S&K-Holding: Frankfurter Staatsanwaltschaft ermittelt

S&K-Holding: Frankfurter Staatsanwaltschaft ermittelt

Nach einer bundesweiten Großrazzia wegen Verdachts des bandenmäßigen Betruges mit Kapitalanlagen, der Untreue sowie weiterer Straftaten. Nach Pressemitteilungen wurden am vergangenen Mittwoch mehrere Haftbefehle unter anderem gegen die beiden Gründer der S&K-Holding erlassen.

S&K Holding und United Investors: Verdacht des Betruges in Millionenhöhe
Die Frankfurter Staatsanwaltschaft und das Kommissariat für Wirtschaftskriminalität ermitteln bereits seit März 2012 gegen die Frankfurter S&K-Holding und eine Hamburger Partnergruppe (United Investors). Ihnen wird vorgeworfen ein Schneeballsystem aufgebaut und so einen Schaden in dreistelliger Millionenhöhe verursacht zu haben. Die veruntreuten Gelder sollen hauptsächlich für den aufwendigen Lebensstil der mutmaßlichen Betrüger, für die Anschubfinanzierung, sowie den Aufbau und die Kosten von eigenen und verbundenen Unternehmen verwendet worden sein. Zudem soll ein Großteil der Immobilien in das Eigentum der Beschuldigten und deren Angehörigen verschoben worden sein.

Unter den Beschuldigten sind auch Notare und Rechtsanwälte. Insgesamt beziehen sich die Ermittlungen auf mehr als 100 Gesellschaften.

Was ist ein Schneeballsystem?
Dabei handelt es sich um ein System, welches sich auf eine ständig wachsende Anzahl an Teilnehmern stützt. Alte Anleger werden danach mit den Geldern neuer Anleger befriedigt.

Wer sind die Betroffenen der S&K Holding?
Bei der S&K Holding handelt es sich um eine Immobiliengesellschaft. Betroffen sind zahlreiche Anleger die sich an den Fonds der S&K Gruppe beteiligt haben. Ihnen wurde nach der Finanzkrise 2008 eine sichere Anlage in Form eines gemischten Fonds mit Immobilienanteilen versprochen. Auch an anderen Fonds ist die S&K-Holding beteiligt.

Justus rät:
Als Opfer eines Kapitalanlagebetruges sollten Sie schnell handeln. Suchen Sie einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auf, der versuchen kann gegen noch solvente Anspruchsgegner vorzugehen um so den erlittenen Schaden möglichst gering zu halten.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus @ kanzleimitte.de

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