Schadensersatzanspruch bei Anlagevermittlung ohne Erlaubnis

Schadensersatzanspruch bei Anlagevermittlung ohne Erlaubnis

BGH, Urteil vom 05.12.2013, Az. III ZR 73 /12

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 05.12.2013, Az. III ZR 73 /12, einem Anleger einen Schadensersatzanspruch gegen seinen Anlagevermittler zugestanden, weil dieser keine Erlaubnis zur Anlagevermittlung hatte.

Schadensersatzanspruch gegen Anlagevermittler
Das Gericht hatte im vorliegenden Fall, in dem der Anlagevermittler keine Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG hatte, einen Schadensersatzanspruch des Anlegers nach § 823 Abs. 2 BGB iVm § 32 Abs. 1 KWG anerkannt. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass es sich bei der Tätigkeit, um eine Anlagevermittlung handelt. Es bedarf demnach einer final auf den Abschluss von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten gerichtete Tätigkeit. Dies ist u.a. schon dann der Fall, wenn der Vermittler den Abschluss eines konkreten Geschäfts bereits so umfassend vorbereitet und abgewickelt hat, dass der Kunde den Auftrag nur noch zu unterschreiben und abzusenden hat oder wenn der Vermittler nach einer Anlageberatung die vom Kunden unterschriebenen Orderbelege weiterleitet.

Rückabwicklungsanspruch
Soweit der Anleger die Verletzung eines Schutzgesetzes dargelegt und im Streitfall bewiesen hat, steht ihm ein Rückabwicklungsanspruch zu. Demnach ist der Anleger so zu stellen, wie er vor Abschluss des Anlagevertrages stand

Justus rät:
Für Anleger kann sich eine Überprüfung der Erlaubnis zur Anlagevermittlung durchaus auszahlen.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

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