SpaRenta: Landgericht verurteilt die SpaRenta GmbH und Generali zum Schadenersatz

Urteil Landgericht Stuttgart gegen SpaRenta und Generali:

Das Landgericht Stuttgart hat im Juni 2011 die SpaRenta GmbH sowie die Generali zur Zahlung von Schadensersatz an einen Anleger verurteilt. Der Anleger erhält somit sämtliche Verluste zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Kombi-Rente:
Das Anlagemodell Komb-Rente der SpaRenta GmbH und Generali wurde bundesweit als Altersvorsorgemodell zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge beworben und vertrieben. Abzuschließen war eine Rentenversicherung bei der Generali Lebensversicherung AG, in die eine kreditfinanzierte Einmalzahlung eingezahlt werden sollte. Ferner sind vertraglich monatliche Zahlungen an die SpaRenta geschuldet, wodurch das Darlehen bei der HSH Nordbank oder der LB Swiss/Helaba getilgt werden soll.

Verjährung der Ansprüche der Anleger der SpaRenta Kombi-Rente zum Jahresende 2011
Da die Schadenersatzansprüche von Anlegern, die die SpaRenta Kombi-Rente  vor dem 1. Januar 2002 gezeichnet haben am 31. Dezember 2011 verjähren, sollte sofort vorsorglich ein Schlichtungsantrag gestellt werden. Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte abeite hier seit geramer Zeit zuverlässig mit einer staatlichen Schlichtungsstelle in Karlsruhe zusammen. Die Schlichtung ist im Vergleich zu einer Klageerhebung um ein Vielfaches günstiger und der beste Weg um eine gesicherte höchstrichterliche Rechtsprechung in den Fällen SpaRenta abzuwarten.  

JUSTUS rät:
Derzeit ist es anzuraten zunächt die zum 31.12.2011 drohenden Verjährung von Schadenersatzansprüchen durch ein Schlichtungsverfahren hemmen zu lassen. In der Zeit können dann Vergleichsverhandlungen mit der SpaRenta GmbH über einen Ausstieg und einer Rückzahlungen der Einlagen geführt werden. Ferner kann für eine eventuelle Zahlungsklage die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung eingeholt werden.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:
Ass. jur. Stephanie Schulze 
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de

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