Urteil: VW muss Touran TDI zurück nehmen

JUSTUS gewinnt vor dem Landgericht Potsdam für VW Touran Fahrer

Urteil gegen VW für Touran Tdi Fahrer
Urteil gegen VW für Touran Tdi Fahrer

JUSTUS Rechtsanwälte konnte wieder erfolgreich eine Klage gegen die VW AG führen. Die Entscheidung des Landgerichts Potsdam vom 19.06.2019 zum Az. 4 O 398/18 ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber das Landgericht hat der Klage unseres Mandanten auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rücknahme des Fahrzeugs unter Berücksichtigung einer Nutzungsentschädigung stattgegeben.

Rücknahme des VW Touran

Der Kläger begehrt Schadensersatz aufgrund der Verwendung und des Einbaus von manipulierter Software in einem von ihm im Jahr 2010 erworbenen Neufahrzeug VW Touran Trendline BlueMotion Technology 1.6 l TDI DPF. Dieser VW Touran ist mit einem1.6 l Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestattet. Nachdem der Kläger das von der VW AG angebotene Software-Update auf den VW Touran aufspielen ließ, stellte der Kläger Mängel an seinem Fahrzeug fest, welche vor dem Update noch nie aufgetreten waren. So blinkte mehrmals die Motorkontrollleuchte während der Fahrt auf und der Kläger konnte seinen VW Touran nicht mehr wie gewohnt beschleunigen. Dieser verfiel nach der Ansicht des Klägers in eine Art „Schonmodus“. Nach den Vorfällen beauftragte der Kläger JUSTUS Rechtsanwälte mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den VW-Konzern.

Sittenwidrige Schädigung

Das Landgericht Potsdam sah auch, wie auch das Landgericht Neuruppin erst kürzlich in seiner Entscheidung vom 28.05.2019 zum Az. 31 O 185/18, es als begründet an, dass die VW AG durch das Inverkehrbringen des von ihr hergestellten Motors einschließlich der Software zur Motorsteuerung in einer der guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich bei dem Kläger einen Schaden zugefügt hat.

„Die Beklagte hat das Fahrzeug in gesetzwidriger ausgestattet, da seine Beschaffenheit gegen die Maßgaben der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 über die Typen Genehmigung von Kraftfahrzeugen  hinsichtlich der Immissionen von leichten Personenkraftwagen  und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zur Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge verstößt“

Dem Kläger ist durch das Inverkehrbringen des Fahrzeuges auch ein Schaden entstanden. Das Landgericht Potsdam geht davon aus, dass Fahrzeuge die vom sog. „Dieselskandal“ betroffen sind, einen beachtlichen geringeren Wert haben, weil sie – offenkundig – nicht mehr so gefragt sind, wie makellose Fahrzeuge. Der Kläger muss sich lediglich einen Nutzungsvorteil anrechnen lassen und kann Zug um Zug die Rückerstattung seines Kaufpreises gegen Herausgabe des VW Touran verlangen.

Verjährung im Abgasskandal:

Alle Dieselfahrer, die in 2016 oder sogar später einen Rückruf oder eine Aufforderung zur Nachrüstung ihres Diesel PKW erhalten haben, können und sollten nach unserer Ansicht noch bis zum 31.12.2019 klagen.

JUSTUS rät:

Das positive Urteil für unseren Mandanten vom LG Potsdam zeigt wieder, dass es sich lohnt individuell gegen den VW Konzern vorzugehen und ein Schadensersatzanspruch auch durchsetzbar ist.

Wir haben viel Erfahrung im Abgasskandal und vertreten Dieselfahrer gegen VW, Audi, Skoda, Mercedes, Opel u.a. Hersteller. Wir raten von der Teilnahme an langwierigen Musterklageverfahren ausdrücklich ab und bieten die zeitnahe und effektive Individualklage an.

Auch ohne Rechtsschutzversicherung sollte bei den guten Aussichten geklagt werden, entweder mit unserem Prozesskostenfinanzierer oder auf eigene Kosten. Denn diese Kosten muss VW oder der beklagte Hersteller ebenfalls ersetzen. 

