Vergleich in VW Musterfeststellungsklage annehmen?

VW und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben einen Vergleich für geschädigte Dieselkunden in der Musterfeststellungklage (Musterklage oder Sammelklage) erzielt. Teilnehmer werden demnächst Vergelichsangebote von VW erhalten. Sollen Sie annehmen oder weiter klagen und eventuell mehr Geld erhalten oder den Diesel zurück geben? Lassen Sie sich kostenfrei umfassend beraten.

Die wichtigsten Punkte zum VW Vergleich in Kürze:

  • VW muss Entschädigungen in Höhe von ca. 830 Millionen Euro zahlen.
  • Anspruchsberechtigte erhalten mit dem Vergleichsangebot zwischen 1.350,- € und 6.257,- € abhängig von Modell und Alter des Fahrzeugs.
  • Vergleichsangebote werden ab 19.03.2020 versandt. Lassen Sie sich vor Annahme kostenfrei beraten
  • Sie haben eine kurze Annahmefrist bis zum 20.04.2020
  • VW übernimmt die Kosten für eine individuelle Anwaltsberatung bis zu 190,00 € zzgl. MwST..
  • Was machen die Teilnehmer, die kein Vergleichsangebot erhalten?
  • Am 5. Mai entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) zum VW Abgasskandal
VW Vergleichsangebot in der Musterfeststellungsklage annehmen?
VW Vergleich in der Musterfeststellungsklage

VW bietet etwa 15 % des Kaufpreises

Im Rahmen des Vergleichs zahlt VW einen Betrag zwischen 1.350 und 6.257 Euro an die jeweiligen Teilnehmer der Musterklage. Die Höhe der Zahlung im Einzelnen ist abhängig vom Fahrzeugtyp und -alter und sollen etwa 15 % des Kaufpreises betragen. Ab dem 20.03.2020 informiert VW die Betroffenen über den individuell angebotenen Betrag. Die genauen Vergleichssummen errechnet letztlich eine von den Verbraucherzentralen beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der vzbv wird im Gegenzug die Musterfeststellungsklage vollständig zurücknehmen.

Vergleich annehmen oder Klage gegen VW?

Von etwa 460.000 Teilnehmern werden nur ca. 260.000 Personen eine Einmalzahlung angeboten. Fraglich ist nun, ob diese in der kurzen Frist die Abfindung annehmen oder weiter klagen sollten. Und was ist mit den betrogenen VW Käufern, die kein Vergliechsangebot von Volkswagen erhalten?

Wer bekommt ein Vergleichsangebot von VW?

Die Voraussetzungen für den Erhalt eines Vergleichsangebotes sind:

  1. Der Dieselmotor EA189 ist verbaut
  2. Der Kauf des Diesel erfolgte durch einen Verbraucher (nicht zu gewerblichen Zwecken)
  3. Sie haben sich in das Klageregister der Musterfeststellungsklage eingetragen
  4. Sie haben das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2016 gekauft
  5. Es handelt sich um einen PKW der Marken Volkswageb, Audi, Seat oder Skoda

Lesen Sie hier mehr zum Diesel Abgasskandal

Was ist nach Erhalt des VW Vergleichsangebotes zu tun?

Wenn Sie ein Vergleichsangebot erhalten, so müssen Sie sich bis zum 20.04.2020 entscheiden, ob er die Einmalzahlung annehmen. Hierzu müssen Sie ihren Anspruch auf der Online-Plattform oder einem Call Center anmelden. VW räumt den Betroffenen ein vertragliches Widerrufsrecht von zwei Wochen ein. Soweit Sie ihre Zustimmung nicht erteilen wollen, so können sie innerhalb von sechs Monaten individuell gegen VW klagen. Auf diese Weise könnten Sie höhere Ansprüche und sogar die Rückgabe des Fahrzeuges durchzusetzen.

Achtung: Holen Sie sich zuvor rechtlichen Rat ein, bevor Sie einem Vergleichsangebot zusteimmen. Denn hier geht es für Sie um viel Geld. Mit einer individuellen Klage können Sie die volle Kaufpreiserstattung und Rückgabe des VW Diesel erreichen.  

Wer bekommt keine Entschädigung von VW?

