Usa: bußgelder gegen schweizer großbank ubs wegen verkauf „kapitalgeschützter“ lehmann-produkte an us-privatkunden verhängt

USA: Bußgelder gegen schweizer Großbank UBS wegen Verkauf „kapitalgeschützter“ Lehmann-Produkte an US-Privatkunden verhängt

Die schweizer Großbank UBS muss wegen ungenügender Aufklärung von US-Privatkunden über Risiken von strukturierten Produkten der Investmentbank Lehman Brothers fast elf Millionen Dollar zahlen. Nach Angaben des Handelsregulators Financial Industry Regulatory Authority (FINRA) akzeptierte die Bank eine Bußgeldzahlung von 2,5 Millionen Dollar sowie eine Entschädigung ihrer Kunden in Höhe von insgesamt 8,25 Millionen Dollar. Presseberichten zufolge verkaufte die UBS zwischen März und Juni 2008 sogenannte kapitalgeschützte Notes im Wert von 16,2 Millionen Dollar an 764 Privatkunden und nahm damit Gebühren und Kommissionen von 228.630 Dollar ein. Diese Kunden wollten allerdings nur kleine oder moderate Risiken eingehen.

Im September 2008 meldete Lehman Brothers Gläubigerschutz aufgrund Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung an. Der größte Insolvenzfall in der Geschichte der USA machte die strukturierten Produkte praktisch wertlos. Die US-Kunden der UBS erlitten trotz vermeintlicher „Kapitalgarantie“ – wie tausende deutsche Kleinanleger – einen Totalverlust.
Der FINRA zufolge versäumte es die UBS pflichtwidrig, das Kreditrisiko der Emittentin Lehman Brothers hervorzuheben. Zudem habe die Bank ihre Berater nicht zutreffend darauf hingewiesen, dass eine Ausweitung der Handelsspannen von Kreditausfallversicherungen die finanzielle Stärke von Lehman Brothers beeinträchtigen könnte. Die UBS Broker “verstanden nicht einmal selbst die komplexen Produkte, die sie ihren Kunden verkauften”, erklärte der FINRA-Verantwortliche Brad Bennett laut Presseberichten vom 12. April 2011. Die UBS ließ erklären, die Bank sei zufrieden mit dem Vergleich. Sie beharrt allerdings darauf, eine Mehrheit der Verkäufe von Lehman-Kapitalschutzprodukten korrekt ausgeführt zu haben.

FAZIT der Kanzlei JUSTUS:
Deutsche Instanz-Gerichte sollten die Auffassung der FINRA eingehend zur Kenntnis nehmen, anstatt das Totalverlustrisiko bei sog. Zertifikaten von Großbanken (=derivative Schuldverschreibungen) weiterhin vielfach als „unerheblich“, „rein theoretisch“ und „absolut fernliegend“ zu bewerten. Mittels des zu Marketingzwecken gewählten Kunstbegriffs „Zertifikat“ wurde das Kreditrisiko nach Auffassung der Kanzlei JUSTUS gezielt verschleiert, so dass es schon sehr erstaunt, dass die Instanzgerichte den beratenden Banken weitgehend unkritisch gegenüberstehen und Anlegern effektiven Rechtsschutz verweigern.
Insofern ist es zu begrüßen, dass sich zumindest eine Tendenz in der Rechtsprechung der Obergerichte abzeichnet, derzufolge zumindest nach dem Kollaps der Investmentbank Bear Stearns und deren Notverkauf im März 2008 auf das Totalverlustrisiko bei Lehman Zertifikaten deutlich hinzuweisen gewesen sei. Ein Hinweis im Kleingedruckten von Produktflyern oder Orderformularen reichte danach nicht mehr aus.