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Soweit ihre Rechtsschutzversicherung nicht deckt, finden wir zusammen einen Weg, wie Sie ohne eigenes Risiko ihre Ansprüche durchsetzen können.

Ansprechpartner:
Michael Kraft
Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
Grit Rahn
Rechtsanwältin
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JUSTUS Rechtsanwälte setzt Verbraucherrechte in dem VW Skandal, also die Rechte der betroffenen Autokäufer und VW-Aktionäre und Anleger durch.
Hierbei kommen sowohl Schäden der Aktionäre und Anleger, die durch den massiven Kurs- und Wertverluste der Aktien durch den Betrug und das Verschweigen des VW-Konzerns entstanden sind in Betracht, als auch die gerichtliche Durchsetzung der Rückgabe der betroffenen Fahrzeuge gegen Kaufpreiserstattung.

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Ihre Ansprüche als VW-Käufer

Volkswagen hat bekannt gegeben, dass weltweit und über alle Konzern-Marken hinweg rund elf Millionen Fahrzeuge betroffen sind, die mit einem Dieselmotor vom Typ EA 189 mit einem Hubraum von 1,2, 1,6 oder 2,0 Liter ausgestattet sind.
Es geht dabei zum Beispiel um den Golf der sechsten Generation, den Passat der siebten Generation sowie um die erste Generation des Volkswagen Tiguan. Betroffen sind außerdem Fahrzeuge von Skoda, Seat und Audi.
Allein in Deutschland sind nach VW-Angaben gut 2,5 Millionen Fahrzeuge betroffen. Sollten Sie ein solches Fahrzeug besitzen, informiert Sie der Hersteller über das konkrete Nachbesserungsangebot.
Hierauf müssem Sie sich nicht einlassen. Nach neueren Urteilen kommt auch der Rückkauf der Fahrzeuge und Schadenrsatz in Betracht.

Auch kommen inzwischen weitere Dieselautohersteller wie Mercedes in den Verdacht, die Abgas-Grenzwerte im tatsächlichen Verkehr um ein Vielfaches zu überschreiten.

Ist Ihr Auto betroffen?

Sie können selbst prüfen, ob in Ihrem Fahrzeug die Manipulationssoftware eingebaut ist. Dazu benötigen Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (alter Name: Fahrgestellnummer). Diese finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alter Name: Fahrzeugschein) in der Zeile 4 oder im Auto auf der Fahrerseite zwischen Armaturenbrett und Windschutzscheibe. Die Nummer geben Sie auf der entsprechende Webseite (z.b. www.volkswagen.de/info) ein und bekommen dann Auskunft, ob in Ihrem Fahrzeug die Manipulationssoftware eingebaut ist.

Ihre Rechte im VW Abgasskandal gegenüber VW, Skoda, Audi und Seat sollten Sie dann umgehend wahrnehmen, zumal in vielen Fällen die Gewährleistungansprüche bereits verjährt sein könnten, bzw. die Verjährung in Kürze einzutreten droht.

Nachbesserung

Halter von Fahrzeugen mit dem betroffenen Dieselmotor haben gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Nachbesserung. Sie müssen dazu aber den Händler schriftlich zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern.

Rücktritt vom Kaufvertrag

Ist der Verkäufer schriftlich zur Nachbesserung aufgefordert aber nach angemessener Frist die manipulierten Abgassoftware nicht ausgetauscht, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten (§§ 434 Abs. 1 Satz 1, 437, 440, 323 BGB). Angemessen ist heir ohl eine Frist von etwa 2 Monaten zur Nachbesserung. Nach einigen Urteilen ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nicht nötig (z.B. Landgericht Krefeld). Es ist aber zu empfehlen, den Ablauf der Nachfrist abzuwarten.

Minderung des Kaufpreises wegen Sachmangel
Wenn die Nachbesserung nicht gelingt, kann ein Käufer neben dem Rücktritt auch den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB). Wire hoch der Scahden und damit der Minderungsbetrag wegen der Manipulationssoftware ist, kann mangels Rechtsprechung nur geschätzt oder durch Gutachter bewertet werden.

