JUSTUS gewinnt vor dem Landgericht Potsdam für VW Touran Fahrer

JUSTUS Rechtsanwälte konnte wieder erfolgreich eine Klage gegen die VW AG führen. Die Entscheidung des Landgerichts Potsdam vom 19.06.2019 zum Az. 4 O 398/18 ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber das Landgericht hat der Klage unseres Mandanten auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rücknahme des Fahrzeugs unter Berücksichtigung einer Nutzungsentschädigung stattgegeben.
Rücknahme des VW Touran
Der Kläger begehrt Schadensersatz aufgrund der Verwendung und des Einbaus von manipulierter Software in einem von ihm im Jahr 2010 erworbenen Neufahrzeug VW Touran Trendline BlueMotion Technology 1.6 l TDI DPF. Dieser VW Touran ist mit einem1.6 l Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestattet. Nachdem der Kläger das von der VW AG angebotene Software-Update auf den VW Touran aufspielen ließ, stellte der Kläger Mängel an seinem Fahrzeug fest, welche vor dem Update noch nie aufgetreten waren. So blinkte mehrmals die Motorkontrollleuchte während der Fahrt auf und der Kläger konnte seinen VW Touran nicht mehr wie gewohnt beschleunigen. Dieser verfiel nach der Ansicht des Klägers in eine Art „Schonmodus“. Nach den Vorfällen beauftragte der Kläger JUSTUS Rechtsanwälte mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den VW-Konzern.
Sittenwidrige Schädigung
Das Landgericht Potsdam sah auch, wie auch das Landgericht Neuruppin erst kürzlich in seiner Entscheidung vom 28.05.2019 zum Az. 31 O 185/18, es als begründet an, dass die VW AG durch das Inverkehrbringen des von ihr hergestellten Motors einschließlich der Software zur Motorsteuerung in einer der guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich bei dem Kläger einen Schaden zugefügt hat.
„Die Beklagte hat das Fahrzeug in gesetzwidriger ausgestattet, da seine Beschaffenheit gegen die Maßgaben der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 über die Typen Genehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Immissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zur Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge verstößt“
Dem Kläger ist durch das Inverkehrbringen des Fahrzeuges auch ein Schaden entstanden. Das Landgericht Potsdam geht davon aus, dass Fahrzeuge die vom sog. „Dieselskandal“ betroffen sind, einen beachtlichen geringeren Wert haben, weil sie – offenkundig – nicht mehr so gefragt sind, wie makellose Fahrzeuge. Der Kläger muss sich lediglich einen Nutzungsvorteil anrechnen lassen und kann Zug um Zug die Rückerstattung seines Kaufpreises gegen Herausgabe des VW Touran verlangen.
Verjährung im Abgasskandal:
Alle Dieselfahrer, die in 2016 oder sogar später einen Rückruf oder eine Aufforderung zur Nachrüstung ihres Diesel PKW erhalten haben, können und sollten nach unserer Ansicht noch bis zum 31.12.2019 klagen.
JUSTUS rät:
Das positive Urteil für unseren Mandanten vom LG Potsdam zeigt wieder, dass es sich lohnt individuell gegen den VW Konzern vorzugehen und ein Schadensersatzanspruch auch durchsetzbar ist.
Wir haben viel Erfahrung im Abgasskandal und vertreten Dieselfahrer gegen VW, Audi, Skoda, Mercedes, Opel u.a. Hersteller. Wir raten von der Teilnahme an langwierigen Musterklageverfahren ausdrücklich ab und bieten die zeitnahe und effektive Individualklage an.
Auch ohne Rechtsschutzversicherung sollte bei den guten Aussichten geklagt werden, entweder mit unserem Prozesskostenfinanzierer oder auf eigene Kosten. Denn diese Kosten muss VW oder der beklagte Hersteller ebenfalls ersetzen.
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Ansprechpartner:

Michael Kraft
Rechtsanwalt
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Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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