Kein Vergleichsangebot von VW erhalten Teilnehmer, die ihr Fahrzeug nach dem 31.12.2015 gekauft haben oder die beim Kauf des Fahrzeuges einen Wohnsitz außerhalb von Deutschland hatten. Volkswagen vertritt nämlich die Auffassung, dass keine Ansprüche zu diesem Erwerbszeitpunkt bestehen, da der VW-Dieselskandal zu diesem Zeitpunkt bereits veröffentlicht war. Diese Ansicht teilen wir und viele Gericht nicht.

Was machen die Teilnehmer, die keinen Vergleich von VW erhalten?

Sie haben an der Musterfeststellungsklage teilgenommen, aber leider ihr Auto erst am nach dem 1.01.2016 erworben und fallen deshalb nun “durchs Raster”? Wie sind ihre Chancen, doch noch an eine Entschädigung zu gelangen? Die Einteilung in Entschädigungsfälle und Fälle ohne Entschädigung haben die Parteien der Musterklage selbst verhandelt. VW sieht hier ein Verjährungseintritt, da in 2012 schon der VW-Dieseskandal bekannt war oder sein musste. Diese Rechtsansicht teilen wir und überwiegend die Gericht nicht. Der BGH wird sich zu der Frage der kenntnisabhängigen Verjährung wohl im Mai äußern.

Wir raten daher allen Teilnehmern der Musterfeststellungsklage, die bis Ende Mai 2020 kein Vergliechsangebot erhalten haben, ihre Shcadenersatzansprüch einzuklagen! Hierbei ist die weitere Verjährung 6 Monate nach Ende der Musterklage zu beachten.

Verjährung beginnt 6 Monate nach Ende der Musterfeststellungsklage an zu laufen

Die Teilnehmer, die kein Vergleichsangebot von VW bekommen, können und sollten ihre Ansprüche gegen VW ebenfalls weiter gerichtlich verfolgen. Dies sollte zeitnah geschehen, denn auch hier ist aufgrund der Verjährung eine Klage binnen 6 Monaten einzureichen. Durch die Anmeldung zur Musterfeststellungsklage wurde die Verjährung gehemmt. Die Hemmung endet jedoch, in dem Zeitpunkt, in dem das Musterverfahren beendet wird. Die Verjährung tritt dann Tag genau 6 Monate später ein. Das wäre etwa Oktober 2020 (§ 204 Abs. 2 BGB).

Erfolgsaussichten einer Klage gegen VW

Die Chancen, die Ansprüche im Wege der Einzelklage durchzusetzen sind hoch, denn derzeit urteilen die Gerichte zu Gunsten der von Volkswagen betrogenen Kunden. So hat Justus Rechtsanwälte vor zahlreichen Landgerichten und Oberlandesgerichten Urteile gegen VW erzielt. Schon am 19. März verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg und am 5. Mai dann auch der Bundesgerichtshof (BGH) zum VW Abgasskandal. VW möchte die Vergleichsabschlüsse natürlich vor einen BGH Urteil schließen.

Klage gegen VW mit Prozessfinanzierer

Sie scheuen die Kosten einer Klage oder das Prozesskostenrisiko? Justus Rechtsanwälte arbeiten mit einem Prozessfinanzierer zusammen. Dieser trägt die Prozesskosten einer Klage gegen Volkswagen, also sämtliche Anwaltskosten und Gerichtskosten. Im Gegenzug treten Sie 20-30 % des ausgeurteilten Schadenersatzes an den Prozessfinanzierer ab. Wir erfragen im Rahmen der kostenfreien Erstberatung schnell und verbindlich, ob in ihrem Fall die Prozessfinanzierung möglich ist.

Ferner können Sie mit uns ein Erfolgshonorar vereinbaren. Hier zahlen Sie unsere Anwaltskosten nur im Erfolgsfall (Urteil oder Vergleich). Wir übernehmen auch die Deckungsanfrage bei ihrer Rechtsschutzversicherung. Soweit die Rechtsschutzversicherung die Deckung abgelehnt hatte, reicht oft ein Anwaltsschreiben für eine Korrektur und Zusage.

Auch kommt eine Klage mit Hilfe von Prozesskostenhilfe (PKH) in Betracht. Hier übernimmt der Staat die Kosten des Rechtsstreits soweit ihre wirtschaftlichen Verhältniss die Zahlung der Gerichts- und Anwaltskosten derzeit nicht zulassen. Lassen Sie daher ihre Ansprüche gegen VW im Diesel Abgasskandal keinesfalls einfach verjähren oder untergehen. Es gibt hier immer einen guten Weg zum Schadenersatz.

