SpaRenta – Lebensversicherung der GENERALI – Widerruf der Finanzierungen bei Helaba und HSH Nordbank möglich

SparRenta – „Zum Rentensparmodell“
Das Rentenmodell der SpaRenta bot nach eigenen Darstellungen eine solide und attraktive Altersvorsorge. Das SpaRenta-Konzept sah eine meist hohe Einmalzahlung in eine Lebensversicherung bei der GENERALI LLOYD Lebensversicherung AG vor. Dieser Einmalbetrag wurde jedoch nicht von den Anlegern selbst aufgebracht, sondern über eine Finanzierung bei der Helaba oder HSH Nordbank meist über 15 Jahre geleistet. Das Konzept sah insoweit vor, dass die Darlehenszinsen von den Auszahlungen der Lebensversicherung bedient werden.
Widerruf der Darlehen bei der Helaba und HSH Nordbank:
In einigen unserer Fälle konnten wir durch Widerruf der Darlehen schon aussergerichtlich Erfolge für die Anleger und Sparer erreichen. Dies ist ein Weg um so aus den langjährigen Darlehensverträgen und hohen Zinsen bei der Helaba entlassen werden.
SpaRenta Finanzservicegesellschaft mbH & Co. KG ist insolvent
Nunmehr hat die SpaRenta Finanzservicegesellschaft mbH & Co. KG selbst beim AG Darmstadt den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Für die Sparer der SpaRenta-Modelle bedeutet dies, dass nicht nur der Verlust Ihrer Altersvorsorge droht, sondern dass sie gegebenenfalls auch weiterhin Darlehen bedienen müssen.
Aufklärungsbedürftige Risiken und eingetretene Verluste bei SparRenta:
Die folgenden Risiken, welche sich inzwischen bei vielen unserer Mandanten realisiert haben, machen das vermeintliche Rentenmodell zu einem hochriskanten Invest, welches kaum ein Anleger bei gehöriger Aufklärung eingegangen wäre.
- Höhe der prognostizierten Sofortrente wurde herabgestuft
- die Einmalzahlung u.a. in den Metzler International und die ratierliche Ansparung gestalteten sich nahezu als ein Totalverlust. Die prognostizierten Zinsen von 8,5% im Jahr wurden nie realisiert.
- ungünstige Zinsentwicklung der letzten Jahre
- insbesondere die dramatische Wechselkurs-Entwicklung des Euro zum CHF
Ansprüche verjährt?
Mit der Schuldrechtsreform in 2002 hat der Gesetzgeber auch die 10-jährige absolute Verjährungsfrist eingeführt. In der Folge verjähren Schadensersatzansprüche gegen die Berater, Vermittler, Gesellschaften und sonstigen potenziellen Anspruchsgegnern taggenau und absolut 10 Jahre nach der Zeichnung. Dies erstaunlicher Weise unabhängig davon, ob der der Anleger erst kürzlich Kenntnis von den Verlusten und Risiken erhalten hat.
JUSTUS rät:
Trotz der bereits in vielen Fällen eingetretenen absoluten Verjährung sind die Anleger nicht schutzlos. In Betracht kommen vor allem Widerruf, Anfechtung und Aufrechnung. Anleger sind somit gut beraten einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufzusuchen und Ihre Ansprüche überprüfen zu lassen.
Wir konnten in Sachen SpaRenta schon aussergerichtlich viele Erfolge insbesondere mit den finanzierenden Banken Hesssische Landesbank (Helaba) oder HSH Nordbank für die Anleger erzielen. So besteht nach Widerruf oder Schadenersatz ggf. die Möglichkeit mit einem Einmalbetrag aus den Darlehen und hohen Zinsen entlassen zu werden.
Kostenfreie Erstberatung:
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Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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