Achtung: Verjährungen zum Jahresende, 31.12.2013:
Zum Jahresende verjähren wieder sämtliche Schadenersatzansprüche aus Falschberatung, Prospekthaftung, Delikt, die im Jahr 2003 gezeichnet wurden.
Bitte prüfen Sie daher unbedingt, ob sie Kapitalanlagen oder Darlehen haben, bei denen sie den Vertrag im Jahr 2003 unterschrieben haben.
Hier tritt nämlich die absolute Verjährung sämtlicher Ansprüche ein, egal ob sie Kenntnis von einer Falschberatung oder sonstigen Vertragsverletzung haben.
Gerade im Bereich Schiffsfonds, Medienfonds, Immobilienfonds, Gesellschaftsbeteiligungen Zertifikate, etc. müssen sie noch vor Jahresende handeln.
Prüfung und Schlichtungsverfahren durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht:
Wir bieten ihnen eine schnelle Prüfung und ggf. die rechtzeitige Verjährungshemmung durch ein kostengünstigeres Schlichtungsverfahren durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56