Justus rät: Kostenfreie Beratung durch Spezialisten

Lassen Sie sich durch unsere spezialisierten Rechtsanwälte im Diesel Abgasskandal beraten. VW verpflichtet sich, den Teilnehmern der MFK eine anwaltliche Erstberatung von bis zu einmalig 190 Euro (netto) zu bezahlen. Ihnen entstehen keine Kosten! Nutzen Sie daher unser für Sie kostenfreies Erstberatungsangebot. Sie haben hier freie Anwaltswahl und keine Kosten. Better call JUSTUS! Justus Rechtsanwälte hat bundesweit viele Klagen gegen Volkswagen geführt und alle Klagen gewonnen oder Zahlungsvergleiche weit über 15 % des Kaufpreises erzielt.

Lesen Sie hier mehr zum VW Abgasskandal

Ansprechpartner:
Michael Kraft
Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

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JUSTUS Rechtsanwälte setzt Verbraucherrechte in dem VW Skandal, also die Rechte der betroffenen Autokäufer und VW-Aktionäre und Anleger durch.
Hierbei kommen sowohl Schäden der Aktionäre und Anleger, die durch den massiven Kurs- und Wertverluste der Aktien durch den Betrug und das Verschweigen des VW-Konzerns entstanden sind in Betracht, als auch die gerichtliche Durchsetzung der Rückgabe der betroffenen Fahrzeuge gegen Kaufpreiserstattung.

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Ihre Ansprüche als VW-Käufer

Volkswagen hat bekannt gegeben, dass weltweit und über alle Konzern-Marken hinweg rund elf Millionen Fahrzeuge betroffen sind, die mit einem Dieselmotor vom Typ EA 189 mit einem Hubraum von 1,2, 1,6 oder 2,0 Liter ausgestattet sind.
Es geht dabei zum Beispiel um den Golf der sechsten Generation, den Passat der siebten Generation sowie um die erste Generation des Volkswagen Tiguan. Betroffen sind außerdem Fahrzeuge von Skoda, Seat und Audi.
Allein in Deutschland sind nach VW-Angaben gut 2,5 Millionen Fahrzeuge betroffen. Sollten Sie ein solches Fahrzeug besitzen, informiert Sie der Hersteller über das konkrete Nachbesserungsangebot.
Hierauf müssem Sie sich nicht einlassen. Nach neueren Urteilen kommt auch der Rückkauf der Fahrzeuge und Schadenrsatz in Betracht.

Auch kommen inzwischen weitere Dieselautohersteller wie Mercedes in den Verdacht, die Abgas-Grenzwerte im tatsächlichen Verkehr um ein Vielfaches zu überschreiten.

Ist Ihr Auto betroffen?

Sie können selbst prüfen, ob in Ihrem Fahrzeug die Manipulationssoftware eingebaut ist. Dazu benötigen Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (alter Name: Fahrgestellnummer). Diese finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alter Name: Fahrzeugschein) in der Zeile 4 oder im Auto auf der Fahrerseite zwischen Armaturenbrett und Windschutzscheibe. Die Nummer geben Sie auf der entsprechende Webseite (z.b. www.volkswagen.de/info) ein und bekommen dann Auskunft, ob in Ihrem Fahrzeug die Manipulationssoftware eingebaut ist.

Ihre Rechte im VW Abgasskandal gegenüber VW, Skoda, Audi und Seat sollten Sie dann umgehend wahrnehmen, zumal in vielen Fällen die Gewährleistungansprüche bereits verjährt sein könnten, bzw. die Verjährung in Kürze einzutreten droht.

Nachbesserung

Halter von Fahrzeugen mit dem betroffenen Dieselmotor haben gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Nachbesserung. Sie müssen dazu aber den Händler schriftlich zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern.

Rücktritt vom Kaufvertrag

Ist der Verkäufer schriftlich zur Nachbesserung aufgefordert aber nach angemessener Frist die manipulierten Abgassoftware nicht ausgetauscht, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten (§§ 434 Abs. 1 Satz 1, 437, 440, 323 BGB). Angemessen ist heir ohl eine Frist von etwa 2 Monaten zur Nachbesserung. Nach einigen Urteilen ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nicht nötig (z.B. Landgericht Krefeld). Es ist aber zu empfehlen, den Ablauf der Nachfrist abzuwarten.