Geschädigte Anleger, die in erster Linie geltend machen wollen, nicht auf das Kreditrisiko bzw. das Totalverlustrisiko hingewiesen worden zu sein, können demnach von erheblichen Erfolgsaussichten von Schadensersatzklagen ausgehen, wenn entweder die Beratung nach dem 17. März 2008 statt fand, oder nach diesem Zeitpunkt Halteempfehlungen bzgl. bereits im Depot befindlicher Lehman-Zertifikate ausgesprochen wurden, ohne auf die Ausfallgefahren bei einer Insolvenz der Bank hinzuweisen.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de

Please follow and like us:

Mehr zum Thema

LEHMAN BROTHERS ZERTIFIKATE61

Lehman Brothers


„Wenn man Recht hat und niemand widerspricht,
ist das in Ordnung.
Aber was ist, wenn man Unrecht hat?“
                                                                     (Konfuzius)


Was sind Zertifikate?
"Zertifikate sind Anleihen bzw. Inhaberschuldverschreibungen oder einfach ausgedrückt
Darlehen, deren Rückzahlung, gleich einer Wette, von ungewissen zukünftigen Umständen
abhängig ist" (BGH Urteil vom 27.09.2011).
Wußten Sie das vor der Zeichnung?

Käufer von Lehman Zertifikaten sollten Mut zur Klage gegen die Bank haben:
Lehman Brothers Zertifikate Anleger sollten spätestens jetzt handeln, da die Ansprüche gegen Banken zu verjähren drohen. Auch nach Verjährung von Schadenersatzansprüchen bestehen weitere Ansprüche gegen die Beraterbank. Das Handelsblatt rät Anlegern von Lehman Zertifikaten nun umgehend zu handeln und ihre Ansprüche bei den Banken geltend zu machen.

Zahlreiche erfolgreiche Klagen und gerichtliche Vergleiche in Sachen Lehman Brothers:
Im September 2008 hat Lehman Brothers Insolvent angemeldet und zahlreiche Anleger haben ihr eingezahltes Geld verloren. Verkauft wurden die Zertifikate oft von der Citibank (heute Targo Bank), der Dresdner Bank (heute Commerzbank), Sparkassen und der Postbank. Zahlreiche Gerichte haben Anlegern von Lehman Zertifikaten bereits Schadensersatz zugesprochen aber auch Klagen abgewiesen. Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte konnte aussergerichtlich und gerichtlich zahlreiche angemessene Zahlungsvergleiche mit den BAnken schließen und auch mehrere erfolgreiche Urteile erstreiten. Anleger von Lehman Zertifikaten wurden oft nicht über die komplexe Struktur und die Risiken der Zertifikate aufgeklärt. Anleger können daher Schadensersatzansprüche zustehen, die Sie nicht einfach verjähren lassen sollten.

Kurze Verjährung (3 Jahre ab Kauf) bei Zertifikaten und Hemmung durch den Ombudsmann:
Zu achten ist auf die kurze Verjährung der Ansprüche, die nach 3 Jahren nach dem Kauf der Lehman Zertifikate droht. Jedoch kann die Verjährung durch ein kostenfreiesSchlichtungsverfahren beim Ombudsmann der Banken bis zu 6 Monaten nach Schlichtungsspruch gehemmt werden. Ist auch diese Frist abgelaufen muss und sollte nach Prüfung der Erfolgsaussichten geklagt werden.

Auch nach der Verjährung lohnt sich die Prüfung der Ansprüche und ggf. die Klageeinreichung:
Sind Schadenersatzansprüche im Einzelfall schon verjährt, lohnt sich die Prüfung ob nicht ausserdem Ansprüche gegen die Bank bestehen, die nicht der Verjährung des § 37a WpHG unterliegen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Kick-Backs (Provisionen) verschwiegen wurden, der Berater später noch eine Halteempfehlung anbgegeben hat oder die Lehman Zertifikate telefonisch erworben worden sind. In lezterem Fall kann bei einer fehlenden Aufklärung über das Widerrufsrecht der Kauf auch heute noch widerrufen werden.

Erstberatung:

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das
Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater vertritt inzwischen über 500 Lehman Anleger und führt bundesweit Klagen gegen die beratenden Banken durch.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan 
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56