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SWAPS UND ZINSGESCHÄFTE19
Swaps, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Swaps

Ein Zinsswap ist ein eine Vereinbarung, die auf den Tausch von Zinsverbindlichkeiten gerichtet ist. Zweck dieser Vereinbarung kann sowohl die Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken als auch ein reines Spekulationsinvestment sein. Die Zinszahlungen werden meist so festgesetzt, dass eine Partei einen bei Vertragsabschluss fixierten (festgesetzten) Festzinssatz zahlt, die andere Partei hingegen einen variablen Zinssatz ("Plain Vanilla Swap"). Der variable Zinssatz orientiert sich an den üblichen Referenzzinssätzen im Interbankengeschäft.

Swaps sind hochspekulative Finanzinstrumente und eine Wette, auf Zinsschwankungen und Währungsschwankungen bei dem die Bank in der Regel einen erheblichen institutionellen Wissensvorsprung hat. 

Im Rahmen von Swapgeschäften und den in diesem Zusammenhang bestehenden erheblichen Kursrisiken, bedarf es der Berücksichtigung und Erörterung wesentlicher, mit dem Wechselkursrisiko zusammenhängender Gesichtspunkte in den Beratungsgesprächen, um eine  anleger- und anlagegerechte Beratung zu erbringen. Dies gilt laut Bundesgerichthof unabhängig von der bisherigen Anlagepraxis des Anleger.

Bekannt geworden sind in letzter Zeit u.a. die:
  • Spread-Ladder-Swaps, der EUR-Zinssatzswap der Deutschen Bank
  • Cross Currency Swaps der Sparkasse, ein Währungsswap, bei dem zwei Vertragsparteien Zins- und Kapitalzahlungen in unterschiedlichen Währungen austauschen.
  • Zinsswapgeschäfte der Hypo Vereinsbank
Neben den Banken haben auch die Commerzbank, die WestLB oder die Landesbank Baden-Württemberg vergleichbare Wetten wie die Deutsche Bank abgeschlossen.

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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
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JUSTUS Rechtsanwälte
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