Schadensersatz gegen EY im Fall Wirecard

Anleger sollten Schadensersatzansprüche gegen den Wirtschaftsprüfer EY geltend machen. Der deutsche Zahlungsabwickler Wirecard hat mindestens seit dem Jahr 2015 jahrelang seine Bilanzen gefälscht. So hat er Bankguthaben im Ausland angegeben, die tatsächlich nicht existierten. Geprüft wurden die Bilanzen von der Wirtschaftsprüfergesellschaft Ernst & Young.

Wirecard und Schadensersatz gegen EY
Wirecard und Schadensersatz gegen EY

Wirtschaftsprüfer von EY müssen in der Wirecard Affäre vor dem Untersuchungsausschuss aussagen

Am 18.6.2020 teilte der Vosteand der Wirecard AG in einer ad hoc Mitteilung mit, dass dem Konzernabschluss für das Jahr 2019 von Wirtschaftsprüfern kein Bestätigungsvermerk erteilt wird. Dies führte das zu erheblichen Kursverlusten der Wirecard Aktien. Viele Aktienanleger haben hierdurch erhebliches Vermögen verloren.

Hohe Verlußte bei Aktionären der Wirecard AG

Der Deutsche Bundestag hat einen Untersuchungsausschuss zur Wirecard Affäre eingerichtet und wollte in diesem Ausschuss auch Wirtschaftsprüfer von EY als Zeugen vernehmen. Der Wirtschaftsprüfer hat sich jedoch vor dem Untersuchungsausschuss auf seine Verschwiegenheitspflicht berufen und die Aussage verweigert. Hierbei hat er ausgeführt, dass nicht klar sei, wer ihn von seiner Verschwiegenheitspflicht entbinden könne. Also ob dies eventuell die ehemaligen Vorstände der Wirecard AG, also die Vorstände Jan Marsalek und Markus Braun sein müssen oder auch der Insolvenzverwalter.

BGH: Schweigeplichtentbindung für EY durch den Insolvenzverwalter

Der BGH hat nun in einem Beschluss vom 27.1.2021 klargestellt, dass allein der berechtigte Vertreter eines Unternehmens zum Zeitpunkt der Zeugenaussage befugt ist, einen Geheimnisträger von seiner Verschiedenheitspflicht zu entbinden. Demnach kommt es nicht auf die ehemaligen Vorstände an, sondern der Insolvenzverwalter der Wirecard AG kann die Wirtschaftsprüfer von ihrer Verschwiegenheit entbinden.

Nach dieser Entscheidung werden die Wirtschaftsprüfer von EY erneut vor den Untersuchungsausschuss geladen. Voraussichtlich am 19. März 2021 müssen sie aussagen. Diese Aussage dürfte auch für Schadensersatz gegen EY für die Schäden der Anleger von erheblicher Bedeutung sein.

Wirecard Kunden und Anleger sollten Schadensersatz geltend machen

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte vertritt bundesweit Wirecard Geschädigte. Wir sehen Erfolgsaussichten durch Klagen gegen den Wirtschaftsprüfer EY. Soweit sich die bisherigen Ermittlungsergebnisse bestätigen und Pflichtverletzungen der Wirtschafftsprüfer beweisbar sind, haben Wirecard Kunden Anspruch auf Schadensersatz.

Lesen Sie hier mehr zur Causa Wirecard und EY

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