Erklären Sie jetzt - nach Nachbesserungsfrist - den Rücktritt und verlangen den Kaufpreis

Die Aussichten für die Rückabwicklung des Kaufs der betroffenen umwelt- und gesundheitsschädlichen PKW sind gut. Es gibt mittlerweile mittlerweile bundesweit im VW-Abgasskandal Urteile, nach denen Autohändler verurteilt wurden, die manipulierten Autos zurück zu nehmen.
Lassen Sie sich daher nicht vertrösten, sondern lassen Sie rechtzeitig den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und klagen ggf. den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung ein.
Es ist durchaus naheliegend, dass bald sämtliche maipulierten Dieselautos im VW Abgasskandal die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt wird und dies aufgrund der 5 - 10fachen Überschreitung der Eurogrenznorm auch zu Recht.

VW- Prozesstaktik durch Vergleich und Verjährung:

Die Taktik von VW zielt anscheinend auf eine Sache besonders ab: Die Verjährung von Mängelgewährleistungsrechten abzuwarten und dann ggf. geltend zu machen. Durch jeden Vergleich wird eine Entscheidung eines Gerichtes umgangen bzw. herausgezögert. Insbesondere wird nicht durch ein Oberlandesgericht zu Lasten des Konzerns entschieden.
Allerdings haben u.g. Gerichte schon verbraucherfreundlich entschieden. Die Devise der VW-Käufer muss folglich lauten seine Rechte gegen den Konzern bzw. den Vertragshändler durchzusetzen.
 
Urteile pro Autokäufer in VW Abgasskandal:

Landgericht Lüneburg vom 2. Juni 2016, Az. 4 O 3/16 (Rücknahme VW-Passat durch Autohändler).
Landgericht Krefeld hat in seinem Urteil vom 14. September 2016 – 2 O 83/16 (Rücktritt auch ohne Fristsetzung zur Nachbesserung, da nicht bloß unerhebliche Pflichtverletzung i.S.v. § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB).
Landgericht München I, Urteil vom 14. April 2016, Az. 23 O 23033/15
Landgericht Krefeld, Urteile vom 14. September 2016, Az. 2 O 72/16 und 83/16
Landgericht Oldenburg, Urteil vom 1. September 2016, Az. 16 O 790/16;
Landgericht Braunschweig, Urteil vom 12. Oktober 2016, Az. 4 O 202/16
Landgericht München II, Urteil vom 15.11.2016, (Az. 12 O 1482/16 – nicht rechtskräftig)

Auch Mercedes-Benz, Opel und Renault unter Druck

Laut Pressemitteilung von Frontal21 sollen bestimmte Diesel-Modelle von Mercedes-Benz Stickoxidwerte zeigen, die deutlich über dem erlaubten US-Grenzwert liegen.
Neue Abgasmessungen an den Mercedes-Dieselmodellen R 350 und GLK 250 in den USA sollen überhöhte Stickoxidwerte bis zum 20-fachen über dem US-Grenzwert zeigen. "Unsere Messungen ergeben, dass Mercedes gegen die US-Abgasgesetze verstößt“, erklärt dazu Steve Berman von der Kanzlei Hagen Berman in Seattle gegenüber Frontal21 und der Wochenzeitung "Die Zeit". "Daimler verhält sich genauso wie Volkswagen“, so Berman weiter. "Beide wurden erwischt, und beide haben zuerst geleugnet.“ Wie VW habe auch Mercedes in den USA damit geworben, besonders saubere Dieselautos herzustellen.

Die Abgas-Nachmessungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) an Diesel-Autos haben Folgen für weitere Autohersteller. Neben den Marken des Volkswagen-Konzerns – VW, Audi und Porsche – sollen auch Mercedes, Opel und Renault gezwungen sein, Autos zurückzurufen. Insgesamt 630.000 Autos seien davon betroffen.

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