Minderung des Kaufpreises wegen Sachmangel
Wenn die Nachbesserung nicht gelingt, kann ein Käufer neben dem Rücktritt auch den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB). Wire hoch der Scahden und damit der Minderungsbetrag wegen der Manipulationssoftware ist, kann mangels Rechtsprechung nur geschätzt oder durch Gutachter bewertet werden.

Erklären Sie jetzt - nach Nachbesserungsfrist - den Rücktritt und verlangen den Kaufpreis

Die Aussichten für die Rückabwicklung des Kaufs der betroffenen umwelt- und gesundheitsschädlichen PKW sind gut. Es gibt mittlerweile mittlerweile bundesweit im VW-Abgasskandal Urteile, nach denen Autohändler verurteilt wurden, die manipulierten Autos zurück zu nehmen.
Lassen Sie sich daher nicht vertrösten, sondern lassen Sie rechtzeitig den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und klagen ggf. den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung ein.
Es ist durchaus naheliegend, dass bald sämtliche maipulierten Dieselautos im VW Abgasskandal die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt wird und dies aufgrund der 5 - 10fachen Überschreitung der Eurogrenznorm auch zu Recht.

VW- Prozesstaktik durch Vergleich und Verjährung:

Die Taktik von VW zielt anscheinend auf eine Sache besonders ab: Die Verjährung von Mängelgewährleistungsrechten abzuwarten und dann ggf. geltend zu machen. Durch jeden Vergleich wird eine Entscheidung eines Gerichtes umgangen bzw. herausgezögert. Insbesondere wird nicht durch ein Oberlandesgericht zu Lasten des Konzerns entschieden.
Allerdings haben u.g. Gerichte schon verbraucherfreundlich entschieden. Die Devise der VW-Käufer muss folglich lauten seine Rechte gegen den Konzern bzw. den Vertragshändler durchzusetzen.
 
Urteile pro Autokäufer in VW Abgasskandal:

Landgericht Lüneburg vom 2. Juni 2016, Az. 4 O 3/16 (Rücknahme VW-Passat durch Autohändler).
Landgericht Krefeld hat in seinem Urteil vom 14. September 2016 – 2 O 83/16 (Rücktritt auch ohne Fristsetzung zur Nachbesserung, da nicht bloß unerhebliche Pflichtverletzung i.S.v. § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB).
Landgericht München I, Urteil vom 14. April 2016, Az. 23 O 23033/15
Landgericht Krefeld, Urteile vom 14. September 2016, Az. 2 O 72/16 und 83/16
Landgericht Oldenburg, Urteil vom 1. September 2016, Az. 16 O 790/16;
Landgericht Braunschweig, Urteil vom 12. Oktober 2016, Az. 4 O 202/16
Landgericht München II, Urteil vom 15.11.2016, (Az. 12 O 1482/16 – nicht rechtskräftig)

Auch Mercedes-Benz, Opel und Renault unter Druck

Laut Pressemitteilung von Frontal21 sollen bestimmte Diesel-Modelle von Mercedes-Benz Stickoxidwerte zeigen, die deutlich über dem erlaubten US-Grenzwert liegen.
Neue Abgasmessungen an den Mercedes-Dieselmodellen R 350 und GLK 250 in den USA sollen überhöhte Stickoxidwerte bis zum 20-fachen über dem US-Grenzwert zeigen. "Unsere Messungen ergeben, dass Mercedes gegen die US-Abgasgesetze verstößt“, erklärt dazu Steve Berman von der Kanzlei Hagen Berman in Seattle gegenüber Frontal21 und der Wochenzeitung "Die Zeit". "Daimler verhält sich genauso wie Volkswagen“, so Berman weiter. "Beide wurden erwischt, und beide haben zuerst geleugnet.“ Wie VW habe auch Mercedes in den USA damit geworben, besonders saubere Dieselautos herzustellen.

Die Abgas-Nachmessungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) an Diesel-Autos haben Folgen für weitere Autohersteller. Neben den Marken des Volkswagen-Konzerns – VW, Audi und Porsche – sollen auch Mercedes, Opel und Renault gezwungen sein, Autos zurückzurufen. Insgesamt 630.000 Autos seien davon betroffen.

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