Schiffsfonds: Sanierung und Nachschusspflichten
Betroffene Containerschiffe: Wehr Weser, Wehr Elbe, Hanse Spirit und Hanse Vision u. a.
Was sind Schiffsfonds?
Bei Schiffsfonds handelt es sich um geschlossene Fonds, bei denen das Kapital in den Bau oder Erwerb von Seeschiffen investiert wird. An diesem Fonds beteiligt sich der Anleger als (mittelbarer) Kommanditist und stellt dabei sein Eigenkapital der Gesellschaft zu Verfügung. Im Gegenzug dafür wird er an den Gewinnen der Gesellschaft beteiligt.
Gerät der Schiffsfonds in eine finanzielle Schieflage, so werden die Anleger zu einer Nachschusszahlung für die Sanierung des Schiffsfonds aufgefordert. Zurzeit sind von 1.500 deutschen Schiffsfonds etwa 70 sanierungsbedürftig.
Muss der Anleger der Nachschusszahlung nachkommen?
Oft wird einem Anleger geraten, sich an den Zuschüssen zu beteiligen und somit einer möglichen Insolvenz des Fonds entgegenzuwirken. Anderenfalls, so die Begründung, müsse er die Forderungen des Insolvenzverwalters begleichen.
Dies ist jedoch nicht immer richtig.
Im Falle der Insolvenz haften die Anleger gegenüber Dritten nur bis zur Höhe ihrer Hafteinlage für alle Verbindlichkeiten des Fonds. Als Hafteinlage wird die Summe bezeichnet, die im Handelsregister eingetragen ist. Dabei ist die Hafteinlage regelmäßig geringer als die Pflichteinlage, die ihrerseits der auf dem Zeichnungsschein vermerkten Summe entspricht. Die Anleger haften also nicht mit ihrem gesamten Privatvermögen. Sinkt allerdings das Kapitalkonto des Anlegers dagegen unter den Betrag der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme, so haftet er mit seinem Privatvermögen bis zu der im Handelsregister eingetragenen Kapitalsumme, § 171 HGB.
Von der Haftung gegenüber Dritten, die auf die Hafteinlage begrenzt ist, ist die Binnenhaftung gegenüber der Gesellschaft zu unterscheiden, die im Einzelfall sogar bis zur Höhe der kompletten Zeichnungssumme reichen kann. Diese ist jedoch oftmals in Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen.
Es kann daher durchaus sein, dass die Nachschusszahlungen, deren zukünftiges Ausmaß nach oben nicht begrenzt und oft nicht abschätzbar ist, den Anleger finanziell stärker belasten, als eine Insolvenz des Schiffsfonds, im Falle welcher er lediglich bis zur Höhe seiner Hafteinlage haften müsste.
Wann lohnt sich eine Sanierung geschlossener Schiffsfonds?
In manchen Fällen kann das Sanierungskonzept jedoch erfolgversprechend sein. Die Anleger, die vor der Entscheidung stehen eine Nachschusszahlung zu leisten, sollten daher die folgenden Überlegungen anstellen:
1. Fordern Sie bei der Fondsgesellschaft Informationen über Ihren aktuellen Stand der Fondsbeteiligung an.
2. Analysieren Sie die Art der Nachzahlung: Handelt es sich um Nachschusszahlungen, Rückzahlungen oder um einen Verzicht auf zukünftige Auszahlungen?
3. Prüfen Sie Ihre weiteren Möglichkeiten: Zustimmung zur Sanierung, Verbleiben im Fonds ohne Nachzahlung, Ausscheiden aus der Gesellschaft?
4. Stellen Sie eine Bewertung der Zukunftschancen der Fondsgesellschaft mit und ohne Sanierung auf.
5. Gibt es Chancen auf Besserung der wirtschaftlichen Lage der Fondsgesellschaft durch die Sanierung?
6. Erwartet Sie im Falle einer Insolvenz eine geringere finanzielle Belastung?
7. Können Sie aus der Fondsgesellschaft aussteigen?
Zusammenfassend ist daher jedem Anleger anzuraten, sich vor der Entscheidung zur Nachschusszahlung mit den Zukunftschancen seines Fonds zu befassen und ggf. einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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