Verbraucherschutzverband fordert Verbot für Anlagen mit Nachschusspflicht
Die BaFin arbeitet daran, den Vertrieb sogenannter CFDs an Privatanleger zu beschränken. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) begrüßt den Plan, den Vertrieb dieser Differenzkontrakte mit Nachschusspflicht an Privatanleger zu verbieten.
Durch Nachschusspflichten können Verbraucher mehr Geld verlieren, als sie eingezahlt haben, teilte der Verband mit. Darüber hinaus fordern die Verbraucherschützer eine baldige Vertriebsbeschränkung für alle Produkte mit Nachschusspflichten. Differenzkontrakte sind hochspekulative Produkte, bei denen Verbraucher im Fall von Nachschusspflichten ihr gesamtes Vermögen verlieren können, sagte Dorothea Mohn, Leiterin des Finanzmarktteams beim VZBV. Die BaFin hatte zuvor den Entwurf einer Allgemeinverfügung veröffentlicht, mit dem sie die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Differenzkontrakten beschränken möchte.
Das Eingreifen der BaFin sei ein eindeutiges Signal an die Politik, so der VZBV, und ging wei-
ter: Eine Regulierung braucht es nicht nur bei CFDs, sondern für alle Anlageprodukte, bei denen Verbraucher mehr Geld verlieren können, als sie eingezahlt haben. Solche Produkte sollten nicht aktiv vertrieben werden. Das heißt, keine Werbung und keine Empfehlung in Beratungsgesprächen.
Derzeit sind wohl alle marktüblichen Gesellschaftsbeteiligungen (Kommanditbeteiligungen oder stille Gesellschaftsbeteiligungen) mit Nachschusspflichten versehen sowie mit der Möglichkeit der Rückforderung von geleisteten Ausschüttungen.
Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56