Anlagebetrug durch Schneeballsystem
Nachdem letzte Woche eine Großrazzia durchgeführt wurde, bei der an etwa 130 Orten, die Geschäfts- und Privaträume der S&K-Gruppe und deren Partnerfirmen durchsucht wurden (lesen sie HIER mehr), weitet sich der Schaden für Anleger wohl auch auf andere, von der S&K Gruppe übernommene Fonds aus. Es besteht der Verdacht der jahrelangen Praxis eines sogenannten Schneeballsystems, bei dem neue Anlegergelder zur Auszahlung von versprochenen, nicht erwirtschaftenen Renditen an ältere Anleger und missbraucht werden. Oft werden hierbei nur Scheinkonten geführt und es findet keine Anlage der Anlegergelder statt.
Hintermänner der S&K Gruppe in Untersuchungshaft:
Frankfurt a.M.: Am Dienstag sind vier Hauptverdächtige in Untersuchungshaft genommmen worden. Am Amtsgericht Frankfurt vollstreckte die zuständige Richterin am Mittwoch die Haftbefehle unter anderem gegen die beiden Hintermänner der S&K Immobiliengruppe.
Die 31 und 33 Jahre alten Männer stehen im Verdacht, ein betrügerisches Schneeballsystem aufgebaut und Anleger um mehr als 100 Millionen Euro geprellt zu haben.
Staatsanwaltschaft will über 100 Millonen Euro bei der S&K Gruppe für Anleger sichern:
Bei den Durchsuchungen von insgesamt 130 Objekten in sieben Bundesländern haben die Ermittler nach Pressenmitteilungen Millionenwerte gesichert. In den Privatwohnungen der Beschuldigten seien Sachwerte und Bargeld im Wert von 2,5 Millionen Euro sichergestellt worden.
Man habe mehrere teure Sportwagen sowie Schmuck beschlagnahmt. Zudem habe man Konten eingefroren und auf Grundstücke zugegriffen. Insgesamt wolle man 105 Millionen Euro sichern, um den entstandenen Schaden für Anleger auszugleichen.
DCM Fonds: Durchsuchungen bei ehemaligen Tochtergesellschaften der DCM
Nach Pressemitteilungen fanden auch Durchsuchung der Räumlichkeiten der ehemaligen Tochtergesellschaften des Fondshauses DCM statt. Dabei soll es sich um die DCM Verwaltungs GmbH und die DCM Service GmbH, nunmehr firmierend MCS Service GmbH handeln. Diese Gesellschaften wurden 2012 von der S&K-Gruppe übernommen. Damit sicherte sich die S&K-Gruppe den Zugriff auf Kunden- und Vertriebskontakte der DCM und übernahm das Management diverser Immobilienfonds der DCM. Das Managermagazin hat berechnet, dass über die Jahre mehr als 1,1 Milliarden Euro Eigenkapital eingezahlt wurden. Natürlich haben die DCM-Anleger nun große Sorge um ihr Geld.
S & K Unternehmensgruppe, der DCM Deutsche Capital Management AG (DCM AG), der SHB Innovative Fondskonzepte AG:
Stiftung Warentest rät: Schnell zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Nach einem Bericht von Stiftung Warentest sollten Anleger, die aus dem Verkauf von Lebensversicherungen noch Geld von der Asset Trust bekommen müssten, sowie für solche, die Anteile an geschlossenen Immobilienfonds bei der S & K Unternehmensgruppe, der DCM Deutsche Capital Management AG (DCM AG), der SHB Innovative Fondskonzepte AG aus Oberhaching bei München, Midas und anderen mit S & K verbundenen Unternehmen gezeichnet haben, einen Fachanwalt beauftragen. Da die Sachlage kompliziert ist, kommt für die Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegen Anbieter, Vermittler und Prospektherausgeber vor allem ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht infrage.
Betroffene sollten keinem Schutzverein beitreten sondern direkt einen Fachanwalt einschalten.
S&K Holding/Deutsche S&K Sachwerte/ United Investors: Welche Ansprüche können Anleger geltend machen?
1. Prospekthaftung:
Anleger, die z.B. einen Anteil an dem Fonds „Deutsche S & K Sachwerte" – seit November 2012 ist dieser Fonds auf der Finanztest-Warnliste – gezeichnet haben, können gegen den Anbieter United Investors Ansprüche aus Prospekthaftung geltend machen.
2. Beraterhaftung:
Schadenersatzansprüche gegen Berater denkbar, wenn diese ihre Beratungspflichten verletzt haben. Auch gegen Treuhänder können Anleger Ersatzansprüche haben, da diese ebenfalls zur Risikoaufklärung verpflichtet sein können.
3. Delikt:
Schließlich können Anlegern Schadenersatzansprüche wegen Betrugs direkt gegen die in der S & K-Unternehmensgruppe Verantwortlichen zustehen.
Antrag auf dinglichen Arrest
Zur Sicherung der Ansprüche sollte ein einstweiliger Arrest auf das von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmte Geld in Höhe von rund 100 Millionen Euro schnell erwirkt werden. Anleger können dann aus diesem Geld entschädigt werden, wenn sie ihren Schaden früh genug nachweisen und geltend machen.
Verjährung:
Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche verjähren drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem Geschädigte von dem Betrug erfahren. Auch Prospekthaftungsansprüche dürften noch nicht verjährt sein. Zu beachten ist aber bei älteren Zeichnungen immer die absolute 10-jährige Verjährungsfrist.
Ferner sollte nach unsere Aufassung sofort ein Arrestantrag gestellt werden.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56