im VW Abgasskandal gegenüber VW, Skoda, Audi und Seat sollten Sie dann umgehend wahrnehmen, zumal in vielen Fällen die Gewährleistungansprüche bereits verjährt sein könnten, bzw. die Verjährung in Kürze einzutreten droht.

Nachbesserung

Halter von Fahrzeugen mit dem betroffenen Dieselmotor haben gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Nachbesserung. Sie müssen dazu aber den Händler schriftlich zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern.

Rücktritt vom Kaufvertrag

Ist der Verkäufer schriftlich zur Nachbesserung aufgefordert aber nach angemessener Frist die manipulierten Abgassoftware nicht ausgetauscht, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten (§§ 434 Abs. 1 Satz 1, 437, 440, 323 BGB). Angemessen ist heir ohl eine Frist von etwa 2 Monaten zur Nachbesserung. Nach einigen Urteilen ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nicht nötig (z.B. Landgericht Krefeld). Es ist aber zu empfehlen, den Ablauf der Nachfrist abzuwarten.

Minderung des Kaufpreises wegen Sachmangel
Wenn die Nachbesserung nicht gelingt, kann ein Käufer neben dem Rücktritt auch den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB). Wire hoch der Scahden und damit der Minderungsbetrag wegen der Manipulationssoftware ist, kann mangels Rechtsprechung nur geschätzt oder durch Gutachter bewertet werden.

Erklären Sie jetzt - nach Nachbesserungsfrist - den Rücktritt und verlangen den Kaufpreis

Die Aussichten für die Rückabwicklung des Kaufs der betroffenen umwelt- und gesundheitsschädlichen PKW sind gut. Es gibt mittlerweile mittlerweile bundesweit im VW-Abgasskandal Urteile, nach denen Autohändler verurteilt wurden, die manipulierten Autos zurück zu nehmen.
Lassen Sie sich daher nicht vertrösten, sondern lassen Sie rechtzeitig den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und klagen ggf. den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung ein.
Es ist durchaus naheliegend, dass bald sämtliche maipulierten Dieselautos im VW Abgasskandal die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt wird und dies aufgrund der 5 - 10fachen Überschreitung der Eurogrenznorm auch zu Recht.

VW- Prozesstaktik durch Vergleich und Verjährung:

Die Taktik von VW zielt anscheinend auf eine Sache besonders ab: Die Verjährung von Mängelgewährleistungsrechten abzuwarten und dann ggf. geltend zu machen. Durch jeden Vergleich wird eine Entscheidung eines Gerichtes umgangen bzw. herausgezögert. Insbesondere wird nicht durch ein Oberlandesgericht zu Lasten des Konzerns entschieden.
Allerdings haben u.g. Gerichte schon verbraucherfreundlich entschieden. Die Devise der VW-Käufer muss folglich lauten seine Rechte gegen den Konzern bzw. den Vertragshändler durchzusetzen.
 
Urteile pro Autokäufer in VW Abgasskandal:

Landgericht Lüneburg vom 2. Juni 2016, Az. 4 O 3/16 (Rücknahme VW-Passat durch Autohändler).
Landgericht Krefeld hat in seinem Urteil vom 14. September 2016 – 2 O 83/16 (Rücktritt auch ohne Fristsetzung zur Nachbesserung, da nicht bloß unerhebliche Pflichtverletzung i.S.v. § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB).
Landgericht München I, Urteil vom 14. April 2016, Az. 23 O 23033/15
Landgericht Krefeld, Urteile vom 14. September 2016, Az. 2 O 72/16 und 83/16
Landgericht Oldenburg, Urteil vom 1. September 2016, Az. 16 O 790/16;
Landgericht Braunschweig, Urteil vom 12. Oktober 2016, Az. 4 O 202/16
Landgericht München II, Urteil vom 15.11.2016, (Az. 12 O 1482/16 – nicht rechtskräftig)

Auch Mercedes-Benz, Opel und Renault unter Druck

Laut Pressemitteilung von Frontal21 sollen bestimmte Diesel-Modelle von Mercedes-Benz Stickoxidwerte zeigen, die deutlich über dem erlaubten US-Grenzwert liegen.
Neue Abgasmessungen an den Mercedes-Dieselmodellen R 350 und GLK 250 in den USA sollen überhöhte Stickoxidwerte bis zum 20-fachen über dem US-Grenzwert zeigen. "Unsere Messungen ergeben, dass Mercedes gegen die US-Abgasgesetze verstößt“, erklärt dazu Steve Berman von der Kanzlei Hagen Berman in Seattle gegenüber Frontal21 und der Wochenzeitung "Die Zeit". "Daimler verhält sich genauso wie Volkswagen“, so Berman weiter. "Beide wurden erwischt, und beide haben zuerst geleugnet.“ Wie VW habe auch Mercedes in den USA damit geworben, besonders saubere Dieselautos herzustellen.

Die Abgas-Nachmessungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) an Diesel-Autos haben Folgen für weitere Autohersteller. Neben den Marken des Volkswagen-Konzerns – VW, Audi und Porsche – sollen auch Mercedes, Opel und Renault gezwungen sein, Autos zurückzurufen. Insgesamt 630.000 Autos seien davon betroffen.

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