S&K-Gruppe: Anklage gegen 7 Hauptverantwortliche erhoben
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat am 05.01.2015 gegen sieben mutmaßliche Hauptverantwortliche der S&K-Gruppe Anklage erhoben.
Unter anderem richtet sich die Anklage gegen die beiden S&K – Firmengründer (Stephan S. und Jonas K) Diesen werden Straftaten wie, schwerer banden- und gewerbsmäßiger Betrug und schwere banden- und gewerbsmäßige Untreue vorgeworfen.
Die Anklageschrift umfasst 3150 Seiten:
Die Firmengründer Stephan S. und Jonas K. sollen zunächst auf dem Gebiet des Handels mit so genannten „Schrottimmobilien“ tätig gewesen sein. Dabei waren nach bestehender Verdachtslage der Staatsanwaltschaft minderwertige Immobilien aus Zwangsversteigerungen erworben und zu überhöhten Preisen an Dritte weiterverkauft worden.
Die Firmengründer sollen das Modell erweitert haben, indem sie Fonds gründeten, deren offizieller Geschäftszweck im Einsammeln von Anlegergeldern für den An- und Verkauf von Immobilien lag. Zu diesem Zweck gewannen sie die beiden Hamburger Unternehmer Hauke B. und Thomas G., welche bereits früher über die United Investors-Unternehmensgruppe großvolumige Fondsgeschäfte getätigt haben sollen. Eingeworbene Anlegergelder wurden nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft als Darlehen an die S&K – Gruppe für die vorgebliche Finanzierung von Immobiliengeschäften weitergereicht.
Geworben wurden die Anleger mit einem vermeintlich wertvollen Immobilienbestand. Durch die Verwendung von Hochglanzprospekten und Renditeversprechen von bis zu 12 % p. a. glaubten die Anleger an eine gewinnbringende und seriöse Anlage. Die Realität sieht leider anders aus. Tatsächlich wurden eher minderwertige Immobilien zu überhöhten Preisen zu Lasten der Fondsanleger in die Fonds hineinverkauft bzw. innerhalb der Fonds weiterverkauft, um diese Gelder dem Fondsvermögen zu entziehen. Die Staatsanwaltschaft geht nach ihren Ermittlungen davon aus, dass falsche Gutachten eine Rolle spielten.
Betroffene Fonds
Die S & K – Gruppe soll in Zusammenarbeit mit der United Investors-Unternehmensgruppe folgende Fonds aufgelegt haben:
- S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG
- Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG
- Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG
- S&K Investment GmbH & Co. KG und S&K Investment Plan GmbH & Co. KG
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft liegt die Vermutung mehr als nah, dass es sich um ein Schneeballsystem handelt. Laut Anklage gingen die Firmengründer ab Ende 2011 zu einer neuen Handlungsart über. Sie kauften von Dritten errichtete Fondsverwaltungsgesellschaften über die von ihnen kontrollierten S & K – Gesellschaften, um über die in diesen Fremdfonds längst eingesammelten Anlegergelder bestimmen zu können und diese letztlich so an sich zu bringen
Anleger, die in Produkte investiert haben, die wiederum in Gesellschaften der S&K Gruppe investiert haben oder der S&K Gruppe angehören könnten daher ebenfalls von den Machenschaften betroffen sein.
Dabei dürfte es sich nach um die folgenden Investments handeln:
- „Vario Trust“ Produkt der Asset Trust AG
- „Vario” Produkte (Vario Zins, Vario Flex, Vario Loan, Vario First und Vario Prime) der Deutsche Sachwert Emissionshaus AG
- MIDAS Mittelstandsfonds Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6 GmbH & Co. KG’
- SHB-Fonds der SHB Innovative Fondskonzepte AG
- DCM-Fonds der DCM AG
Insbesondere bei den Fonds der MIDAS-Gruppe, der DCM-Gruppe und der SHB-Gruppe handelt es sich um „gekaperte“ Fonds. Den vorbenannten Fondsgesellschaften wurden minderwertige und zum Teil wertlose Immobilien und Objektgesellschaften der S & K – Gruppe zu exorbitant erhöhten Preisen verkauft. Zum anderen, so die Staatsanwaltschaft, entzogen die Angeschuldigten die Anlegergelder diesen Fremdfonds dadurch, dass sie Darlehen zugunsten der S & K – Gruppe initiierten und sich die Gelder überweisen ließen.
CIS Deutschlad AG:
Laut Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll der mitangeschuldigte Marc-Christian S., welcher seit Oktober 2012 als Vorstand der CIS Deutschland AG agierte, dabei maßgeblich mitgewirkt haben. Zu den von der CIS Deutschland AG initiierten Kapitalanlagen, bzw. Fonds zählen u.a.
- GarantieHebelPlan-Fonds
- GenoHausFonds I AG & Co. KG
- Premium Renditefonds ’10 AG & Co. KG.
Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die nun angeklagten Hauptverantwortlichen konnte die Staatsanwaltschaft ca. 55 Millionen Euro zugunsten von Geschädigten sichern.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft richten sich mittlerweile gegen ca. 140 Personen. Die Ermittlungen sind immer noch nicht abgeschlossen.
Für weitere Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin