Sparda, ING Diba, PSD, Raiffeisenbank, Volksbank – Widerrufsjoker nutzen

Widerrufsjoker greift bei Darlehen von Volksbank und Sparda ab 2010

Das Urteil des OLF Frankfurts beweist: Der Widerrufsjoker für Baufinanzierungen ab 2010 (25 U 110/16)  gilt immer noch. Dort entschied das Gericht, dass ein Kreditvertrag mit einer Genossenschaft fehlerhaft war und deswegen rückabgewickelt werden musste. Kunden bei ähnlichen Genossenschaften (Sparda, ING Diba, PSD, Raiffeisenbank, Volksbank) wo ein ähnliches Vertragsmuster verwendet wurde, können dieses Urteil für ihren Vorteil nutzen.

Sparda, ING Diba, PSD, Raiffeisenbank, Volksbank - Widerrufsjoker nutzen
Sparda, ING Diba, PSD, Raiffeisenbank, Volksbank – Widerrufsjoker nutzen

Problematisch in der Widerrufsbelehrung des Kreditvertrages waren laut dem Urteil die „falschen Pflichtangaben“. Die Besonderheit des Urteils dabei ist, dass das OLG Frankfurt die Verbraucherfreundlichkeit der BGH-Rechtsprechung noch einmal steigert. Laut einem Urteil des BGH von 2016 war die Nennung einer fehlerhaften Pflichtangabe in der Widerrufsbelehrung in der Regel nicht schädlich. Dies sei nur ausnahmsweise der Fall, wenn die Pflichtangabe dem Kunden im Darlehensvertrag nicht genannt wird. Der BGH hatte in seinem Urteil die Belehrung für fehlerhaft befunden, da die Aufsichtsbehörde nicht im Kreditvertrag genannt worden war. Beim Fall des OLG wurde die Aufsichtsbehörde sogar in der Widerrufsbelehrung als Pflichtangabe aufgeführt und wurde außerdem auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen benannt jedoch reichte dies laut dem Gericht nicht aus. Der Kreditvertrag hätte einen klaren und prägnanten Verweis enthalten müssen, der es dem Verbraucher ermöglicht, zu erkennen, wo er die entsprechenden Informationen in den AGBs finden kann. Das Urteil orientierte sich dabei an einer Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs EuGH (Az. C-42/15), welches dieses Verständlichkeitsgebot definiert.

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Widerrufsjoker: Wir prüfen ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei

Verbraucher haben nach herrschender Rechtsprechung und unserer Erfahrung  gute Chancen auch noch nach Jahren den Widerruf und die Rückabwicklung ihres Darlehensvertrags herbei zu führen. Die Ersparnis durch den Widerruf eines teuren Immbilienkredites (bspw. zu 5%) und Umschuldung in einen derzeit möglichen Umschuldungskredit (bspw. zu 2%) beläuft sich oft auf mehrere 10.000 Euro.
Hierzu finden Sie hier eine Beispielsberechnung Widerrufsjoker.

Verbraucherkreditverträge von 2002 bis 2010 – Widerruf immer noch möglich

Für Kreditkunden, insbesondere bei Immobilien- und Verbraucherdarlehen, bestehen gute Aussichten, dass Ihnen ein Anspruch in nicht unbeträchtlicher Höhe gegenüber der darlehensgewährenden Bank zusteht.
Seit dem BGH Urteil vom 01.03.2012, Az. III ZR 83/11, steht fest, dass eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung die Widerrufsfrist nicht in Gang setzten kann. Insoweit können alle seit dem 01.11.2002 aufgenommenen Darlehen widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft erfolgte. Einer Erhebung der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge, waren in 80 Prozent von 1.800 überprüften Kreditverträgen die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft.
Die Top 10 der betroffenen Kreditinstitute für fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Darlehen

Ziel des Widerrufs eines Darlehens:
Durch Umschuldung können erhebliche Zinsbeträge erspart werden


Durch die anhaltende Möglichkeit zum Widerruf des Darlehens können Bankkunden sich auch noch heute vom Vertrag lösen. Sinnvoll ist dies beispielsweise um die Zinslast von „Altkrediten“ zu drücken, indem man durch den Widerruf die Möglichkeit erhält, einen neuen Kreditvertrag zu den aktuell sehr günstigen Zinsbedingen abzuschließen.
Auch sind Finanzierungen betroffen, die vorzeitig beendet wurden.

Vorfälligkeitsentschädigung kann nach Widerruf erspart oder zurückgefordert werden:

Durch einen Fehler in der Widerrufsbelehrung kann die geleistete Vorfälligkeitsentschädigung vom Kreditinstitut zurück verlangt werden.
Hilfreiche Informationen zum Widerruf und zur Vorfälligkeitsentschädigung
sowie einen Vorfälligkeitsenschädigungrechner finden
Sie unter:  http://www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net


Kreditwiderruf bis zum 21.06.2016Es ist 5 Minuten vor 12
Experten rechnen mit einer Widerrufswelle bis zum 21. Juni 2016, denn das Widerrufsrecht endet für Altfälle zu diesem Zeitpunkt. Schon jetzt weisen die Verbraucherzentralen auf Wartezeiten von bis zu 6 Wochen für eine Prüfung der Widerrufsbelehrung hin. Wir prüfen Ihre Belehrung kostenlos, fachanwaltlich und in einem vertretbaren Zeitrahmen von ca. einer Woche.

Geht es ohne Anwalt?
Unsere Erfahrungen zeigen, dass Banken auf einen Widerruf eines Kunden nicht, verzögernd oder abschlägig reagieren. Ohne die Androhung der konsequenten Durchsetzung Ihres Anspruches durch einen Rechtsanwalt werden Sie keinen Erfolg haben.

Widerruf von Darlehen ist nur noch bis zum 21.06.2016 möglich: 

Bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen konnten Verbraucher ihren Immobilienkredit bisher widerrufen. Dieses unbefristete Widerrufsrecht ("Widerrufsjoker") ist nun nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung wegfallen. Betroffen sind Immobiliendarlehen, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden. Das dazugehörige Gesetz ist im März 2016 in Kraft treten.

Justus rät:
Bankkunden die ein Darlehen/Kredit nach dem 01.11.2002 aufgenommen haben, haben gute Aussichten auf einen erfolgreichen Widerruf ihres Darlehens. Damit kann entweder ein viel günstigerer Kredit gesichert (Umschuldung) oder die bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigung und Kreditkosten zurück verlangt werden.
Wir berechnen ihnen gern ein Umschuldungsbeispiel und die Höhe der ersparten Zinsen.
Bankkunden sind somit gut beraten, wenn sie die Widerrufsmöglichkeit ihrer Darlehen von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.

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Wir teilen Ihnen transparent die enstehenden Kosten mit und ob sich der Widerruf für Sie wirtschaftlich lohnt.
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