Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei Flugzeugfonds, Schiffsfonds, Medienfonds:
Insbesondere die Verjährung von Schadenersatzforderungen aus Steuernachforderungen
Die Ausgangslage:
Zahlreiche Anleger haben sich aus steuerlichen Gründen in den letzten 15 Jahren an Flugzeug-, Schiffs- oder Medienfonds als Kommanditisten oder stille Gesellschafter beteiligt.
Hierbei ist teilweise in den Emissionsprospekten sowie durch die jeweilgen Berater zugesichert worden, dass die gesamte Einlage zu 100% steuerlich als Verlustzuschreibung anerkannt würde. Oft wurde die Kommanditeinlage etwa zur Hälfte durch die Aufnahme eins ebenfalls durch den Berater vermitteltes Darlehen fremdfinanziert.
Das Problem:
Ab dem Jahr 2007 ergingen die ersten Änderungsbescheide an die Fondsverwaltungen, wonach die steuerliche Anerkennung der jeweiligen Gesellschaftereinlagen als Verluste aberkannt wurde. Teilweise ergingen dann Rundschreiben der Fondverwaltung an die Gesellschafter, wonach diese Klagen des Fonds zur Anfechtung der Änderungsbescheide der Finanzämter zustimmen sollten.
Inzwischen ergingen von den jeweiligen Wohnsitzfinanzämtern Änderungs- und Festsetzungsbescheide an die Gesellschafter, in welchen nunmehr die Verlustzuschreibungen aberkannt und hierauf die Einkommenssteuer zzgl. Zinsen iHv. 6 % nachgezahlt werden sollte.
Verjährung von Schadenersatzansprüchen:
Grundsätzlich verjähren Schadenersatzansprüche aus Beratungsvertrag bei der Vermittlung von Kapitalanlagen entweder:
1. in 3 Jahren ab Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen, §§195, 199 BGB oder
2. ohne Rücksicht auf die Kenntnis in 10 Jahren von ihrer Entstehung an, § 199 Abs. 2 Nr.1 BGB
Die letztgenannte absolute 10-jährige Verjährungsfrist gilt für alle Anleger, welche nach dem 01.01.2002 (falsch) beraten worden sind. Für alle Beratungsfälle vor dem 01.01.2002 gilt eine Übergangsvorschrift, nach der diese „Altfälle 10 Jahre nach Inkrafttreten der Vorschrift, somit zum 31.12.2011 verjährt sind. Danach wären alle Schadenersatzansprüche aus Altfällen bereits verjährt.
Allerdings gilt dies nach unserer Auffassung nicht für den viel später entstandenen und nicht vorhersehbaren Steuerschaden bei Medienfonds, Schiffs- und Flugzeugfonds.
Anleger, welche durch die nachträgliche Nichtanerkennung einen Steuerschaden erlitten haben, sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, auch wenn die Zeichnung schon über 10 Jahre her ist.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
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